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Dienstcode: 1860

Beitrag - Förderung  Erneuerung von Bewässerungsanlagen und Beregnungsanlagen

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Beschreibung

Förderung der Erneuerung von Beregnungsanlagen

Förderung der Erneuerung von Beregnungsanlagen in Südtirol mit folgenden Zielen:

  • Verbesserung der Rentabilität und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs, insbesondere durch eine Senkung der Produktionskosten oder die Verbesserung und Umstellung der Produktion;
  • Realisierung und Verbesserung der Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der Landwirtschaft;
  • Förderung der effizienten Nutzung der Ressourcen mit besonderem Augenmerk auf den Wasserressourcengebrauch in der Landwirtschaft.

Höhe des Beitrags

Die Höhe des Beitrags beträgt:

  • Prozentsatz für Einzelbetriebe: 20-70 %;
  • Prozentsatz für Bodenverbesserungskonsortien: 35-80 %;
  • Bei Anlagen welche sowohl für Obst-Weinbauflächen als auch für Grünlandflächen genutzt werden, ergibt sich der Beitragsprozentsatz aufgrund des gewogenen Mittels.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form
  • Bodenverbesserungskonsortien gemäß Artikel 863 des Zivilgesetzbuches;
  • Bonifizierungskonsortien gemäß Artikel 862 des Zivilgesetzbuches, 

Von der Beihilfe ausgeschlossen sind:

  • neue Beregnungsanlagen;
  • das betriebliche Beregnungsnetz für Obst- und Weinbaukulturen sowie Tiefbrunnen und Pumpstationen für einzelne landwirtschaftliche Unternehmen;
  • ordentliche Instandhaltungsarbeiten

Voraussetzungen

Mindestinvestitionssumme

  • 10.000 € für Agrarunternehmen;
  • 50.000 € für Konsortien.

Zulässige Vorhaben

Dazu gehören außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Bewässerungsanlagen für einzelne Betriebe sowie an Bewässerungsinfrastruktur, die mehrere Betriebe versorgt:
  • Wasserfassungen, Entsandungsanlagen, Speicherbecken, Zubringerleitungen, Bewässerungskanäle, Haupt-, Neben- und untergeordnete Leitungen, Automatisierung der Anlagen, Filteranlagen, Wasserzähler, betriebliche und gemeinschaftliche Übergabestationen sowie konsortial genutzte Tiefbrunnen und Pumpstationen;
  • direkt mit der Bewässerungsanlage verbundene Löschwasserbauten und -anlagen, deren Errichtung bei der Genehmigung der Bewässerungsanlage aus Zivilschutzgründen vorgeschrieben
    wird,;
  • betriebliche Bewässerungsnetze für die Versorgung von Wiesen-, Ackerfutterbau- und Ackerbauflächen

Voraussetzungen

  • Mindestgröße landwirtschaftliches Unternehmen: 2 Hektar Wiesen-, Ackerfutterbau- oder Ackerflächen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Viehbesatz bzw. 1 Hektar Obst- oder Weinbauflächen;
  • Sie müssen über eine Wasserkonzession und eine Baugenehmigung verfügen;
  • Einreichung des Antrags muss vor Beginn der Arbeiten oder vor Tätigung des Ankaufes erfolgen;
  • Sie müssen die Wassermenge messen (Wasserzähler);
  • Sie müssen ein Wassersparpotenzial anhand einer von einem befähigten Techniker durchgeführten Ex-ante-Bewertung belegen;
  • es werden strengere Bestimmungen angewendet, wenn der Zustand des betroffenen Gewässers unter „gut“ liegt;
  • Sie können die Anlage mehrfach nutzen, sofern dies genehmigt ist und die Beregnung die Hauptnutzung bleibt. Finanzierungen für die Mehrkosten sind ausgeschlossen;
  • ein Konsortium muss die gemessenen Wassermengen in das nationale Datenportal (SIGRIAN) eintragen.

Was benötigen Sie

Sie müssen das Antragsformular und Folgendes vorbereiten:

  • Name und Größe des Unternehmens, im Falle eines Konsortiums die Bezeichnung des Konsortiums;
  • die Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit, einschließlich Beginn- und Enddatum des Projekts oder der Tätigkeit;
  • den Standort des Projekts oder der Tätigkeit;
  • Zeitplan der Tätigkeiten für mehrjährige Vorhaben, auszufüllen mit folgendem Formular: der den voraussichtlichen Projektabschluss angibt. Davon hängen die Finanzierungsverpflichtung und die entsprechenden Abschluss- und Zahlungsfristen ab;
  • das von der Gemeinde beglaubigte endgültige Projekt mit der entsprechenden Baugenehmigung im Falle von Bau- oder Infrastrukturarbeiten;
  • einen detaillierten Kostenvoranschlag für jede einzelne Maßnahme, erstellt von einer befugten freiberuflich tätigen Person;
  • im Falle von Speicherbecken die Ermächtigung gemäß den Bestimmungen über Staudämme und Staubecken für öffentliche und private Gewässer;
  • der von einer befugten freiberuflich tätigen Person erstellte technisch-agronomische Bericht mit folgenden Angaben:
  1. das betroffene Einzugsgebiet;
  2. die Ausgangssituation;
  3. die Ziele und Begründungen der Investition;
  4. die geplanten technischen Lösungen;
  5. die Bewertung der potenziellen Wassereinsparungen;
  6. die Methode zur Überprüfung der tatsächlichen Wassereinsparung und das Vorhandensein der weiteren Bedingungen gemäß Artikel 9 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 28/2023;
  • die Beschreibung der Installation des Wassermessgeräts oder die Beschreibung des vorhandenen Wassermessgeräts;
  • die Liste der im betroffenen Beregnungsgebiet des Projekts enthaltenen Grundparzellen mit Angabe der Flächen und der angebauten Kulturen;
Für Bodenverbesserungs- oder Bonifizierungskonsortien:
  1. der Beschluss des zuständigen Konsortialorgans, mit dem das Projekt und die damit verbundenen Kosten genehmigt werden;
  2. der Auftrag, der dem antragstellenden Konsortium von den beteiligten Mitgliedern für die Realisierung betrieblicher Anlagen auf Wiesen-, Ackerfutterbau- und Ackerflächen erteilt wurde.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen

Reichen Sie die notwendigen necesUnterlagen ein und fügen Sie das ausgefüllte Antragsformular bei:

  • per PEC an die unten angeführte Adresse des zuständigen Amtes;
  • in Papierform beim zuständigen Amt.

Jedes Bezirksamt für Landwirtschaft hat eine eigene PEC-Adresse, nachstehend finden Sie die Kontaktdaten der einzelnen Ämter.

Amt für ländliches Bauwesen

Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 51 50 /+39 0471 41 51 51
E-Mail: edilizia.rurale@provincia.bz.it
PEC: lwbauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it
Website: agricoltura.provincia.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost

Kapuzinerplatz 3, 39031 Bruneck

Telefon: +39 0474 58 22 40 / +39 0474 58 22 42
E-Mail: agricoltura.brunico@provincia.bz.it
PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it
Website: agricoltura.provincia.bz.it

Außenstelle Brixen

Regensburger Allee 18, 39042 Brixen
Telefon: +39 0472 82 12 40 /+39 0472 82 12 41
E-Mail: agricoltura.bressanone@provincia.bz.it
PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it
Website: agricoltura.provincia.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft West

Schlandersburgstraße 6, 39028 Schlanders
Telefon: +39 0473 73 61 40
E-Mail: agricoltura.silandro@provincia.bz.it
PEC: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it
Website: agricoltura.provincia.bz.it

Außenstelle Meran

Sandplatz 10, 39012 Meran
Telefon: +39 0473 25 22 40 / +39 0473 25 22 41
E-Mail: agricoltura.merano@provincia.bz.it
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
Website: agricoltura.provincia.bz.it


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung über die Annahme Ihres Antrags. Darin ist die CUP-Nummer enthalten, die auf allen Buchhaltungsunterlagen anzuführen ist;
  3. Falls Unterlagen fehlen, wird Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie diese nachreichen müssen;
  4. Der CUP-Code ist für alle Projekte erforderlich;
  5. Die Schlusszahlung des Beitrags erfolgt nur, wenn Sie folgende Unterlagen vorlegen:
  • Ansuchen um Auszahlung
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung
  • Endabrechnung
  • ordnungsgemäß bezahlte Rechnungen mit Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP) für das gesamte Projekt. Die Rechnungen sind für die Konsortien erforderlich. Für einzelne landwirtschaftliche Betriebe gilt dies nur für die hydraulischen Anlagen, die technischen und mechanischen Teile sowie die Bewässerungspunkte;
  • Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten;
  • Sicherheitsüberprüfung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 680/2021;
  • Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen über die Wassermessung.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag zwischen dem 1. April und dem 30. September einreichen, auf jeden Fall aber vor Beginn der Arbeiten oder vor Tätigung des Ankaufes


Häufig gestellte Fragen

Welche Maßnahmen sind von der Finanzierung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind neue Bewässerungsanlagen, landwirtschaftliche Bewässerungsnetze und gewöhnliche Instandhaltung. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Bau und die außergewöhnliche Instandhaltung der Verbindungsbrücken von Gemeindestraßen. Nicht förderfähig sind außerdem Tiefbrunnen und Pumpstationen, die von einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben betrieben werden.

Gibt es eine Möglichkeit einer multifunktionalen Nutzung für die Stromerzeugung?

Die Hauptnutzung muss jedoch die Bewässerung sein und darf nicht durch andere Nutzungen beeinträchtigt werden. Die Kombination mit der Stromerzeugung ist möglich, ohne dass die zusätzlichen Kosten berücksichtigt werden, sofern es sich um ein kleines Kraftwerk handelt.

Ist es möglich, einen Beitrag im Rahmen des Rotationsfonds zu beantragen?

Es ist nicht möglich, einen Beitrag im Rahmen des Rotationsfonds zu beantragen, sondern nur einen nicht rückzahlbaren Beitrag.



Zuständige Stelle

Amt für ländliches Bauwesen

Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 51 50 / +39 0471 41 51 51

E-Mail: laendliches.bauwesen@provinz.bz.it

PEC: lwbauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it

Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost

Kapuzinerplatz 3, 39031, Bruneck

Telefon: +39 0474 58 22 40 / +39 0474 58 22 42

E-Mail: landwbrun@provinz.bz.it

PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it

Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Außenstelle Brixen

Regensburger Allee 18, 39042, Brixen

Telefon: +39 0472 82 12 40 / +39 0472 82 12 41

E-Mail: landwbrixen@provinz.bz.it

PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it

Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft West

Schlandersburgstraße 6, 39028, Schlanders

Telefon: +39 0473 73 61 40

E-Mail: landwschl@provinz.bz.it

PEC: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it

Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Außenstelle Meran

Sandplatz 10, 39012, Meran

Telefon: +39 0473 25 22 40 / +39 0473 25 22 41

E-Mail: landwmeran@provinz.bz.it

PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it

Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.