Beschreibung
Die Bildungsausschüsse in den Orten erhalten als Basisfinanzierung eine Pro-Kopf-Quote, d.h. pro Einwohner werden ihnen Gelder zugewiesen. Die Quote wird von der Landesregierung in Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden festgelegt. Zurzeit sind es 1,5 Euro vom Land und 1,5 Euro von der Gemeinde.
