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Dienstcode: 1871

Beiträge für die Qualitätsentwicklung der Weiterbildungseinrichtungen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe

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Beschreibung

Weiterbildungseinrichtungen, die vom Land gefördert werden, können um Finanzierung der Ausbildung und Fortbildung ihrer eigenen Mitarbeitenden ansuchen. Die Weiterbildung muss in Zusammenhang mit den Aufgaben der Mitarbeitenden stehen.

Hier finden Sie die Informationsblätter und Formulare, die für die Gewährung der Aus- und Weiterbildung des Personals sowie für die interne Fortbildung oder Beratung benötigt werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Anträge suchen können jene Weiterbildungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen einreichen, die die Voraussetzungen laut Landesgesetz Nr. 41/1983 erfüllen. 


Voraussetzungen

Es gelten folgende Kriterien für die anspruchsberechtigten Einrichtungen:

  • die Veranstaltungen müssen für alle zugänglich sein und ihr Programm der Öffentlichkeit bekanntgeben;
  • ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder dort tätig sein;
  • der Landesregierung die Daten über ihre Tätigkeit, über die Finanzierung, über die Teilnehmer sowie über das Lehr- und Verwaltungspersonal zugänglich machen;
  • sich als leistungsfähig erwiesen haben oder, wenn es sich um eine neue Einrichtung handelt, die Gewähr für Leistungsfähigkeit bieten;
  • keine Gewinnabsicht haben.

Für Weiterbildungseinrichtungen gilt zusätzlich:

  • mindestens 1800 Weiterbildungsstunden pro Jahr oder, falls es sich um ein Bildungshaus handelt, mindestens 1600 Teilnehmertage pro Jahr zu planen und durchzuführen. Die Zahl der Teilnehmertage ergibt sich aus der Multiplikation der Zahl der Tage, an denen die Weiterbildung stattfindet, mit der Zahl der Teilnehmer;
  • sich vorwiegend mit Weiterbildung zu befassen;
  • kontinuierlich und planmäßig zu arbeiten;
  • den Mitarbeitern und Teilnehmern ein Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung der Bildungsveranstaltungen einzuräumen, damit die Maßnahmen den effektiven Bedürfnissen angepasst werden können.

Bitte beachten Sie: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.

 


Was benötigen Sie

Benötigt werden folgende Dokumente:

  • schicken Sie den Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular an das Amt für Weiterbildung und Sprachen;
  • bringen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € auf dem Antrag an. Sind Sie von der Stempelmarke befreit, dann bitte das entsprechende Gesetz angeben.

Der Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Der Antrag ist vom Vorsitzenden digital zu unterschreiben und über die Pec-Email der Einrichtung an weiterbildung@pec.prov.bz.it zu senden.

Hat die antragstellende Einrichtung keine digitale Unterschrift und keine Pec-Email-Adresse, dann muss der Antrag eigenhändig unterschrieben werden und mit der Kopie des Ausweises des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden an amt.weiterbildung@provinz.bz.it geschickt werden.


So geht es weiter

Das Amt für Weiterbildung und Sprachen prüft den Antrag und sendet die Genehmigung oder die Ablehnung mit Begründung an die im Antrag angegebene Adresse.
Wurde der Antrag genehmigt, kann nach Abschluss der internen Fortbildung bzw. Mitarbeiterfortbildung der Antrag auf Auszahlung des Beitrages gestellt werden.

 


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung und Sprachen

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91
Email: amt.weiterbildung@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it
Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

Kontakte

Marion Egger
Telefon +39 0471 41 29 57
E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it

Barbara Trebo
Telefon +39 0471 41 33 98
E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it

Helene Oberleiter
Telefon +39 0471 41 33 93
E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.  
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.