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Dienstcode: 1832

Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen der Unternehmen 2024-2025

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Beschreibung

Förderungen für Unternehmen bei der Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen zur Erhöhung ihrer Sicherheit.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Förderung nach diesen Kriterien gilt für:

  • Einzelunternehmen;
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften;
  • Konsortien;
  • Kooperationen;
  • rechtlich konstituierte Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Unternehmen, die als Haupttätigkeit eine handwerkliche Tätigkeit ausüben;
  • Unternehmen, die ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und deren Tätigkeit nach einem ATECO-Code gemäß den Kriterien klassifiziert ist.

Gastgewerbliche Betriebe gemäß dem Landesgesetz Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einem durchschnittlichen Umsatz von bis zu 1.000.000 € in den letzten drei Jahren können einen Zuschuss beantragen.


Voraussetzungen

Die Unternehmen müssen als Haupttätigkeit eine Tätigkeit in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus in der Autonomen Provinz Bozen ausüben. Die Initiativen müssen sich auf das Jahr 2024/2025 beziehen.


Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie den  vorbereiten. Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16,00 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht - zahlbar durch:

  • @e.bollo;
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).

So wird es gemacht

Senden Sie für das Ansuchen die Unterlagen aus dem Abschnitt „Was benötigen sie für das Ansuchen“ im PDF-Format per PEC an: handel.commercio@pec.prov.bz.it.

Ein Antrag kann für maximal drei Standorte pro Unternehmen im Zeitraum 2024-2025 gestellt werden.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag.

  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag bearbeitet worden ist.

  • Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.

  • Stellen Sie den Auszahlungsantrag per PEC handel.commercio@pec.prov.bz.it, unter Beifügung der Rechnung (mit CUP) und der Quittung über die erfolgte Zahlung.

Die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die sich auch nur auf Teilbeträge beziehen, betrifft mehrere Dokumente. Diese Dokumente sind Anzahlungsrechnungen, Vorverträge mit Anzahlung, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Transportdokumente. Die Dokumente, die vor dem Datum der Antragstellung datiert sind, führen zum Ausschluss der Förderfähigkeit der gesamten Initiative.


Zeiten und Fristen

Sie können Anträge vor der Umsetzung der Initiative und bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Können alle Unternehmen ansuchen?

Ansuchen können alle Unternehmen, die in der Autonomen Provinz Bozen eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit ausüben, die nach dem ATECO-Code zur Förderung zugelassen ist. Landwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beläuft sich auf 50% der förderfähigen Kosten, die maximal 8.000,00 Euro betragen.

Kann ich auch einen Beitrag für einen landwirtschaftlichen Betrieb beantragen?

Nein, nach den derzeitigen Kriterien sind landwirtschaftliche Betriebe nicht zur Förderung zugelassen.