Wer kann diesen 50- Euro Gutschein für einen Zweitsprachenkurs nutzen?
Diese Maßnahme richtet sich an alle Bediensteten der Staatsverwaltungen, einschließlich jener mit autonomer Ordnung und jener der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen-Südtirol. Keinen Anspruch auf einen Gutschein haben jene Bediensteten, deren Dienststellen gleichwertige oder ähnliche Begünstigungen anbieten. Zu den Staatsverwaltungen und öffentlichen Körperschaften zählen zum Beispiel Bezirksgemeinschaften, die Ämter der Provinz Bozen, die Sanitätsbetriebe und die Gerichte.
Wo ist dieser Gutschein/ das Formular dafür erhältlich?
Der Gutschein ist bei den autorisierten Anbietern (alpha beta piccadilly/AZB by Cooperform/ Centro Studi e Ricerche “A. Palladio”) erhältlich und muss diesem bei der Einschreibung vollständig ausgefüllt überreicht werden (mit Stempel/ Einwilligung des Arbeitgebers). Die Anzahl der Gutscheine ist pro Anbieter begrenzt verfügbar.