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Dienstcode: 1875

Film- und audiovisuelle Produktion: Förderungen für Organisationen und Unternehmen der italienischen Kultur

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Beschreibung

Antrag auf wirtschaftliche Vergünstigungen, die vom Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien gewährt werden. Diese wirtschaftlichen Vergünstigungen sind für Organisationen und Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich bestimmt. Sie betreffen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorproduktion, Produktion und Postproduktion von audiovisuellen Werken von kultureller oder künstlerischer Bedeutung.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen gemäß dem Landesgesetz vom 27. Juli 2015, Nr. 9 können von Organisationen und Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich beantragt werden.

 


Voraussetzungen

Die Begünstigten müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Wenn es sich um eine Organisation (Körperschaft, Stiftung, Verein, Genossenschaft oder Komitee) handelt, so dürfen diese nicht gewinnorientiert sein. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren eine ununterbrochene Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben. Sie müssen über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen. Sie müssen Ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung ausüben.
  • Wenn es sich um ein Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich handelt, muss das Unternehmen eine mindestens dreijährige Erfahrung im Filmbereich nachweisen. Das Unternehmen muss in der Provinz Bozen tätig sein. Es muss außerdem über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen und eine regelmäßige und qualifizierte Filmtätigkeit ausüben.
  • Es werden Projekte mit besonderer Bedeutung für die lokale Kultur und Geschichte finanziert.

Es bestehen weitere Voraussetzungen für die einzelnen Arten von wirtschaftlichen Vergünstigungen, die Sie den Finanzierungsrichtlinien entnehmen können.

 


Was benötigen Sie

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie die bereitgestellten Formulare ausfüllen und die darin angegebenen Unterlagen beifügen:

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen. Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Zahlung der Stempelsteuer befreit.

 


So geht es weiter

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Beantragung einer Finanzierung erfüllen, prüft das Amt Ihren Antrag sorgfältig. Das Amt bewertet die Qualität der Präsentation. Darüber hinaus bewertet das Amt die Wirksamkeit des Projekts und dessen Relevanz für unsere Region.

Das Amt bewertet insbesondere die Nachhaltigkeit und die Nutzung der Ressourcen. Fällt die Sachverhaltsermittlung positiv aus, können Sie die wirtschaftlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Verwaltungsverfahren dauert maximal 120 Tage.


Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Beitragsantrag am 31. Januar eines jeden Jahres einreichen. In begründeten Fällen können die Anträge auch im Lauf des Jahres gestellt werden, vorzugsweise bis zum 30. September.


Häufig gestellte Fragen

Ich bin Unternehmer oder Unternehmerin einer italienischen Produktionsfirma ohne Sitz in Südtirol und möchte einen Film über Südtirol machen. Kann ich einen Beitrag beantragen?

Der Beitrag kann nur Produktionsunternehmen gewährt werden, die seit mindestens drei Jahren in der Region im Bereich Film tätig sind.

Kann ich einen Vorschuss auf den Beitrag beantragen, ohne das Projekt bereits durchgeführt zu haben?

Ja, es kann ein Vorschuss auf den Beitrag von bis zu 80 % beantragt werden.

Wird mein Projekt zu 100 % finanziert?

Nein, der Beitrag beläuft sich auf maximal 50 % der zulässigen Ausgaben.

 



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen.

Telefon: +39 0471 41 12 40

Fax: +39 0471 41 12 39

E-Mail: educazione.permanente@provincia.bz.it

PEC: educazionepermanente@pec.prov.bz.it

Website: cultura-italiana.provincia.bz.it
 

Verantwortliche der Gewährung der Beiträge: Barbara Abrate
Telefon: +39 0471 30 33 97
E-Mail: barbara.abrate@provincia.bz.it
 

Verantwortliche der Beitragsauszahlung: Sara Ferremi
Telefon: +39 0471 40 12 45
E-Mail: sara.ferremi@provincia.bz.it