Um für die Zertifizierung ansuchen zu können, müssen die Weiterbildungseinrichtungen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen:
- im Besitz eines Qualitätszertifikats (EFQM oder ISO) sein;
- im Biennium vor der Antragstellung jährlich Sprachkurse im Umfang von mindestens 1.800 Weiterbildungsstunden (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) durchgeführt haben, die von der öffentlichen Verwaltung der Provinz Bozen-Südtirol finanziert wurden;
- im Biennium vor Antragstellung jährlich mindestens 1.000 Weiterbildungsstunden (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) an von der öffentlichen Verwaltung der Provinz Bozen-Südtirol finanzierten Sprachkursen in der Sprache Deutsch und/oder Italienisch durchgeführt haben.
- in jedem der fünf Jahre, vor dem Jahr der Antragstellung, Sprachkurse durchgeführt haben, die von der öffentlichen Verwaltung der Provinz Bozen-Südtirol finanziert wurden;
- sich vorwiegend mit Weiterbildung befassen;
- ihre Veranstaltungen für alle zugänglich machen und ihr Programm bekanntgeben;
- ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder dort tätig sein;
- der Landesregierung die Daten zu Tätigkeit, Finanzierung, Teilnehmende, sowie Lehr- und Verwaltungspersonal zur Verfügung stellen,
- kontinuierlich und planmäßig arbeiten;
- den Mitarbeitenden und Teilnehmenden ein Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung der Bildungsveranstaltungen einräumen, um diese dem tatsächlichen Bedarf anzupassen;
- sich als leistungsfähig erwiesen haben;
- keine Gewinnabsicht verfolgen.
Diese Bestimmungen gelten für Kurse, welche ab dem 1. September 2025 stattfinden.