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Dienstcode: 1870

Beiträge für Projekte, Investitionen und Fortbildung der Bildungsausschüsse für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

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Beschreibung

Bildungsausschüsse können neben der Basisfinanzierung weitere Finanzierungen erhalten, für:

  • Projekte auf Dorfebene,
  • die Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und,
  • kleinere Investitionen ansuchen, die für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendig sind.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Die Bildungsausschüsse im Lande können um die Förderung von Projekten, Investitionen und Fortbildung für Mitarbeitende ansuchen.

 


Voraussetzungen

Für Projekte

  • Zugangsvoraussetzungen (max. 32 Punkte): Mindestens drei der folgenden Themen müssen im Projekt 5 der möglichen 8 Punkte erhalten sein: lokalspezifische Maßnahmen, (maximal 8 Punkte); das Projekt ist innovativ (maximal 8 Punkte); das Projekt befasst sich mit einem gesellschaftspolitisch relevanten Thema (maximal 8 Punkte); Es handelt sich um komplexe Weiterbildungsmaßnahmen unter anderem in Bezug auf Ressourcen und Zeit (maximal 8 Punkte);
  • Technische Bewertung (Beschreibung des Projekts, Kostenvoranschlag, Finanzplan).

Für die Weiterbildung von den ehrenamtlich Mitarbeitenden

  • Welchen Kurs will die/der Mitarbeitende besuchen?
  • Wie bringt der Kurs eine Entwicklung für die Mitarbeitende und den Bildungsausschuss?
  • Wieviel kostet der Kurs und wieviel wird selbst bezahlt?

Für Investitionen

  • Ankauf von kleineren Geräten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bildungsausschusses stehen.

Für die Abrechnung bereits eingereichter Projekte müssen Sie die unten aufgelisteten Formulare ausgefüllt an das Amt für Weiterbildung und Sprachen schicken.

 


Was benötigen Sie

Benötigt werden folgende Dokumente:

  • der Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular an das Amt für Weiterbildung und Sprachen geschickt werden;
  • Stempelmarke im Wert von 16,00 €: Die Stempelmarke muss auf dem Antrag angebracht werden. Ist der Bildungsausschuss von der Pflicht der Stempelmarke befreit, muss er das entsprechende Gesetz angeben.

So wird es gemacht

Der Antrag ist vom Vorsitzenden digital zu unterschreiben und über PEC der Einrichtung an weiterbildung@pec.prov.bz.it zu senden.

Hat die antragstellende Einrichtung keine digitale Unterschrift und keine PEC-Adresse, dann muss der Antrag eigenhändig unterschrieben werden und mit der Kopie des Ausweises der/des Vorsitzenden an amt.weiterbildung@provinz.bz.it geschickt werden.


So geht es weiter

Das Amt für Weiterbildung und Sprachen prüft den Antrag und sendet die Genehmigung oder die Ablehnung mit Begründung an die im Antrag angegebene Adresse.

Wurde der Antrag genehmigt, kann nach Beendigung der Projekte, Fortbildung für Mitarbeitende oder Investitionen der Antrag auf Auszahlung des Beitrages gestellt werden mit dem Formular der Abrechnung und den Anlagen.
Die Abrechnung erfolgt am Ende des laufenden Jahres. Ist es nicht möglich, die Abrechnung vorzulegen, muss eine Mitteilung für den Aufschub der Abrechnung an das Amt bis 31.12. des laufenden Jahres geschickt werden.

 


Zeiten und Fristen

  • Antrag für Projekte bis 30. November des vorhergehenden Jahres;
  • Antrag für Fortbildung für Mitarbeitende und Investitionen bis 30. September.


Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung und Sprachen

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 33 90 /+39 0471 41 33 91
 E-Mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it
 PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it
 Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

Kontakte

Marion Egger
Telefon +39 0471 41 29 57
E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it

Barbara Trebo
Telefon +39 0471 41 33 98
E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it

Helene Oberleiter
Telefon +39 0471 41 33 93
E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it

Parteienverkehr:

Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.