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Dienstcode: 1839

Sponsoring von Veranstaltungen und Aktivitäten im Rahmen der Marke Südtirol

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Wer kann den Dienst nutzen

Veranstaltungen, Personen oder Sportmannschaften.


Voraussetzungen

Die Veranstaltungen müssen besondere Anziehungskraft und mediale Wirkung haben; geeignet sein, die Werte der Marke Südtirol wirkungsvoll zu vermitteln, das Image Südtirols als Urlaubsziel und Genussland zu festigen und zu stärken. Zudem sollen sie die Identität und Marktposition Südtirols festigen und damit positiv auf das Image und die Gesamtwirtschaft des Landes einwirken.


Was benötigen Sie

Das Sponsoring-Angebot muss folgende detaillierte Angaben enthalten:

  • Veranstaltung oder Name;
  • Datum und Ort;
  • Beschreibung der Veranstaltung oder Aktivität;
  • Auflistung der Leistungen zugunsten der Marke Südtirol;
  • Preis;
  • Medienpräsenz;
  • Ziel bzw. Zweck der Veranstaltung und Zielgruppen;
  • Nachweis der Übereinstimmung mit der Positionierung der Marke „Südtirol“.

Um ein Sponsoring zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Bei Vereinbarungen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro für je 200 Textzeilen.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag stellen, indem Sie die in der Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ aufgeführten Unterlagen übermitteln per:

Die Dokumente 

  • digital unterzeichnen oder 
  • unterschrieben, eingescannt und zusammen mit einer Ausweiskopie des Unterezichners übermitteln.

So geht es weiter

Das Amt erhält Ihr Angebot.
Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis Ihres Ansuchens.
Bei positivem Ergebnis wird Ihnen das Vertragsschrieben zugesandt.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wann muss das Angebot vorgelegt werden?

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung einreichen.

Wer kann ein Sponsoring-Angebot vorlegen?

Es können Veranstaltungen, Personen oder Sportmannschaften unterstützt werden, um das positive Image bzw. die Bekanntheit des Landes Südtirol und seiner Qualitätsprodukte zu erhöhen. 
Zudem muss die Initiative mit den festgelegten Richtlinien übereinstimmen.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage: Leitlinien für Sponsoring im Wirtschaftssektor: Sponsoring.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutz – Sponsoring-