Muss man eine Lehrbefähigung haben, um sich in die Rangordnung für die befristete Aufnahme einzutragen?
Nein, eine Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
Wie kann ich in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden?
Befristet beschäftigte Lehrkräfte an den Landesberufsschulen, deren Arbeitsvertrag die in der Ausschreibung festgelegte Dauer und Stundenzahl aufweist, werden automatisch zur Teilnahme an einem Evaluierungsverfahren zugelassen, in dem ihre grundsätzliche Eignung für den Unterricht festgestellt wird. Die Teilnahme ist obligatorisch.
Die grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs berechtigt zur Teilnahme am anschließenden Evaluierungsverfahren, das im Dienst die im Bereichsvertrag vorgesehene pädagogische und didaktische Ausbildung umfasst, die zur Lehrbefähigung führt.
Wer diese Ausbildung (auch Spezialisierung oder Lehrerlaubnis genannt) bereits an einer Hochschule oder gleichwertigen Einrichtung absolviert hat, kann die Lehrbefähigung in einem entsprechend verkürzten Evaluierungsverfahren erwerben.
Muss man über einen Zweisprachigkeitsnachweis verfügen, um in die Rangordnungen des Landes aufgenommen und dann als Lehrpersonal an Berufsschulen eingestellt zu werden?
Die Bescheinigung der Zweisprachigkeit C1 ist nur in den folgenden Fällen notwendig:
- Lehrpersonen für „Deutsch zweite Sprache“;
- Lehrpersonen für „Italienisch zweite Sprache“;
- Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen.
In allen anderen Fällen ist keine Bescheinigung der Zweisprachigkeit erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, sind die Prüfung über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache (die sich auf die Oberschule bezieht) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache notwendig, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird.
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in der Provinz für das Personal von Berufsschulen?
Arbeitsplätze gibt es in den Berufsschulen der Autonomen Provinz Bozen. Nur Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen dürfen auch an staatlichen Schulen tätig sein.
Wer muss die Sprachprüfung ablegen und wo?
- Wenn Ihre Muttersprache nicht zu den drei Sprachen gehört, auf die sich die Rangliste bezieht (Deutsch, Italienisch, Ladinisch);
- wenn Ihre Muttersprache nicht der Unterrichtssprache der von Ihnen besuchten Oberschule (oder der nächstniedrigeren Bildungsstufe, wenn Sie keine Oberschule besucht haben) entspricht;
Sie können die Sprachprüfung bei der Abteilung Personal ablegen (die Prüfungen finden einmal im Jahr statt). Die bei der Deutsche Bildungsdirektion oder bei der Direktion Italienische Bildung bereits abgelegte Sprachprüfung wird als gültig betrachtet. Das Zertifikat der Stufe C2 ist ebenfalls gültig.