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Dienstcode: 1812

Öffentliche Auswahl nach Titeln für die befristete Aufnahme in den Landesdienst

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Beschreibung

Zur Vertretung von vorübergehend abwesendem Personal veröffentlicht die Landesverwaltung Auswahlen nach Titeln zur zeitbegrenzten Aufnahme, die ausschließlich auf der Grundlage von Qualifikationen erfolgen. Die Rangordnungen dieser Auswahlen werden nur für befristete Anstellungen verwendet. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Voraussetzungen für die Stelle erfüllen, für die Sie sich interessieren. In der Ankündigung der Auswahl finden Sie alle Informationen über das Verfahren, die Kontaktdaten und die geltenden Kriterien für die Erstellung der Rangordnung. Bei den Auswahlen nach Titeln zur zeitbegrenzten Aufnahme in die Landesverwaltung müssen keine Prüfungen abgelegt werden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in die Rangordnung mit einer Punktezahl aufgenommen. Diese Punkte werden anhand der Kriterien zugewiesen, die in der Ankündigung angegeben sind.

Sie können alle laufenden Auswahlankündigungen unter folgendem Link einsehen: Wettbewerbe für das Verwaltungspersonal unter der Rubrik „Auswahlen für die befristete Aufnahme“. Klicken Sie unter der gewünschten Auswahl für die befristete Aufnahme auf „Ankündigung“, um sie anzuzeigen. Für jede Auswahl für die befristete Aufnahme können besondere Voraussetzungen gelten, weshalb wir Ihnen empfehlen, die Ankündigung, für die Sie sich bewerben möchten, aufmerksam zu lesen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle interessierten Personen, welche die in der Ankündigung angegebenen Voraussetzungen erfüllen, können ein Online-Ansuchen für die Auswahl stellen.


Voraussetzungen

Um sich bewerben zu können, müssen Sie:

  • das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben;
  • im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein;
  • den Zweisprachigkeitsnachweis der deutschen und der italienischen Sprache (oder den Zweisprachigkeitsnachweis der deutschen und der italienischen Sprache und die ladinische Prüfung, wenn Sie der ladinischen Sprachgruppe angehören) in dem für das Berufsbild vorgesehenen Niveau, für das Sie sich bewerben, besitzen;
  • die Bescheinigung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, besitzen;
  • den Studientitel für das Berufsbild besitzen, für das Sie sich bewerben, so wie in der Ankündigung angegeben;
  • die spezifische Berufserfahrung, die Staatsprüfung oder die Eintragung in ein Berufsverzeichnis haben, falls diese für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, erforderlich ist, so wie in der Ankündigung angegeben;
  • die körperliche und geistige Eignung zur ständigen und uneingeschränkten Ausübung der Aufgaben besitzen;
  • im Besitze der italienischen Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates oder Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates sein. Im Falle der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates müssen Sie:
    • ein Familienangehöriger/eine Familienangehörige von Bürgern/Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sein und das Aufenthaltsrecht oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen oder
    • eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union besitzen oder
    • den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus besitzen.

Alle Zugangsvoraussetzungen sind in der Ankündigung der Auswahl angegeben.


Was benötigen Sie

Um sich zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zur Sprachgruppe im Original, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, nicht älter als 6 Monate (wie in der Ankündigung angegeben);
  • aktueller Lebenslauf ohne Foto und ohne folgende persönliche Daten: Wohnort, Telefonnummer, E-Mail, Familiensituation;
  • Anerkennung des Studientitels, wenn dieser im Ausland erworben wurde: Die Fristen und Verfahren für die Einreichung des Antrags auf Anerkennung des Studientitels sind in der Ankündigung angegeben.

Die Anmeldung für die Auswahl ist für die Bewerber und Bewerberinnen kostenlos.


So wird es gemacht

Die Anmeldungen zu den öffentlichen Auswahlverfahren zur zeitbegrenzten Aufnahme nach Titeln erfolgen ausschließlich online. Gehen Sie auf die Seite „Wettbewerbe für Verwaltungspersonal“ und klicken bei der entsprechenden Ankündigung zunächst auf „Ankündigung“, um die Ankündigung des Auswahlverfahrens zu lesen.
Anschließend klicken Sie auf „Online-Anmeldung“, um zum Online-Portal zu gelangen, wo Sie das Anmeldeformular ausfüllen.
Sie können das Portal wie folgt aufrufen:

  • SPID;
  • elektronische Identitätskarte (CIE);
  • Bürgerkarte.

Wenn Sie weder einen Wohnsitz in Italien noch die italienische Staatsbürgerschaft haben, können Sie die digitale Identität (SPID) nicht erhalten. Sie können die Einrichtung eines zertifizierten Zugangs beantragen, wie in der Ankündigung angegeben. Für die Aktivierung sind mindestens zwei Werktage nötig.


So geht es weiter

Sie müssen keine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie in die Rangordnung mit der Punktezahl aufgenommen, die anhand der genannten Kriterien vergeben wurden. Auch mit 0 Punkten können Sie in die Rangordnung aufgenommen werden und für eine befristete Aufnahme infrage kommen. Die ausgeschlossenen Personen werden in einer Mitteilung auf der Website der Personalabteilung veröffentlicht: Infos für Bewerber und Bewerberinnen.

Um die Privatsphäre der Bewerber und Bewerberinnen zu schützen, werden die auf der Website veröffentlichten Mitteilungen mit einem Identifizierungscode versehen. Sie erhalten den Code, wenn der Online-Antrag erfolgreich eingereicht wurde: der Code ist in der Zusammenfassung des Antrags im PDF-Format angegeben. Sie finden die PDF-Datei in myCIVIS in Ihrem persönlichen Bereich „Meine Dienste/Anträge Wettbewerbe“. Bei jeder Anmeldung zu einer Wettbewerbsausschreibung wird ein anderer Code verwendet. Merken Sie sich Ihren Identifizierungscode: Sie werden ihn während des gesamten Verfahrens benötigen.

 


Zeiten und Fristen

  • Die Auswahlverfahren werden je nach Bedarf der Landesverwaltung, vorübergehend abwesendes Personal zu ersetzen, veröffentlicht. Wenn Sie über zukünftige Auswahlverfahren informiert werden möchten, können Sie sich für unseren Newsletter anmelden: Registrierung News-Abo | Autonome Provinz Bozen - Südtirol;
  • für jede Auswahl ist eine Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorgesehen;
  • die Anmeldung zur Teilnahme an der Auswahl muss bis 12:00 Uhr, am in der Ankündigung der Auswahl angegebenen Datum, eingereicht werden;
  • Sie müssen die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit im Original in einem verschlossenen Umschlag beim Amt für Personalaufnahme (Rittner Straße 5, 39100 Bozen) einreichen. Reichen Sie die Bescheinigung innerhalb der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zur Auswahl (wie in der Ankündigung angegeben) ein, auch wenn Sie nicht in der Provinz Bozen wohnhaft sind. Die Bescheinigung muss zu dem in der Ankündigung angegebenen Zeitpunkt beim Amt eingehen, auch wenn sie per Post oder Einschreiben versendet wird;
  • nach der Veröffentlichung ist die Rangordnung in der Regel 2 Kalenderjahre nach dem Jahr der Genehmigung gültig (wenn die Rangordnung z. B. am 01. Juli 2025 genehmigt wurde, ist sie bis zum 31. Dezember 2027 gültig). Auch für die Eignung für die Aufnahme gilt dieselbe Gültigkeitsdauer;
  • Sie müssen die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Studientitels innerhalb von 15 Tagen, nach dem Erhalt eines eventuellen Stellenangebots, beantragen;
  • zwei Monate nach der Veröffentlichung der Rangordnung werden die Auswahlverfahren archiviert. Sie können sie einsehen, indem Sie „Wettbewerbe“ und „Verwaltungspersonal Befristete Aufnahme“ in den Filtern unter folgendem Link auswählen: Stellenangebote;
  • die Stellenangebote erfolgen in der Reihenfolge der Rangordnung. Nach der Veröffentlichung der Rangliste kann es auch mehrere Monate dauern, bis Sie ein Angebot für eine befristete Stelle per E-Mail (oder per PEC, wenn Sie diese in Ihrer Bewerbung angegeben haben) erhalten. Die Einstellung wird nicht garantiert: Sie hängt davon ab, ob die Landesverwaltung Personal zur Vertretung von vorübergehend abwesenden Angestellten benötigt.

 


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich herausfinden, welches Berufsbild am besten zu meinem Studiengang und/oder meiner Berufserfahrung passt?

Sie können die nach Bereichen oder Funktionsebenen unterteilte Seite, die den Berufsbildern der Provinz, konsultieren: Berufsbilder.

Hier finden Sie die vorgesehenen Aufgaben und Voraussetzungen für jedes Berufsbild.

Wo finde ich Informationen über die Zweisprachigkeits- und Ladinischprüfung?

Die zuständige Einrichtung ist die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte der Autonomen Provinz Bozen. Alle Informationen über Sprachnachweise, Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen und Vorbereitungshilfen finden Sie auf der entsprechenden Website: Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen.

Wo und wann wird die Rangordnung veröffentlicht?

Die Rangordnung wird online auf der Website Infos für Bewerber und Bewerberinnen innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Anmeldeantrags veröffentlicht.

Haben Sie weitere Fragen? Siehe unsere FAQ.



Zuständige Stelle

Amt für Personalaufnahme

Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 15 50
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it
PEC: personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it

Spezifische Informationen über das einzelne Ausschreibungsverfahren erhalten Sie vom Ansprechpartner bzw. von der Ansprechpartnerin, die in der Wettbewerbsausschreibung, für die Sie sich interessieren, angegeben ist.

Parteienverkehr

Telefon: täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung;
Schalterdienst: nach Terminvereinbarung.