Kann ich wirtschaftliche Vergünstigungen beantragen, nachdem ich ein Unternehmen gegründet oder eine Anschaffung getätigt habe?
Nein, die Finanzierungsanträge müssen gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.
Was muss ich tun, wenn sich die angegebenen Zeiten während der Durchführung des Projekts/Verlagsprogramms ändern?
Wenn die Zeiten für die Durchführung des Vorhabens nicht mit den Angaben im Zeitplan des Finanzierungsantrags übereinstimmen, müssen dem Amt unverzüglich die Gründe mitgeteilt werden, und zwar durch eine Mitteilung per PEC an educazionepermanente@pec.prov.bz.it oder per institutioneller E-Mail an Educazione.Permanente@provinz.bz.it.
Bin ich verpflichtet, die erhaltenen Mittel zu veröffentlichen?
Ja, Empfänger und Empfängerinnen von öffentlichen Mitteln, die insgesamt mehr als 10.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, die Daten zu veröffentlichen.
Diese Daten müssen die Angaben über die gewährende Stelle, den erhaltenen Betrag, das Jahr der Auszahlung, die Zweckbestimmung des Beitrags und den Hinweis auf den Verwaltungsakt, mit dem der Beitrag gewährt wurde, enthalten. Diese Veröffentlichung muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ der eigenen Website erfolgen. Diese Pflicht ist in Artikel 1, Absätze 125 ff. des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124, festgelegt. Die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht hat die Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen zur Folge.
Wann soll ich das PAB-Logo verwenden und soll ich angeben, dass die Mittel von Ihrem Büro stammen?
Wenn das Verlagsprojekt mit Landesmitteln finanziert wurde, müssen Sie das PAB-Logo verwenden und angeben, dass das Projekt mit Unterstützung der Abteilung Italienische Kultur realisiert wurde. Dies gilt für alle Kommunikationskanäle (Papier, Web, soziale Netzwerke).
Logos zur Bewerbung von Tätigkeiten/Projekten.
Müssen Organisationen im Staatliches Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sein?
Die Entscheidung, sich dem Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) anzuschließen, liegt im Ermessen der Vereinigungen. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE) oder an das Landesamt für Auslandsbeziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten.