Wer kann den Dienst nutzen
Veranstaltungen, Personen oder Sportmannschaften.

Veranstaltungen, Personen oder Sportmannschaften.
Die Veranstaltungen müssen besondere Anziehungskraft und mediale Wirkung haben; geeignet sein, die Werte der Marke Südtirol wirkungsvoll zu vermitteln, das Image Südtirols als Urlaubsziel und Genussland zu festigen und zu stärken. Zudem sollen sie die Identität und Marktposition Südtirols festigen und damit positiv auf das Image und die Gesamtwirtschaft des Landes einwirken.
Das Sponsoring-Angebot muss folgende detaillierte Angaben enthalten:
Um ein Sponsoring zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
Bei Vereinbarungen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro für je 200 Textzeilen.
Sie können den Antrag stellen, indem Sie die in der Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ aufgeführten Unterlagen übermitteln per:
Die Dokumente
Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung einreichen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage: Leitlinien für Sponsoring im Wirtschaftssektor: Sponsoring.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutz – Sponsoring-
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 40
E-Mail: marketing.handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it