Beschreibung
Ehemalige Bedienstete der Landesverwaltung können die Wiederaufnahme in den Landesdienst beantragen.

Ehemalige Bedienstete der Landesverwaltung können die Wiederaufnahme in den Landesdienst beantragen.
Das Personal, welches in der Vergangenheit bei der Landesverwaltung unbefristet oder befristet mit Eignung beschäftigt war, ohne eine zeitliche Begrenzung.
Die Wiederaufnahme in den Landesdienst liegt jedoch im Ermessen der Landesverwaltung, die nicht zur Wiederaufnahme verpflichtet ist.
Sie können einen Antrag um Wiederaufnahme stellen, wenn Sie bereits bei der Landesverwaltung beschäftigt waren:
Für die Wiederaufnahme in den Dienst müssen Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst besitzen. Eine weitere Voraussetzung ist die positive Stellungnahme des Direktors oder der Direktorin der aufnehmenden Organisationseinheit.
Um die Wiederaufnahme zu beantragen, müssen Sie einen aktualisierten Lebenslauf vorbereiten.
Sie müssen Ihren Antrag um Wiederaufnahme schriftlich auf normalem, persönlichem Papier einreichen und Ihren aktuellen Lebenslauf beifügen. Darüber hinaus:
Wenn die Wiederaufnahme Berufsbilder des Verwaltungspersonal von Schulen betrifft (z. B. Schulsekretär/Schulsekretärin, Schulwart/Schulwartin usw.), so ist der Antrag an das Amt für Kindergarten- und Schulpersonal, Rittner Straße 5 in Bozen, zu richten:
Sie werden im Hinblick auf allfällige Stellenangebote je nach Art des Berufsbildes, für das Sie die Wiederaufnahme beantragen, von einem der oben erwähnten Ämter kontaktiert.
Bei Lehrkräften und gleichgestelltem Personal, die dem Stellenauswahlverfahren unterliegen, erfolgt die Beurteilung durch das Landesamt, das für die Aufnahme dieses Personals zuständig ist. Sowohl bei positiven als auch bei negativen Stellungnahmen erlässt die Landesabteilung Personal die Maßnahme mit einer zeitlich unbegrenzten Wirksamkeit und gilt für die gesamte Landesverwaltung, vorbehaltlich anderer spezifischer Bestimmungen (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 22/2013, Artikel 38).
Die Einstufung erfolgt in ein Berufsbild mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Landesdienst ausgeübt wurden. Andernfalls kann die Einstufung in ein Berufsbild erfolgen, für welches das Personal die aktuellen Zugangsvoraussetzungen besitzt, die der gleichen Funktionsebene zugeordnet sind. Schließlich kann die Einstufung in ein Berufsbild einer niedrigeren Funktionsebene wie bei Dienstbeendigung erfolgen, sofern die geltenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sie können den Antrag auf Wiederaufnahme jederzeit einreichen.
Sie brauchen den öffentlichen Wettbewerb nicht zu wiederholen, da Sie bereits in der Vergangenheit einen Wettbewerb für dasselbe oder ein ähnliches Berufsbild bestanden haben.
Die Vergütung wird von einer eigenen Kommission innerhalb der Abteilung Personal festgelegt. Die Kommission berücksichtigt den Zeitraum der Unterbrechung und kann die während der Unterbrechung erworbene Berufserfahrung für die angestrebte Aufnahme anrechnen. Achtung: eine automatische Anerkennung der Dienste ist ausgeschlossen!
Die Kommission kann entscheiden, dass Sie der üblichen Probezeit unterliegen, die für die Aufnahme in den Landesdienst vorgesehen ist. Diese Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Aufnahme in den Landesdienst, 2. September 2013, Nr. 22, Artikel 38.
Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it
PEC: personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it
Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 15 77
E-Mail: personale.scuole@provincia.bz.it
PEC: schulpersonal.personalescuole@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it