Beschreibung
Weiterbildungseinrichtungen, die laut Landesgesetz Nr. 41/1983 und Landesgesetz Nr. 18/1988 vom Land gefördert werden, können um Beihilfen für Investitionen ansuchen.

Weiterbildungseinrichtungen, die laut Landesgesetz Nr. 41/1983 und Landesgesetz Nr. 18/1988 vom Land gefördert werden, können um Beihilfen für Investitionen ansuchen.
Die Anträge können jene Weiterbildungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen einreichen, die die Voraussetzungen laut Landesgesetz Nr. 41/1983 erfüllen. Es sind Einrichtungen, die
Für Weiterbildungseinrichtungen gilt zusätzlich:
Ansuchen können jene Einrichtungen, die mindestens 200 Weiterbildungsstunden (45 Minuten) im vergangenen Jahr durchgeführt haben.
Die Weiterbildung- und Bildungseinrichtungen können die im Vorjahr erreichten Weiterbildungsstunden als Berechnungsgrundlage im Antrag angeben.
Neue antragstellende Bildungs- oder Weiterbildungseinrichtungen müssen planen, mindestens 200 Weiterbildungsstunden im Kalenderjahr des Ansuchens durchzuführen. Erreichen sie diese nicht, wird der Antrag widerrufen.
ACHTUNG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.
Benötigt werden folgende Dokumente:
Nachdem der Antrag für ordentliche Tätigkeit im Amt eingegangen ist, wird er überprüft. Sie erhalten dann eine schriftliche Genehmigung oder einen ablehnenden Bescheid mit Begründung.
Wird der Antrag genehmigt und die Tätigkeit durchgeführt, wird ein Antrag auf Abrechnung an das Amt geschickt. (Formular Antrag auf Abrechnung und Anlagen einfügen).
Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember eingereicht werden.
Die Abrechnungen müssen bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sich der Antrag bezieht, beim Amt eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, muss dem Amt eine Mitteilung mit der Bitte um Verlängerung der Abrechnungsfrist zugesandt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen
Telefon: +39 471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91
E-mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it
Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it
Marion Egger, Telefon: +39 0471 41 29 57, E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it
Barbara Trebo, Telefon: +39 0471 41 33 98, E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it
Helene Oberleiter, Telefon: +39 0471 41 33 93, E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.