Das Amt für Weiterbildung und Sprachen prüft den Antrag und sendet die Genehmigung oder die Ablehnung mit Begründung an die im Antrag angegebene Adresse.
Wurde der Antrag genehmigt, kann nach Beendigung der Projekte, Fortbildung für Mitarbeitende oder Investitionen der Antrag auf Auszahlung des Beitrages gestellt werden mit dem Formular der Abrechnung und den Anlagen.
Die Abrechnung erfolgt am Ende des laufenden Jahres. Ist es nicht möglich, die Abrechnung vorzulegen, muss eine Mitteilung für den Aufschub der Abrechnung an das Amt bis 31.12. des laufenden Jahres geschickt werden.