Kann ich wirtschaftliche Vergünstigungen beantragen, nachdem ich mit der Tätigkeit bereits begonnen oder eine Anschaffung getätigt habe?
Nein, die Finanzierungsanträge müssen gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.
Was muss ich tun, wenn ich im Laufe des Jahres das Programm der Tätigkeiten ändere, das ich mit dem Antrag für einen ordentlichen Beitrag eingereicht hatte?
Sie müssen einen Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung der Finanzierung innerhalb des Bezugsjahres der Beitragsbewilligung, mittels PEC und Angabe des Grundes einreichen.
Bin ich verpflichtet, die erhaltenen Vergüngstigungen zu veröffentlichen?
Ja, Empfänger und Empfängerinnen von öffentlichen Vergüngstigungen, die insgesamt gleich oder mehr als 10.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, diese auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung gilt unter Einhaltung des Grundsatzes der Transparenz und muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres erfüllt werden. Diese Veröffentlichung muss die Angaben über das gewährende Amt, den erhaltenen Betrag, das Jahr der Auszahlung, die Zweckbestimmung des Beitrags und den Hinweis auf den Verwaltungsakt, mit dem der Beitrag gewährt wurde, enthalten. Diese Pflicht ist in Artikel 1, Absätze 125 ff. des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124, festgelegt. Die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht hat die Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen zur Folge.
Wann soll ich das Landeslogo verwenden und angeben, dass die Vergüngstigunen von Ihrem Amt gewährt wurden?
Wenn Sie eine mit Landesmitteln finanzierte Initiative fördern, müssen Sie das Landeslogo verwenden und angeben, dass die Initiative mit Unterstützung der Abteilung Italienische Kultur realisiert wurde. Dies gilt für alle Kommunikationskanäle (Papier, Web, soziale Netzwerke).
Logos zur Bewerbung von Tätigkeiten/Projekten.
Ist die Anmeldung beim Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors obligatorisch?
Die Entscheidung, sich dem Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) anzuschließen, liegt im Ermessen der Körperschaft. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE) oder an das Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität wenden.
Wenn ich für dieselben anerkannten Ausgaben zusätzlich zu dem Beitrag der Landesverwaltung einen Beitrag von einer anderen Einrichtung erhalte, wie muss ich diese abrechnen?
In der Liste der Ausgabenbelege müssen alle angefallenen Ausgaben bis zur Höhe der anerkannten Ausgaben aufgelistet sein. Der Anteil der zugelassenen Ausgaben, der über die gewährte Förderung hinausgeht, kann maximal bis zu 25 % der zulässigen Ausgaben durch nachgewiesene geleistete Stunden für ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt werden.
Es ist wichtig, dass die Summe der Beiträge, die Sie von den verschiedenen Einrichtungen für die gleichen zugelassenen Ausgaben erhalten haben, durch die tatsächlich entstandenen Ausgaben gerechtfertigt ist. Sind die tatsächlichen Ausgaben niedriger als die Summe der Beiträge, wird der Beitrag der Landesverwaltung anteilsmäßig gekürzt.
Alle tatsächlich angefallen Ausgaben müssen in der Ausgabenliste aufgeführt werden. Die Ausgaben, die für die Rechnungslegung eines Beitrages einer anderen Körperschaft verwendet werden, müssen im entsprechenden Feld in den Formularen angegeben werden.