Beschreibung
Förderungen für Unternehmen bei der Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen zur Erhöhung ihrer Sicherheit.

Förderungen für Unternehmen bei der Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen zur Erhöhung ihrer Sicherheit.
Die Förderung nach diesen Kriterien gilt für:
Gastgewerbliche Betriebe gemäß dem Landesgesetz Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einem durchschnittlichen Umsatz von bis zu 1.000.000 € in den letzten drei Jahren können einen Zuschuss beantragen.
Die Unternehmen müssen als Haupttätigkeit eine Tätigkeit in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus in der Autonomen Provinz Bozen ausüben. Die Initiativen müssen sich auf das Jahr 2024/2025 beziehen.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie den Beitragsantrag vorbereiten. Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16,00 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht - zahlbar durch:
Sie können Anträge vor der Umsetzung der Initiative und bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
Ansuchen können alle Unternehmen, die in der Autonomen Provinz Bozen eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit ausüben, die nach dem ATECO-Code zur Förderung zugelassen ist. Landwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Beitrag beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Kosten, die maximal 8.000,00 Euro betragen.
Nein, nach den derzeitigen Kriterien sind landwirtschaftliche Betriebe nicht zur Förderung zugelassen.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 40
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: economia.provincia.bz.it