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Dienstcode: 1867

Beiträge für Investitionen der Weiterbildungseinrichtungen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

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Wer kann den Dienst nutzen

Die Anträge können jene Weiterbildungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen einreichen, die die Voraussetzungen laut Landesgesetz Nr. 41/1983 erfüllen. Es sind Einrichtungen, die

  • keine Gewinnabsicht haben;
  • ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder dort tätig sind;
  • die Veranstaltungen für alle zugänglich machen und ihr Programm der Öffentlichkeit bekanntgeben;
  • der Landesregierung die Daten über ihre Tätigkeit, über die Finanzierung, über die Teilnehmer sowie über das Lehr- und Verwaltungspersonal zugänglich machen;
  • sich als leistungsfähig erwiesen haben oder, wenn es sich um eine neue Einrichtung handelt, die Gewähr für Leistungsfähigkeit bieten;
  • in ihren Statuten bzw. Gründungsakten die Weiterbildung verankert haben.

Für Weiterbildungseinrichtungen gilt zusätzlich:

  • mindestens 1800 Weiterbildungsstunden pro Jahr oder, falls es sich um ein Bildungshaus handelt, mindestens 1600 Teilnehmertage pro Jahr zu planen und durchzuführen. Die Zahl der Teilnehmertage ergibt sich aus der Multiplikation der Zahl der Tage, an denen die Weiterbildung stattfindet, mit der Zahl der Teilnehmer;
  • sich vorwiegend mit Weiterbildung zu befassen (80 %);
  • kontinuierlich und planmäßig zu arbeiten;
  • den Mitarbeitenden und Teilnehmenden ein Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung der Bildungsveranstaltungen einzuräumen, damit die Maßnahmen den effektiven Bedürfnissen angepasst werden können;
  • ein Qualitätszertifikat (ISO oder EFQM) vorweisen.

Voraussetzungen

Gefördert werden Investitionen für

  • den Ankauf, Bau, Sanierung, Erweiterung und die außerordentliche Instandhaltung,
  • den Ankauf von Einrichtungsgegenständen und Ausstattung.

Dem Ansuchen für Investitionen sind immer zwei Kostenvoranschläge beizulegen.

Bei Anträgen für Ankauf, Bau, Sanierung, Erweiterung und außerordentliche Instandhaltung über 150.000,00 € muss dem Antrag ein technischer Bericht der/des Bauleitenden beigelegt werden. Die Antragstellenden müssen gewährleisten, dass die geförderte Einrichtung für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich oder zumindest vorwiegend für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt wird.

ACHTUNG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.


Was benötigen Sie

Benötigt werden folgende Dokumente:

  • der Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular an das Amt für Weiterbildung und Sprachen geschickt werden;
  • Dem Antrag müssen die vorgesehenen Anlagen beigelegt werden;
  • Stempelmarke im Wert von 16,00 €: Die Stempelmarke muss auf dem Antrag angebracht werden. Sind Sie von der Stempelmarke befreit, dann bitte das entsprechende Gesetz angeben.

So wird es gemacht

Die Abrechnungen müssen innerhalb 31. Dezember des Beitragsjahres beim Amt abgegeben werden. Ist das nicht möglich, muss eine Mitteilung mit der Anfrage um Verschiebung der Abrechnung an das Amt gesandt werden.


So geht es weiter

  1. Nachdem der Antrag auf Investitionen im Amt eingegangen ist, wird er überprüft. Sie erhalten dann eine schriftliche Genehmigung oder einen ablehnenden Bescheid mit Begründung;
  2. Wurde die Investition genehmigt und durchgeführt, wird ein Antrag auf Auszahlung an das Amt geschickt.

Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember oder 31. Januar eingereicht werden. Die Abrechnungen müssen bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sich der Zuschuss bezieht, beim Amt eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, muss bis zum Jahresende eine Mitteilung mit der Bitte um Fristverlängerung an das Amt geschickt werden.



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung und Sprachen

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91

E-Mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it

PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it

Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

Kontakte

Marion Egger, Telefon: +39 0471 41 29 57, E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it
Barbara Trebo, Telefon: +39 0471 41 33 98, E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it
Helene Oberleiter, Telefon: +39 0471 41 33 93, E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.