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Dienstcode: 1877

Beiträge zur Förderung von Veröffentlichungen und Verlagsaktivitäten für die italienische Sprachgruppe

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Beschreibung

Antrag auf wirtschaftliche Vergünstigungen zugunsten von Organisationen und Verlagshäusern zur Förderung der Publikationen und der verlegerischen Tätigkeit, die vom Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien ausgezahlt werden.

Die Förderungen werden für die Verwirklichung von Verlagsprogrammen, redaktionellen Projekte und Übersetzungen von besonderer kultureller Bedeutung für die Provinz gewährt.


Wer kann den Dienst nutzen

Die folgenden Einrichtungen können einen Antrag auf wirtschaftliche Vergünstigungen stellen:

  • nicht gewinnorientierte Organisationen, Stiftungen, Vereine, Genossenschaften und Komitees;
  • Verlage.

Voraussetzungen

Die Begünstigten müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Organisationen

Die Organisationen müssen:

  • nicht gewinnorientiert sein;
  • seit mindestens zwei Jahren eine kontinuierliche Tätigkeit in Südtirol ausüben;
  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung ausüben.

Die Gründungsurkunde und die Satzung der Organisationen müssen in Form einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubigten oder eingetragenen Privaturkunde abgefasst sein, aus denen die Tätigkeit im Verlagswesen oder zumindest Tätigkeiten im Bereich Bildung und Kultur hervorgehen müssen.

Verlagshäuser

Verlagshäuser müssen:

  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • eine regelmäßige und qualitätvolle Verlagstätigkeit ausüben;
  • ihren Sitz in Südtirol oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz haben;
  • in das Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein oder, im Falle ausländischer Unternehmen ohne Sitz in Italien, in das entsprechende Handelsregister ihres Herkunftslandes eingetragen sein;
  • mindestens drei Jahre Erfahrung im Verlagswesen nachweisen.

Weitere Informationen

Die Voraussetzungen für die verschiedenen Begünstigten können Sie den Finanzierungsrichtlinien – Beschluss der Landesregierung 1350/2016 – Art. 3 Begünstigte entnehmen.


Was benötigen Sie

  • Beitragsantrag für Verlagsprojekte - Gewährung, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:
  • Präsentation der antragstellenden Organisation;
  • ein erläuternder Bericht mit einem detaillierten Plan des Vorhabens oder des Verlagsprogramms, der Autoren/Autorinnen und der Fördermaßnahmen;
  • detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für das Projekt, aus dem die verschiedenen Einnahmen und der selbst getragene Eigenanteil hervorgehen;
  • Zeitplan gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung;
  • detaillierte Kostenvoranschläge von Druckereien und/oder Grafikern;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Organisation, in der Folgendes bescheinigt wird: das Vorhandensein der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Voraussetzungen sowie die Kenntnis von den Sanktionen, die im Falle unwahrer Erklärungen vorgesehen sind; die Ämter oder Körperschaften, bei denen andere Anträge auf Förderung für dieselben Initiativen eingereicht wurden oder eingereicht werden sollen, sowie die entsprechenden Beträge; nur für Organisationen: Gründungsurkunde und Satzung;
  • Formulare für die Rechnungslegung Verlag – Auszahlung.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, es sei denn, Sie sind freigestellt. Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Zahlung der Stempelsteuer befreit.


So wird es gemacht

Sie müssen die oben genannten Unterlagen zusenden:

  • Sie können die digital unterzeichneten Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an die PEC-Adresse educazionepermanente@pec.prov.bz.it senden. Die per PEC eingereichten Anträge müssen digital unterzeichnet und mit der Nummer und dem Ausstellungsdatum der Stempelmarke versehen sein, die für eine allfällige Überprüfung in den Akten aufbewahrt werden;

So geht es weiter

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Beantragung der Finanzierung erfüllen, bewertet das Amt die Verlagsprojekte von kulturellem Interesse, die für die Geschichte, Kultur und Umwelt Südtirols von Bedeutung sind. Außerdem betreffen diese Projekte die lokalen Traditionen. Diese Projekte betreffen auch Memoiren und/oder Persönlichkeiten, die für die italienische Bevölkerung Südtirols von besonderem Interesse sind. Fällt die Sachverhaltsermittlung positiv aus, können Sie die wirtschaftlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Das Verwaltungsverfahren dauert 120 Tage.


Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Beitragsantrag am 31. Januar eines jeden Jahres oder auch im Laufe des Jahres einreichen, vorzugsweise bis zum 30. September.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich wirtschaftliche Vergünstigungen beantragen, nachdem ich ein Unternehmen gegründet oder eine Anschaffung getätigt habe?

Nein, die Finanzierungsanträge müssen gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.

Was muss ich tun, wenn sich die angegebenen Zeiten während der Durchführung des Projekts/Verlagsprogramms ändern?

Wenn die Zeiten für die Durchführung des Vorhabens nicht mit den Angaben im Zeitplan des Finanzierungsantrags übereinstimmen, müssen dem Amt unverzüglich die Gründe mitgeteilt werden, und zwar durch eine Mitteilung per PEC an educazionepermanente@pec.prov.bz.it oder per institutioneller E-Mail an Educazione.Permanente@provinz.bz.it.

Bin ich verpflichtet, die erhaltenen Mittel zu veröffentlichen?

Ja, Empfänger und Empfängerinnen von öffentlichen Mitteln, die insgesamt mehr als 10.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, die Daten zu veröffentlichen.

Diese Daten müssen die Angaben über die gewährende Stelle, den erhaltenen Betrag, das Jahr der Auszahlung, die Zweckbestimmung des Beitrags und den Hinweis auf den Verwaltungsakt, mit dem der Beitrag gewährt wurde, enthalten. Diese Veröffentlichung muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ der eigenen Website erfolgen. Diese Pflicht ist in Artikel 1, Absätze 125 ff. des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124, festgelegt. Die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht hat die Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen zur Folge.

Wann soll ich das PAB-Logo verwenden und soll ich angeben, dass die Mittel von Ihrem Büro stammen?

Wenn das Verlagsprojekt mit Landesmitteln finanziert wurde, müssen Sie das PAB-Logo verwenden und angeben, dass das Projekt mit Unterstützung der Abteilung Italienische Kultur realisiert wurde. Dies gilt für alle Kommunikationskanäle (Papier, Web, soziale Netzwerke).

Logos zur Bewerbung von Tätigkeiten/Projekten.

Müssen Organisationen im Staatliches Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sein?

Die Entscheidung, sich dem Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) anzuschließen, liegt im Ermessen der Vereinigungen. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE) oder an das Landesamt für Auslandsbeziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten.



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 12 40

E-Mail: educazione.permanente@provinz.bz.it

PEC: educazionepermanenteo@pec.prov.bz.it

Website: cultura-italiana.provincia.bz.it/it/biblioteche/finanziamenti-per-progetti-editoriali  

Ansprechpartner:

Verantwortlicher für die Projektbewertung:

Michela Sicilia: Tel. +39 0471 41 12 50 E-Mail: michela.sicilia@provinz.bz.it

Verantwortliche der Gewährung der Beiträge:

Sarah Giongo: Tel. +39 0471 41 12 49; E-Mail sarah.giongo@provinz.bz.it

Verantwortliche der Beitragsauszahlung:

Sara Ferremi: Tel. +39 0471 41 12 45; E-Mail: sara.ferremi@provinz.bz.it