Beschreibung
Antrag auf Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb, die Verlegung oder die Änderung einer fixen Tankstelle.

Antrag auf Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb, die Verlegung oder die Änderung einer fixen Tankstelle.
Betriebsinterne Tankstellen werden unterteilt in:
Sie können ein beliebiges Tankvolumen haben. (größer als 1 m³)
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss das Unternehmen über einen Fuhrpark von mindestens fünf Einheiten verfügen, der wie folgt berechnet wird:
Die Verpflichtung gilt nicht in den folgenden Fällen:
Sie können in den folgenden Fällen installiert werden:
Weitere Voraussetzungen:
Unternehmen, die nachweisen, dass sie die notwendigen Voraussetzungen für die Genehmigung einer fixen betriebsinternen Tankstelle erfüllen, können diese installieren.
Meldungsformular: Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit;
Anlagen zur Meldung:
Senden Sie Unterlagen per PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it.
Bestätigung der administrativen Voraussetzungen: Der Direktor bzw. die Direktorin der Abteilung Wirtschaftsentwicklung des Landes Südtirol prüft die Unterlagen. Die Prüfung erfolgt nach der Erteilung der Baugenehmigung durch die Gemeinde und der anschließenden Weiterleitung dieser an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen. Anschließend bestätigt er oder sie mit einer entsprechenden Mitteilung das Vorliegen der administrativen Voraussetzungen für die Installation, Verlegung oder Änderung der fixen Tankstelle.
Realisierungsfrist: die Realisierung (Installation, Verlegung oder Änderung) der Anlage ist innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem Erhalt der in Punkt 1 genannten Mitteilung zu erfolgen. Unbeschadet der im Landesgesetz Nr. 9/2018 vorgesehenen Fristen für die Wirksamkeit und das Erlöschen von Baugenehmigungen.
Genehmigung für den Betrieb der Tankstelle: Der Direktor bzw. die Direktorin der Abteilung Wirtschaftsentwicklung des Landes Südtirol erteilt dem antragstellenden Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb der fixen betriebsinternen Tankstelle:
Inbetriebnahme der Tankstelle: Die fixe Tankstelle kann erst in Betrieb genommen werden, nach der Freigabe von:
Alle Unterlagen sind per PEC zu übermitteln: handel.commercio@pec.prov.bz.it.
Eine ortsfeste betriebsinterne Tankstelle ist ein einheitlicher Komplex mit einer oder mehreren fixen Vorrichtungen zur Abgabe von Treibstoff.
Die Anlage wird auf dem Gelände von Betriebssitzen, in Fabriken, Lagern oder ähnlichen Bereichen installiert, immer außerhalb von Gebäuden.
Sie ist ausschließlich für die Betankung von Kraftfahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Hubschraubern, Flugzeugen und Schiffen der antragstellenden Unternehmen oder öffentlichen Körperschaften bestimmt.
Ebenfalls enthalten sind Fahrzeuge, die im Rahmen eines Leasing- oder Langzeitmietvertrags erworben wurden.
Wird die Baustelle nicht fristgerecht fertiggestellt, kann für die mobile Tankstelle eine Verlängerung beantragt werden. Hierfür wird dasselbe Formular wie für die Meldung der Aufnahme der Tätigkeit verwendet.
Es ist eine neue Mitteilung an das Amt für Handel und Dienstleistungen zu senden, der eine neue Kopie der vom Innenministerium erteilten Genehmigung für den Anlagentyp der mobilen Tankstelle beizufügen ist.
Die Schließung muss schriftlich per PEC mitgeteilt werden, zusammen mit der Zusammenfassung des Treibstoffabsatzes an das Amt für Handel und Dienstleistungen der Südtiroler Landesverwaltung und an das Zollamt.
Es fällt keine Stempelsteuer an.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung Handelsordnung.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 37 40
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.