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Dienstcode: 1874

Zuschüsse für die Entwicklung des öffentlichen Bibliothekswesens der italienischen Sprachgruppe an Einrichtungen, Institutionen und Organisationen

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Beschreibung

Das Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien gewährt öffentlichen oder privaten Körperschaften, die öffentliche Bibliotheken betreiben, wirtschaftliche Vergünstigungen zur Förderung des öffentlichen Bibliothekssystems der italienischen Sprachgruppe. Darüber hinaus gewährt das Amt wirtschaftliche Vergünstigungen zugunsten von Institutionen und Organisationen, deren Ziel die Förderung des Lesens oder die Unterstützung von Bibliotheken ist.

Es werden ordentliche Beiträge und Zuweisungen gewährt für:

  • Tätigkeit;
  • Verwaltung der Strukturen;
  • Personalkosten;

Einrichtungen, die einen ordentlichen Beitrag oder eine Zuwendungen erhalten, können auch Beiträge für Investitionen in Anspruch nehmen. Im Falle von öffentlichen Körperschaften ist der Zugang insbesondere nur für den Ankauf von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vorgesehen, die für die Bibliothekstätigkeit notwendig sind. Im Falle von privaten Körperschaften beinhaltet der Zugang auch den Ankauf, den Bau, den Umbau und die Instandhaltung von Immobilien, die als Bibliothek genutzt werden.

Spezifische Initiativen, die über die normale Tätigkeit hinausgehen, werden durch außerordentliche Beiträge finanziert.



Voraussetzungen

Die Begünstigten müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • sie müssen seit mindestens einem Jahr eine Bibliothek in Südtirol betreiben oder seit mindestens einem Jahr eine kontinuierliche Tätigkeit im Bibliothekswesen in Südtirol ausüben;
  • die von den Bibliotheken und Einrichtungen im Bibliotheksbereich angebotenen Initiativen und Dienstleistungen müssen für die Gemeinschaft und nicht nur für ihre Mitglieder bestimmt sein;
  • sie dürfen keine Gewinnabsicht haben;
  • sie müssen die qualitativen Voraussetzungen erfüllen, die in Artikel 3 der geltenden Richtlinien für die Gewährung von wirtschaftlichen Vergünstigungen vorgesehen sind.

Die Voraussetzungen für die einzelnen Arten von wirtschaftlichen Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den Finanzierungsrichtlinien.


Was benötigen Sie

Um einen Antrag auf einen ordentlichen Beitrag und eine Zuweisung zu stellen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen:

Um den Antrag auf Auszahlung des ordentlichen Beitrags zu stellen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen:

Um einen Antrag für Investitionen einzureichen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen:

Um einen Antrag auf Auszahlung des Beitrags für Investitionen einzureichen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen:

Nur für den Beitragsantrag müssen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro kaufen, sofern Sie nicht davon befreit sind. Öffentliche Körperschaften (Dekret des Präsidenten 642/1972, Tabelle B, Punkt 16) und Einrichtungen des dritten Sektors (gesetzesvertretendes Dekret 117/2017, Artikel 82, c. 5) sind davon ausgenommen.

Auf dem Formular müssen Sie eine Stempelmarke anbringen oder die Daten in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.


So wird es gemacht

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie die Formulare ausfüllen, digital unterschreiben. Senden Sie es anschließend an folgende PEC-Adresse educazionepermanente@pec.prov.bz.it und fügen die erforderlichen Unterlagen bei,


So geht es weiter

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Beantragung der Finanzierungen erfüllen, wird das Amt die Programme für Tätigkeiten, Ankäufe und Arbeiten genau prüfen und die entsprechenden Ausgaben, die für eine Förderung in Frage kommen, ermitteln. Diese Ausgaben werden auf der Grundlage, der in den eingereichten Programmen enthaltenen Prioritäten, festgelegt. Außerdem werden sie anhand der von den Antragstellenden verfolgten Ziele, der Erwartungen der Gemeinschaft und der sozialen Auswirkungen festgelegt. Fällt das Verfahren zur Prüfung eines Antrages positiv aus, können Sie die wirtschaftlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Das Verwaltungsverfahren dauert höchstens 120 Tage.


Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Antrag auf einen ordentlichen Beitrag oder Zuweisung bis zum 31. Januar des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht, einreichen. Anträge für Investitionen können vorzugsweise bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich wirtschaftliche Vergünstigungen beantragen, nachdem ich mit der Tätigkeit bereits begonnen oder eine Anschaffung getätigt habe?

Nein, die Finanzierungsanträge müssen gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.

Was muss ich tun, wenn ich im Laufe des Jahres das Programm der Tätigkeiten ändere, das ich mit dem Antrag für einen ordentlichen Beitrag eingereicht hatte?

Sie müssen einen Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung der Finanzierung innerhalb des Bezugsjahres der Beitragsbewilligung, mittels PEC und Angabe des Grundes einreichen.

Bin ich verpflichtet, die erhaltenen Vergüngstigungen zu veröffentlichen?

Ja, Empfänger und Empfängerinnen von öffentlichen Vergüngstigungen, die insgesamt gleich oder mehr als 10.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, diese auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung gilt unter Einhaltung des Grundsatzes der Transparenz und muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres erfüllt werden. Diese Veröffentlichung muss die Angaben über das gewährende Amt, den erhaltenen Betrag, das Jahr der Auszahlung, die Zweckbestimmung des Beitrags und den Hinweis auf den Verwaltungsakt, mit dem der Beitrag gewährt wurde, enthalten. Diese Pflicht ist in Artikel 1, Absätze 125 ff. des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124, festgelegt. Die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht hat die Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen zur Folge.

Wann soll ich das Landeslogo verwenden und angeben, dass die Vergüngstigunen von Ihrem Amt gewährt wurden?

Wenn Sie eine mit Landesmitteln finanzierte Initiative fördern, müssen Sie das Landeslogo verwenden und angeben, dass die Initiative mit Unterstützung der Abteilung Italienische Kultur realisiert wurde. Dies gilt für alle Kommunikationskanäle (Papier, Web, soziale Netzwerke).

Logos zur Bewerbung von Tätigkeiten/Projekten.

Ist die Anmeldung beim Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors obligatorisch?

Die Entscheidung, sich dem Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) anzuschließen, liegt im Ermessen der Körperschaft. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE) oder an das Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität wenden.

Wenn ich für dieselben anerkannten Ausgaben zusätzlich zu dem Beitrag der Landesverwaltung einen Beitrag von einer anderen Einrichtung erhalte, wie muss ich diese abrechnen?

In der Liste der Ausgabenbelege müssen alle angefallenen Ausgaben bis zur Höhe der anerkannten Ausgaben aufgelistet sein. Der Anteil der zugelassenen Ausgaben, der über die gewährte Förderung hinausgeht, kann maximal bis zu 25 % der zulässigen Ausgaben durch nachgewiesene geleistete Stunden für ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt werden.

Es ist wichtig, dass die Summe der Beiträge, die Sie von den verschiedenen Einrichtungen für die gleichen zugelassenen Ausgaben erhalten haben, durch die tatsächlich entstandenen Ausgaben gerechtfertigt ist. Sind die tatsächlichen Ausgaben niedriger als die Summe der Beiträge, wird der Beitrag der Landesverwaltung anteilsmäßig gekürzt.

Alle tatsächlich angefallen Ausgaben müssen in der Ausgabenliste aufgeführt werden. Die Ausgaben, die für die Rechnungslegung eines Beitrages einer anderen Körperschaft verwendet werden, müssen im entsprechenden Feld in den Formularen angegeben werden.

 



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 12 40
Website: italienische-kultur.provinz.bz.it
E-Mail: educazione.permanente@provincia.bz.it
PEC: educazionepermanente@pec.prov.bz.it

Kontakte

Verantwortliche der Gewährung der Beiträge:
Monica Caruso
Telefon: +39 0471 41 12 52;
E-Mail: monica.caruso@provincia.bz.it

Verantwortliche der Beitragsauszahlung:
Sonia Di Bella
Telefon: +39 0471 41 12 43;
E-Mail: sonia.dibella@provincia.bz.it