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Dienstcode: 1831

Genehmigung für betriebsinterne Tankstellen

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Beschreibung

Antrag auf Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb, die Verlegung oder die Änderung einer fixen Tankstelle.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Unternehmerinnen und Unternehmer;
  • Gemeinden;
  • Verbände;
  • Konsortien;
  • Landesverwaltung.

 


Voraussetzungen

Betriebsinterne Tankstellen werden unterteilt in:

  • Ortsfeste Tankstellen;
  • Mobile zeitbegrenzte Tankstellen;
  • Mobile Tankstellen für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr.

Ortsfeste Tankstellen

Sie können ein beliebiges Tankvolumen haben. (größer als 1 m³)

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss das Unternehmen über einen Fuhrpark von mindestens fünf Einheiten verfügen, der wie folgt berechnet wird:

  • jedes Fahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 Tonnen = 1 Einheit;
  • jeder Lkw mit einer Ladekapazität von weniger als 3,5 Tonnen = 0,5 Einheiten;
  • Busse mit mindestens 40 Sitzplätzen = 1 Einheit;
  • Personenkraftwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer oder Fahrerin) = 0,5 Einheiten;
  • jede Arbeitsmaschine = 1 Einheit;
  • sonstige Kraftfahrzeuge und kleine dieselbetriebene Geräte, die nicht in den vorherigen Kategorien enthalten sind = 0,25 Einheiten.

Die Verpflichtung gilt nicht in den folgenden Fällen:

  • Pistenraupen;
  • Hubschrauber;
  • Flugzeuge, die Flugzeugtreibstoff verwenden;
  • Schiffe;
  • antragstellenden Person, die eine öffentliche Körperschaft ist;
  • der operative Betriebsstandort muss mindestens 15 km von der nächsten Straßentankstelle entfernt sein.

Mobile zeitbegrenzte Tankstellen

Sie können in den folgenden Fällen installiert werden:

  • bei Körperschaften oder Unternehmen, welche eine Vereinbarung mit einer Körperschaft haben, die einen öffentlichen Notdienst leisten;
  • Steinbrüche und Gruben, Baustellen, Eisenbahn- oder Straßenbaustellen;
  • Hubschrauberaktivitäten (Notfall, Brandbekämpfung usw.).

Weitere Voraussetzungen:

  • maximale Tankkapazität: 9 m³;
  • metrisch konformes Messgerät (Richtlinie 2014/32/EU);
  • Genehmigung des Innenministeriums und im Besitz einer Baugenehmigung oder einer Genehmigung für geringfügige Eingriffe in die Landschaft (DLH vom 6. November 1998, Nr. 33, Art. 1, Abs.1, Buchst. a-f);
  • die Betankung sollte hauptsächlich vor Ort erfolgen.

Mobile Tankstellen für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr

Unternehmen, die nachweisen, dass sie die notwendigen Voraussetzungen für die Genehmigung einer fixen betriebsinternen Tankstelle erfüllen, können diese installieren.

 


Was benötigen Sie

Um die Genehmigung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten.

Im Falle von fixen betriebsinternen Tankstellen

Antragsformular: Der Genehmigungsantrag wird Ihnen vom Amt für Handel und Dienstleistungen zugesandt, nachdem die Gemeinde die Bescheinigung über die Aufnahme der Tätigkeit (Baugenehmigung, ZeMeT oder BBM) an das Amt weitergeleitet hat;

Anlagen zum Antrag: Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Erklärung, erstellt von einem oder einer beauftragten Techniker oder Technikerin, der oder die zur Unterzeichnung des eingereichten Projekts befugt ist. Sie muss die Einhaltung bescheinigen:
    • der Raumordnungs- und Landschaftsschutzbestimmungen,
    • der Steuervorschriften und
    • der Vorschriften über die Brandverhütung, die Gesundheits- und Umweltsicherheit sowie Denkmalschutz.
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz;
  • Erklärung zur Zahlung der Stempelsteuer von 16,00 € pro Genehmigung: Erklärung Einzahlung Stempelsteuer;
  • Auflistung des Fuhr- und Maschinenparks.

Im Falle von mobilen betriebsinternen Tankstellen (temporär):

Meldungsformular: Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit;

Anlagen zur Meldung:

  • eine Kopie der vom Innenministerium erteilten Genehmigung für den Anlagentyp der mobilen Tankstelle (bei der ersten Inbetriebnahme oder bei Austausch des Tanks beizufügen);
  • Kopie der Genehmigung des Gemeindeausschusses für geringfügige Eingriffe in die Landschaft gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a) bis f) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 6. November 1998, Nr. 33, in geltender Fassung;
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz;
  • Auflistung des Fuhr- und Maschinenparks.

Im Falle von mobilen betriebsinterne Tankstellen (für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr):

 



So geht es weiter

Fixe betriebsinterne Tankstellen

Bestätigung der administrativen Voraussetzungen: Der Direktor bzw. die Direktorin der Abteilung Wirtschaftsentwicklung des Landes Südtirol prüft die Unterlagen. Die Prüfung erfolgt nach der Erteilung der Baugenehmigung durch die Gemeinde und der anschließenden Weiterleitung dieser an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen. Anschließend bestätigt er oder sie mit einer entsprechenden Mitteilung das Vorliegen der administrativen Voraussetzungen für die Installation, Verlegung oder Änderung der fixen Tankstelle.

Realisierungsfrist: die Realisierung (Installation, Verlegung oder Änderung) der Anlage ist innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem Erhalt der in Punkt 1 genannten Mitteilung zu erfolgen. Unbeschadet der im Landesgesetz Nr. 9/2018 vorgesehenen Fristen für die Wirksamkeit und das Erlöschen von Baugenehmigungen.

Mitteilung über das Ende der Arbeiten: Übermittlung bei Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit nicht genehmigungspflichtigen Eingriffen.

Genehmigung für den Betrieb der Tankstelle: Der Direktor bzw. die Direktorin der Abteilung Wirtschaftsentwicklung des Landes Südtirol erteilt dem antragstellenden Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb der fixen betriebsinternen Tankstelle:

  • nach Abschluss der Arbeiten;
  • und nach Erhalt der zertifizierten Mitteilung der Bezugsfertigkeit der Anlage, die von der zuständigen Gemeinde an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen übermittelt wird.

Inbetriebnahme der Tankstelle: Die fixe Tankstelle kann erst in Betrieb genommen werden, nach der Freigabe von:

  • der Genehmigung durch den Direktor oder die Direktorin der Abteilung Wirtschaftsentwicklung;
  • und die vom Zollamt Bozen ausgestellte Betriebserlaubnis oder Genehmigung.
15-jährige Konformitätsprüfung: Übermittlung nach einer Konformitätsprüfung alle 15 Jahre nach Installation der Tankstelle.

Ein- und Ausgangsregister für fixe betriebsinterne Tankstellen - Lagerung von bis zu 5 m³:
  • Pflicht zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters ohne Vermerk der Autonomen Provinz Bozen oder einer Excel-Datei;
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu übermitteln.
Ein- und Ausgangsregister für fixe betriebsinterne Tankstellen - Lagerung von mehr als 5 m³ und bis zu 10 m³:
  • Pflicht zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters ohne Vermerk des Zollamtes oder einer Excel-Datei;
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr an das Zollamt und zur Kenntnis an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu übermitteln.
Ein- und Ausgangsregister für fixe betriebsinterne Tankstellen - Lagerung von mehr als 10 m³:
  • Pflicht zur Führung und Vidimierung des Ein- und Ausgangsregisters beim Zollamt;
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr an das Zollamt und zur Kenntnis an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu übermitteln.

Für mobile betriebsinterne Tankstellen (für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr) gilt für alle Arten von mobilen Anlagen

Lagerung von bis zu 5 m³:
  • Verpflichtung zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters ohne Vermerk der Provinz oder einer Excel-Datei;
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu übermitteln.
Lagerung von mehr als 5 m³ und bis zu 9 m³:
  • Verpflichtung zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters ohne Vermerk des Zollamtes oder einer Excel-Datei;
  • Zusammenfassung Treibstoffabsatz bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr an das Zollamt und zur Kenntnis an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu übermitteln.

Je nach Fall ist für fixe betriebsinterne Tankstellen eines der folgenden Verfahren vorgesehen

Alle Unterlagen sind per PEC zu übermitteln: handel.commercio@pec.prov.bz.it.


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine ortsfeste betriebsinterne Tankstelle?

Eine ortsfeste betriebsinterne Tankstelle ist ein einheitlicher Komplex mit einer oder mehreren fixen Vorrichtungen zur Abgabe von Treibstoff.

Die Anlage wird auf dem Gelände von Betriebssitzen, in Fabriken, Lagern oder ähnlichen Bereichen installiert, immer außerhalb von Gebäuden.

Sie ist ausschließlich für die Betankung von Kraftfahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Hubschraubern, Flugzeugen und Schiffen der antragstellenden Unternehmen oder öffentlichen Körperschaften bestimmt.

Ebenfalls enthalten sind Fahrzeuge, die im Rahmen eines Leasing- oder Langzeitmietvertrags erworben wurden.

Ist eine Verlängerung für mobile betriebsinterne Tankstellen (temporär) zulässig?

Wird die Baustelle nicht fristgerecht fertiggestellt, kann für die mobile Tankstelle eine Verlängerung beantragt werden. Hierfür wird dasselbe Formular wie für die Meldung der Aufnahme der Tätigkeit verwendet.

Was ist beim Austausch eines mobilen Tankstellentanks zu beachten?

Es ist eine neue Mitteilung an das Amt für Handel und Dienstleistungen zu senden, der eine neue Kopie der vom Innenministerium erteilten Genehmigung für den Anlagentyp der mobilen Tankstelle beizufügen ist.

Was ist zu tun, wenn eine mobile Tankstelle vorzeitig geschlossen wird?

Die Schließung muss schriftlich per PEC mitgeteilt werden, zusammen mit der Zusammenfassung des Treibstoffabsatzes an das Amt für Handel und Dienstleistungen der Südtiroler Landesverwaltung und an das Zollamt.

Für mobile betriebsinterne Tankstellen (temporär oder für ein Jahr) ist eine Stempelsteuer zu entrichten?

Es fällt keine Stempelsteuer an.