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Dienstcode: 1861

Akkreditierung von Weiterbildungseinrichtungen, die Sprachkursintegrationskurse für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger anbieten

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Beschreibung

Den zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen wird zuerkannt, Bescheinigungen über Sprachkenntnisse zur Einhaltung des Integrationsabkommens auszustellen. Diese Bescheinigungen sind jenen der „Landeszentren für Erwachsenenbildung“ (CPIA) im restlichen Staatsgebiet gleichgestellt.

Die Weiterbildungseinrichtungen müssen kostenlose Deutschkurse für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern anbieten. Diese Kurse sollen die Niveaustufen A1 und A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" abdecken. Jeder Kurs muss mindestens 40 Stunden (zu 60 Minuten) dauern.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst richtet sich an Weiterbildungseinrichtungen.

 


Voraussetzungen

Um für die Zertifizierung ansuchen zu können, müssen die Weiterbildungseinrichtungen bestimmte Kriterien erfüllen.

Weiterbildungseinrichtungen bieten für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern kostenlose Deutschkurse an. Die Kurse entsprechen der Niveaustufen A1 und A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarate" und dauern jeweils mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu 60 Minuten. Diese Einrichtungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • im Besitz des Qualitätszertifikats EFQM oder ISO sein,
  • im Biennium, welches dem Jahr der Anfrage vorangeht, jährlich mindestens 1.800 Weiterbildungsstunden (Unterrichtseinheit = 45 Minuten) an Sprachkursen durchgeführt haben, die von der öffentlichen Verwaltung der Provinz Bozen-Südtirol finanziert worden sind,
  • in jedem der fünf Jahre, welches dem Jahr der Anfrage vorangeht, Sprachkurse durchgeführt haben, die von der öffentlichen Verwaltung der Provinz Bozen-Südtirol finanziert worden sind,
  • sich vorwiegend mit Weiterbildung befassen;
  • die Veranstaltungen für alle zugänglich machen und ihr Programm der Öffentlichkeit bekanntgeben;
  • ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder dort tätig sind;
  • der Landesregierung die Daten über ihre Tätigkeit, die Finanzierung, die Teilnehmer sowie über das Lehr- und  Verwaltungspersonal zugänglich machen,
  • kontinuierlich und planmäßig arbeiten;
  • den Mitarbeitenden und Teilnehmenden ein Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung der Bildungsveranstaltungen einräumen, damit die Maßnahmen den effektiven Bedürfnissen angepasst werden;
  • sich als leistungsfähig erwiesen haben;
  • keine Gewinnabsicht haben.

Zudem müssen die Einrichtungen im Biennium, welches dem Jahr der Anfrage vorangeht, jährlich mindestens 1.000 Weiterbildungsstunden (Unterrichtseinheit = 45 Minuten) an von der öffentlichen Verwaltung der Provinz Bozen-Südtirol finanzierten Sprachkursen in der Sprache Deutsch und/oder Italienisch durchgeführt haben.

Diese Bestimmungen gelten für Kurse, welche ab dem 1. September 2025 stattfinden.

 


Was benötigen Sie

Für den Antrag wird das ausgefüllte Formular des Amtes benötigt, das digital vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein muss.

Es fallen keine Kosten an.


So wird es gemacht

Der Antrag wird über die Pec-Mail-Adresse an folgende zertifizierte Adresse des Amtes geschickt: weiterbildung@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Nach positiver Überprüfung des eingegangenen Antrages wird der Abteilungsdirektor die Akkreditierung der Einrichtung per Dekret beschließen.


Zeiten und Fristen

Für diesen Dienst sind keine Fristen vorgesehen.

 




Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung und Sprachen

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91

E-Mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it

PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it

Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

Kontakte

Kathrin Fischer
Telefon: +39 0471 41 33 94
E-Mail: kathrin.fischer@provinz.bz.it

Martin Peer
Telefon: +39 0471 41 33 96
E-Mail: martin.peer@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.