Beschreibung
Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.

Um sich bewerben zu können, müssen Sie:
Die Ausbildungsvoraussetzungen variieren je nach Hintergrund des Bewerbers oder der Bewerberin und dem Unterrichtsfach. Nachstehend sind die verschiedenen Zugangsvoraussetzungen aufgeführt:
Ein Nachweis über die Zweisprachigkeit ist nicht erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, ist die Zweisprachigkeitsprüfung (deutsch/italienisch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, Voraussetzung.
Für die Aufnahme in die Rangordnung müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
Sie können den Antrag ausschließlich per E-Mail oder PEC an eine der folgenden Adressen schicken:
Sie können die Sprachprüfung bei der Abteilung Personal ablegen (die Prüfungen finden einmal im Jahr statt). Die bei der Deutschen Bildungsdirektion oder bei der Direktion Italienische Bildung abgelegte Sprachprüfung wird als gültig betrachtet. Das Zertifikat der Stufe C2 ist ebenfalls gültig.
Telefonisch sind wir täglich erreichbar, von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Schalterdienst: nach Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zur Wettbewerbsausschreibung erhalten Sie bei der in der Ausschreibung angegebenen Kontaktperson.