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Dienstcode: 1864

Beiträge für die Basisfinanzierung von Bildungsausschüssen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

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Beschreibung

Die Bildungsausschüsse in den Orten erhalten als Basisfinanzierung eine Pro-Kopf-Quote, d.h. pro Einwohner werden ihnen Gelder zugewiesen. Die Quote wird von der Landesregierung in Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden festgelegt. Zurzeit sind es 1,5 Euro vom Land und 1,5 Euro von der Gemeinde.


Wer kann den Dienst nutzen

Zugang zu dieser Förderung haben die bestehenden Bildungsausschüsse im Lande.


Voraussetzungen

Der Bildungsausschuss ist ein Verein, der nach den Bestimmungen des LG 41/1983 gegründet sein und arbeiten muss.


Was benötigen Sie

Die Formulare für die Ansuchen der Basisfinanzierung stellt die jeweilige Gemeinde zur Verfügung. Die Formulare wurden aufgrund der Vorlage des Amtes für Weiterbildung und Sprachen erstellt.


So wird es gemacht

Eine Kopie des Ansuchens muss von Seiten der Gemeinden an das Amt für Weiterbildung und Sprachen geschickt werden (ebenfalls bis zum 31. Jänner)

 


So geht es weiter

Nach Genehmigung des Antrages überweist die Gemeinde die zustehende Pro-Kopf-Quote an den Bildungsausschuss. Dieser muss, nachdem das Jahr vergangen ist, einen Rechenschaftsbericht an die Gemeinde und das Amt für Weiterbildung und Sprachen schicken.