Beschreibung
Weiterbildungseinrichtungen, die lt. Landesgesetz Nr. 41/1983 und Landesgesetz Nr. 18/1988 vom Land gefördert werden, können um Beihilfen für Investitionen ansuchen.

Weiterbildungseinrichtungen, die lt. Landesgesetz Nr. 41/1983 und Landesgesetz Nr. 18/1988 vom Land gefördert werden, können um Beihilfen für Investitionen ansuchen.
Die Anträge können jene Weiterbildungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen einreichen, die die Voraussetzungen laut Landesgesetz Nr. 41/1983 erfüllen. Es sind Einrichtungen, die
Für Weiterbildungseinrichtungen gilt zusätzlich:
Gefördert werden Investitionen für
Dem Ansuchen für Investitionen sind immer zwei Kostenvoranschläge beizulegen.
Bei Anträgen für Ankauf, Bau, Sanierung, Erweiterung und außerordentliche Instandhaltung über 150.000,00 € muss dem Antrag ein technischer Bericht der/des Bauleitenden beigelegt werden. Die Antragstellenden müssen gewährleisten, dass die geförderte Einrichtung für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich oder zumindest vorwiegend für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt wird.
ACHTUNG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.
Benötigt werden folgende Dokumente:
Die Abrechnungen müssen innerhalb 31. Dezember des Beitragsjahres beim Amt abgegeben werden. Ist das nicht möglich, muss eine Mitteilung mit der Anfrage um Verschiebung der Abrechnung an das Amt gesandt werden.
Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember oder 31. Januar eingereicht werden. Die Abrechnungen müssen bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sich der Zuschuss bezieht, beim Amt eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, muss bis zum Jahresende eine Mitteilung mit der Bitte um Fristverlängerung an das Amt geschickt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91
E-Mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it
Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it
Marion Egger, Telefon: +39 0471 41 29 57, E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it
Barbara Trebo, Telefon: +39 0471 41 33 98, E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it
Helene Oberleiter, Telefon: +39 0471 41 33 93, E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.