Beschreibung
Jährlich ist eine Liste der Begünstigten zu übermitteln, inklusive folgender Daten:
- Mehrwertsteuernummer;
- Firmenname;
- Adresse;
- PEC;
- Mengen in Litern: Diesel, Benzin, HVO, GTL.
Treibstoffhändler beliefern Unternehmen mit Betriebssitz in Südtirol, die über mobile Behälter verfügen. Sie versorgen auch betriebsinterne Tankstellen. Diese Händler sind verpflichtet, dem Amt für Handel und Dienstleistungen jährlich in digitaler Form eine Liste ihrer Kunden zu übermitteln.
In der Liste müssen alle Kundendaten sowie die im Vorjahr gelieferte Treibstoffmenge angegeben werden. Die Treibstofflieferung an Straßentankstellen darf in dieser Liste nicht angeführt werden.
