web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1838

Meldung zum Kauf von Treibstoff für Tanks bis 1.000 Liter

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Meldung des eingekauften Treibstoffs im Falle von Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 1000 Litern.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Meldung muss von den Inhabern oder Inhaberinnen von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Kubikmeter erfolgen, sofern sie ausschließlich betriebseigene Arbeitsmaschinen versorgen.


Voraussetzungen

Die Lagerung und Ausgabe von Treibstoffen in oberirdischen Tanks und Behältern ist unter den folgenden Bedingungen zulässig, ohne dass der Tätigkeitsbeginn gemeldet werden muss:

  • Die oberirdischen Tanks und Behälter müssen vom Innenministerium zugelassen sein. Die Einhaltung aller Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften ist weiterhin obligatorisch;
  • das Gesamtfassungsvermögen an Treibstoff darf einen Kubikmeter nicht überschreiten;
  • der Treibstoff darf ausschließlich für die Betankung der betriebseigene Arbeitsmaschinen verwendet werden.

Was benötigen Sie

Für die Meldung müssen Sie eine Übersicht über die im Vorjahr eingekaufte Treibstoffmenge in digitaler Form erstellen:

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Senden Sie die vorliegenden Formulare an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen:

 


Zeiten und Fristen

Sie müssen die Meldung jährlich bis jeweils zum 28. Februar übermitteln.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie in: Treibstofftanks bis 1000 Liter – Informationen.

Welcher Treibstoff muss angegeben werden?

Treibstoff (Diesel, Benzin, GTL, HVO), der beim Treibstoffhändler eingekauft und zur Versorgung betriebseigener Arbeitsmaschinen verwendet wird.

Welcher Treibstoff muss nicht angegeben werden?

  • Heizöl (eingefärbt), ausschließlich für Heizzwecke;
  • landwirtschaftlicher Treibstoff (UMA);
  • Treibstoff, der direkt bei der öffentlichen Straßentankstelle eingekauft wird;
  • Dieselöl, das ausschließlich für die Stromerzeugung verwendet wird;
  • Dieselöl, das ausschließlich zum Betreiben von Heizanlagen, Öfen oder Notstromaggregaten verwendet wird;
  • Aspen-Benzin (Benzin für Zweitaktmotoren, grünes Benzin).

Darf der Treibstofftank für die Landwirtschaft das maximale Fassungsvermögen von 1000 Litern überschreiten?

Für landwirtschaftliche Betriebe gilt ein maximales Fassungsvermögen von bis zu 6.000 Litern.