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Dienstcode: 1869

Beiträge für die ordentliche Tätigkeit von Weiterbildungseinrichtungen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

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Wer kann den Dienst nutzen

Die Anträge können jene Weiterbildungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen einreichen, die die Voraussetzungen laut Landesgesetz Nr. 41/1983 erfüllen. Es sind Einrichtungen, die

  • keine Gewinnabsicht haben;
  • ihren Sitz in Südtirol haben oder dort tätig sind;
  • die Veranstaltungen für alle zugänglich machen und ihr Programm der Öffentlichkeit bekanntgeben;
  • der Landesregierung die Daten über ihre Tätigkeit, über die Finanzierung, über die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie über das Lehr- und Verwaltungspersonal zugänglich machen;
  • sich als leistungsfähig erwiesen haben oder, wenn es sich um eine neue Einrichtung handelt, die Gewähr für Leistungsfähigkeit bieten;
  • in ihren Statuten bzw. Gründungsakten die Weiterbildung verankert haben.

Für Weiterbildungseinrichtungen gilt zusätzlich:

  • mindestens 1800 Weiterbildungsstunden pro Jahr oder, falls es sich um ein Bildungshaus handelt, mindestens 1600 Teilnehmertage pro Jahr planen und durchführen. Die Zahl der Teilnehmertage ergibt sich aus der Multiplikation der Zahl der Tage, an denen der Unterricht abgehalten wird, mit der Zahl der Teilnehmenden;
  • sich vorwiegend mit Weiterbildung befassen (80 %);
  • kontinuierlich und planmäßig arbeiten;
  • den Mitarbeitenden und Teilnehmenden ein Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung der Bildungsveranstaltungen einräumen, damit die Maßnahmen den effektiven Bedürfnissen angepasst werden;
  • ein Qualitätszertifikat (ISO oder EFQM) vorweisen.

Voraussetzungen

Ansuchen können jene Einrichtungen, die mindestens 200 Weiterbildungsstunden (45 Minuten) im vergangenen Jahr durchgeführt haben.
Die Weiterbildung- und Bildungseinrichtungen können die im Vorjahr erreichten Weiterbildungsstunden als Berechnungsgrundlage im Antrag angeben.
Neue antragstellende Bildungs- oder Weiterbildungseinrichtungen müssen planen, mindestens 200 Weiterbildungsstunden im Kalenderjahr des Ansuchens durchzuführen. Erreichen sie diese nicht, wird der Antrag widerrufen.

ACHTUNG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.

 


Was benötigen Sie

Benötigt werden folgende Dokumente:

  • Der Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular (verlinken) an das Amt für Weiterbildung geschickt werden;
  • Dem Antrag müssen die vorgesehenen Anlagen (Formular) beigelegt werden;
  • Stempelmarke im Wert von 16,00 €: Die Stempelmarke muss auf dem Antrag angebracht werden. Sind Sie von der Stempelmarke befreit, dann bitte das entsprechende Gesetz angeben.

So wird es gemacht

  • Der Antrag muss vom Präsidenten digital signiert und über die zertifizierte E-Mail-Adresse der Agentur an weiterbildung@pec.prov.bz.itgesendet werden;
  • Verfügt die antragstellende Agentur nicht über eine digitale Signatur und eine zertifizierte E-Mail-Adresse, muss der Antrag handschriftlich unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Präsidenten an amt.weiterbildung@provinz.bz.itgesendet werden.

So geht es weiter

Nachdem der Antrag für ordentliche Tätigkeit im Amt eingegangen ist, wird er überprüft. Sie erhalten dann eine schriftliche Genehmigung oder einen ablehnenden Bescheid mit Begründung.
Wird der Antrag genehmigt und die Tätigkeit durchgeführt, wird ein Antrag auf Abrechnung an das Amt geschickt. (Formular Antrag auf Abrechnung und Anlagen einfügen).


Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

Die Abrechnungen müssen bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sich der Antrag bezieht, beim Amt eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, muss dem Amt eine Mitteilung mit der Bitte um Verlängerung der Abrechnungsfrist zugesandt werden.



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung und Sprachen

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen

Telefon: +39 471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91

E-mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it

PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it

Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

Ansprechtpartner

Marion Egger, Telefon: +39 0471 41 29 57, E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it
Barbara Trebo, Telefon: +39 0471 41 33 98, E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it
Helene Oberleiter, Telefon: +39 0471 41 33 93, E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.