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Dienstcode: 1863

Gutscheine für Zweitsprachkurse für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol

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Beschreibung

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Regierungskommissariat haben die Bediensteten der Staatsverwaltungen und der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen Anspruch auf einen Gutschein für den Besuch eines Zweitsprachkurses oder eines Ladinischkurses.

Dieser Gutschein hat einen Wert von 50 € und kann einmal pro Jahr verwendet werden.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Diese Maßnahme richtet sich an alle Bediensteten der Staatsverwaltungen, einschließlich jener mit autonomer Ordnung und jener der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen.
Keinen Anspruch auf einen Gutschein haben jene Bediensteten, deren Dienststellen gleichwertige oder ähnliche Begünstigungen anbieten.

 


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihr Beschäftigungsverhältnis und darauf, ob in Ihrer Verwaltung bereits ähnliche Vergünstigungen bestehen:

  • Sie müssen Bedienstete:r der Staatsverwaltungen, einschließlich jener mit autonomer Ordnung und jener der öffentlichen Körperschaft in der Provinz Bozen-Südtirol sein;
  • Sie können den Gutschein nicht beantragen, wenn Ihre Verwaltung bereits vergleichbare Vergünstigungen für ihr Personal vorsieht;
  • Sie müssen an mindestens 2/3 (zwei Dritteln) der Unterrichtsstunden des Kurses teilgenommen und diesen mit Erfolg abgeschlossen haben.

Was benötigen Sie

Es wird der Nachweis benötigt, dass die/der Bedienstete in der Staatsverwaltung, einschließlich jener mit autonomer Ordnung und jener der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen-Südtirol, tätig ist.


So wird es gemacht

Wählen Sie selbst selbst den Kurs aus, der Ihren persönlichen Bedürfnissen der sprachlichen Weiterbildung entspricht. Bei der Anmeldung müssen Sie die Kursgebühr zur Gänze vorstrecken.
Der Kursanbieter wird aufgrund der Verfügbarkeit der Gutscheine den Gegenwert desselben rückerstatten, sofern alle angeführten Bedingungen restlos erfüllt sind.


So geht es weiter

Nach Beendigung des Kurses wird der Gegenwert von 50 € direkt vom Kursanbieter an die Teilnehmenden zurückerstattet.


Zeiten und Fristen

Der Gutschein hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und kann vom 1. Jänner bis 30. Juni oder aber vom 1. Juli bis 31. Dezember verwendet werden. Die Kurse müssen folglich innerhalb 30. Juni bzw. 31. Dezember abgeschlossen sein. Die Zeit läuft mit Anmeldung zum Kurs bis zur Beendigung des Kurses.

 

 


Häufig gestellte Fragen

Wer kann diesen 50- Euro Gutschein für einen Zweitsprachenkurs nutzen?

Diese Maßnahme richtet sich an alle Bediensteten der Staatsverwaltungen, einschließlich jener mit autonomer Ordnung und jener der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen-Südtirol. Keinen Anspruch auf einen Gutschein haben jene Bediensteten, deren Dienststellen gleichwertige oder ähnliche Begünstigungen anbieten. Zu den Staatsverwaltungen und öffentlichen Körperschaften zählen zum Beispiel Bezirksgemeinschaften, die Ämter der Provinz Bozen, die Sanitätsbetriebe und die Gerichte.

Wo ist dieser Gutschein/ das Formular dafür erhältlich?

Der Gutschein ist bei den autorisierten Anbietern (alpha beta piccadilly/AZB by Cooperform/ Centro Studi e Ricerche “A. Palladio”) erhältlich und muss diesem bei der Einschreibung vollständig ausgefüllt überreicht werden (mit Stempel/ Einwilligung des Arbeitgebers). Die Anzahl der Gutscheine ist pro Anbieter begrenzt verfügbar.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz Nr.18/1988 sowie die Durchführungsbestimmungen betreffend die Zweisprachigkeitspflicht (DPR 752/76).

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