Beschreibung
Meldung des eingekauften Treibstoffs im Falle von Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 1.000 Litern.

Meldung des eingekauften Treibstoffs im Falle von Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 1.000 Litern.
Die Meldung muss von den Inhabern oder Inhaberinnen von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Kubikmeter erfolgen, sofern sie ausschließlich betriebseigene Arbeitsmaschinen versorgen.
Die Lagerung und Ausgabe von Treibstoffen in oberirdischen Tanks und Behältern ist unter den folgenden Bedingungen zulässig, ohne dass der Tätigkeitsbeginn gemeldet werden muss:
Für die Meldung müssen Sie eine Übersicht über die im Vorjahr eingekaufte Treibstoffmenge in digitaler Form erstellen:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Senden Sie die vorliegenden Formulare an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen:
Sie müssen die Meldung jährlich bis jeweils zum 28. Februar übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie in: Treibstofftanks bis 1000 Liter – Informationen.
Treibstoff (Diesel, Benzin, GTL, HVO), der beim Treibstoffhändler eingekauft und zur Versorgung betriebseigener Arbeitsmaschinen verwendet wird.
Für landwirtschaftliche Betriebe gilt ein maximales Fassungsvermögen von bis zu 6.000 Litern.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung Handelsordnung.
Garibaldistraße 14, 39100, Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 37 40
Telefon 2: +39 0471 41 37 41
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Montag, Dienstag und Mittwoch: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.