Beschreibung
Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol gewährt Förderungen zugunsten von lokalen Medienunternehmen.
Im Sinne des Landesgesetzes vom 18. März 2002, Nr. 6, Artikel 9 Absatz 3, sind die folgenden Ausgaben förderungsfähig:
- Lohnkosten für Journalisten und Journalistinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Dabei kann es sich um ein befristetes und/oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln. Dies gilt insbesondere für den Anteil der Arbeitszeit, der für die Herstellung oder Verbreitung förderwürdiger Inhalte aufgewendet wird;
- Kosten für den Ankauf von Nachrichten und Informationen von Agenturen oder Dritten für die Herstellung förderwürdiger Inhalte.
In die Berechnung des Beitrages fließen u. a. auch die Tagesreichweite, die Tagesbesucherzahlen und die Veröffentlichung von in Südtirol produzierter Musik ein.
