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Dienstcode: 1807

Bewerbung um eine Stelle über die Mobilität zwischen öffentlichen Körperschaften

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Beschreibung

Wenn Sie bereits in einer anderen öffentlichen Körperschaft als der Autonomen Provinz Bozen fest angestellt sind und sich für eine Tätigkeit in der Landesverwaltung interessieren oder diese anstreben, können Sie sich auf eine im Rahmen der Mobilität zwischen öffentlichen Körperschaften ausgeschriebene Stelle bewerben. Dabei handelt es sich um eine „horizontale“ Versetzung, d. h. um einen Wechsel von einer öffentlichen Körperschaft zu einer anderen, in eine gleichwertige Position. Eine weitere Möglichkeit des Wechsels von einer Körperschaft zu einer anderen besteht in der Abordnung: Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Dienst „Abordnung von Personal zur Landesverwaltung“.


Wer kann den Dienst nutzen

Den Antrag stellen können Sie nur, wenn Sie: 

bei einer öffentlichen Körperschaft angestellt sind, die nicht die Autonome Provinz Bozen ist;

einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, und 

die Probezeit erfolgreich abgeschlossen haben. 

Außerdem können Sie sich nur dann für ein Mobilitätsverfahren zwischen Körperschaften bewerben, wenn Sie in ein Berufsbild eingestuft sind, das der Stelle entspricht, auf die Sie sich bewerben möchten. Wenn Sie bei einer Körperschaft des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags der Autonomen Provinz Bozen angestellt sind (Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen, Institut für den sozialen Wohnbau, Verkehrsämter von Bozen und Meran), vergewissern Sie sich, dass Sie in dieselbe Funktionsebene eingestuft sind wie die Stelle, für die Sie sich bewerben möchten. 

Vergewissern Sie sich in jedem Fall, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, die in der Stellenausschreibung für die Mobilität genannt sind.


Voraussetzungen

Um sich bewerben zu können, müssen Sie: 

  • Bei Körperschaften des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags der Autonomen Provinz Bozen (Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen, Institut für den sozialen Wohnungsbau, Verkehrsämter von Bozen und Meran) oder einer anderen öffentlichen Körperschaft fest angestellt sein; 

  • Auf der Grundlage eines öffentlichen Wettbewerbs nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Probezeit eingestellt worden sein;  

  • Den Zweisprachigkeitsnachweis Deutsch-Italienisch (oder Dreisprachigkeitsnachweis Deutsch-Italienisch-Ladinisch, wenn Sie der ladinischen Sprachgruppe angehören) des Niveaus besitzen, das für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, vorgesehen ist; 

  • In dieselbe Funktionsebene und in ein Berufsbild eingestuft sein, das dem der zu besetzenden Stelle entspricht; 

  • Und benötigen: Die Bescheinigung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen; 

  • Die spezifische Berufserfahrung, das Staatsexamen oder die Eintragung in ein Berufsverzeichnis, falls dies für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, erforderlich ist, wie in der Ankündigung angegeben; 

  • die Staatsbürgerschaft Italiens, eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Nicht-EU-Staates besitzen. Im Falle der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates müssen Sie: 

  • ein Familienangehöriger oder eine Familienangehörige von Bürgern oder Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sein und das Aufenthaltsrecht oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen oder  

  • eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union besitzen oder  

  • den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus besitzen. 

Alle Voraussetzungen sind in der Stellenausschreibung für die Mobilität zwischen den Körperschaften angegeben. 


Was benötigen Sie

Um sich zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten: 

  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zur Sprachgruppe im Original, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, nicht älter als 6 Monate (wie im Stellenangebot angegeben); 
  • aktueller Lebenslauf ohne Foto und die folgenden persönlichen Daten: Wohnort, Telefon, E-Mail, familiäre Situation; 
  • Anerkennung des Studientitels, wenn dieser im Ausland erworben wurde: Die Fristen und Verfahren für die Einreichung des Antrags auf Anerkennung des Studientitels sind in der Ankündigung angegeben;  
  • für einige Berufsbilder gelten möglicherweise zusätzliche Voraussetzungen. Bitte lesen Sie daher das Stellenangebot über Mobilität sorgfältig durch. 

Die Anmeldung zum Verfahren ist für die Bewerber und Bewerberinnen kostenlos. 


So wird es gemacht

Die Gesuche um Teilnahme am Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften werden ausschließlich online gestellt. Gehen Sie auf die Seite Mobilität zwischen Körperschaften klicken Sie unter dem Verfahren, für das Sie sich bewerben möchten, zunächst auf „Ankündigung“, um diese zu lesen, und dann auf „Online-Bewerbung“, um das Online-Portal aufzurufen, in dem Sie das Bewerbungsformular ausfüllen können.

Sie können das Portal wie folgt aufrufen:

  • SPID;
  • Elektronische Identitätskarte (CIE);
  • Bürgerkarte.

So geht es weiter

Je nach dem Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften, bei dem Sie sich eingeschrieben haben, müssen Sie nur eine mündliche Prüfung ablegen. Die mündliche Prüfung muss in der Sprache der Sprachgruppe abgelegt werden, der Sie zugehören oder angegliedert sind (Italienisch oder Deutsch). Nur wenn Sie der ladinischen Sprachgruppe angehören, können Sie wählen, ob Sie die Prüfungen auf Italienisch oder Deutsch ablegen wollen.

Alle Mitteilungen über die Einladung zu den Prüfungen, den Prüfungskalender, die Ergebnisse und die Rangordnung werden auf der Website des Personals veröffentlicht: Infos Bewerber und Bewerberinnen.

Um die Privatsphäre der Bewerber und Bewerberinnen zu schützen, werden die auf der Website veröffentlichten Mitteilungen mit einem Identifikationscode versehen. Sie erhalten den Code, wenn der Online-Antrag erfolgreich eingereicht wurde: Der Code ist in der Zusammenfassung des Antrags im PDF-Format angegeben, die Sie in myCIVIS in Ihrem persönlichen Bereich „Meine Dienste/Anträge Wettbewerbe“ finden, und ist bei jeder Wettbewerbsausschreibung anders. Merken Sie sich Ihren Identifikationscode: Sie werden ihn während des gesamten Verfahrens benötigen.

Wenn Sie sich für eine Mobilität zwischen den Körperschaften bewerben, die gleichzeitig mit einer Wettbewerbsausschreibung für dieselbe Stelle veröffentlicht wird, werden zwei getrennte Rangordnungen erstellt: eine für die Mobilität zwischen den Körperschaften und eine für den öffentlichen Wettbewerb. Gewinner oder Gewinnerinnen bzw. Geeignete in der Rangordnung der Mobilität zwischen den Körperschaften werden bei der Einstellung gegenüber der Rangordnung des Wettbewerbs bevorzugt.


Zeiten und Fristen

  • Die Stellenangebote im Rahmen der Mobilität werden auf der Grundlage des Personalbedarfs der Landesverwaltung veröffentlicht. Wenn Sie über die nächsten Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften auf dem Laufenden bleiben möchten, können Sie sich für unseren Newsletter anmelden: Registrierung News-Abo | Autonome Provinz Bozen - Südtirol.
  • Für jedes Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften ist eine Frist für die Einreichung der Online-Bewerbungen vorgesehen.
  • Die Anmeldung zur Teilnahme an der Mobilität zwischen den Körperschaften ist bis 12:00 Uhr an dem im Stellenangebot angegebenen Datum einzureichen.
  • Die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit ist im Original in einem verschlossenen Umschlag am Tag der mündlichen Prüfung einzureichen.
  • Nach der Veröffentlichung ist die Rangordnung in der Regel 2 Jahre lang gültig. Die gleiche Dauer gilt auch für die Eignung zur Aufnahme. Die Dauer der Gültigkeit der Rangordnung wird im Stellenangebot für Mobilität angegeben.
  • Wenn Sie zu den Gewinnern/Gewinnerinnen des Mobilitätsverfahrens zwischen den Körperschaften gehören, müssen Sie die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Studientitels innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Rangordnung beantragen. Wenn Sie geeignet sind, müssen Sie den Antrag innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt eines eventuellen Stellenangebots einreichen.
  • Zwei Monate nach der Veröffentlichung der Rangordnung werden die Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften archiviert und können unter folgendem Link eingesehen werden, indem Sie „Wettbewerbe“ und „Mobilität zwischen Körperschaften“ in den Filtern auswählen: Stellenangebote.

Die Stellenangebote erfolgen in der Reihenfolge der Rangliste. Nach der Veröffentlichung der Rangordnung kann es mehrere Monate dauern, bis Sie per E-Mail (oder per PEC, wenn Sie diese in Ihrer Bewerbung angegeben haben) ein Angebot für eine feste Stelle erhalten. Wenn Sie geeignet sind, ist eine Einstellung nicht garantiert: Sie hängt davon ab, ob die Landesverwaltung zusätzlich zu den Gewinnern und Gewinnerinnen des Wettbewerbs Personal einstellen muss. Die Leiter/Leiterinnen der beiden beteiligten Körperschaften einigen sich auf den Beginn der Versetzung, der nicht länger als 6 Monate aufgeschoben werden darf.


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch wird mein Gehalt sein, wenn ich ein Mobilitätsverfahren zwischen Körperschaften in Anspruch nehme? 

Die wirtschaftliche Einstufung folgt der gesetzlichen Einstufung unter Berücksichtigung der festen und bleibenden Vergütung, die derzeit gezahlt wird. Dies bedeutet, dass die Landesverwaltung Sie unter Berücksichtigung Ihrer derzeitigen Einstufung in Ihrer Herkunftskörperschaft einstuft. Davon ausgenommen sind Zulagen, die mit der Ausübung bestimmter Funktionen verbunden sind, die Sie in der neuen Körperschaft nicht mehr ausüben werden. Wenn Ihr neuer Vertrag in der Landesverwaltung neue Funktionen oder besondere Zulagen in Verbindung mit Ihrem Berufsbild vorsieht, werden diese anerkannt.   Im Falle einer Versetzung in eine höhere Funktionsebene steht auch die Begünstigung gemäß Artikel 74, Absatz 6 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags vom 12.02.2008 (garantierte Mindestlohnerhöhung im Punkt „Gehalt“) zu. 

Wenn ich in der Herkunftskörperschaft das Berufsbild der VIII. Funktionsebene „Höherer Beamter für Verwaltung“ besetze, während es in der Zielkörperschaft „Verwaltungsinspektor“ lautet (oder andere Bezeichnungen, immer in der VIII. Funktionsebene), kann ich dann an der Mobilität zwischen Körperschaften teilnehmen? 

Ja, Sie können an der Mobilität zwischen den Körperschaften teilnehmen. Dies ist innerhalb der gleichen oder (bei Körperschaften, die nicht über das gleiche rechtliche Einstufungssystem verfügen) der entsprechenden Funktionsebene möglich, indem man die beruflichen Inhalte des vorhandenen Berufsbilds mit denen des gewünschten Berufsbilds vergleicht: Man muss die mit dem gewünschten Berufsbild verbundenen Aufgaben und das damit verbundene Niveau vergleichen.   Wenn Sie in ein Berufsbild der VIII. Ebene „Höherer Beamter für Verwaltung“ eingestuft sind und sich für das Berufsbild „Verwaltungsexperte“ der IX. Funktionsebene (oder niedriger, z. B. der VII. Ebene) bewerben möchten, können Sie nicht am Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften teilnehmen, da die beiden Berufsbilder nicht auf demselben Niveau (derselben Funktionsebene) liegen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie in diesem Fall an einem öffentlichen Wettbewerb teilnehmen. 

Was passiert, wenn ich in meiner Herkunftskörperschaft bereits Dienstaltersklassen/-stufen angereift habe?

Verliere ich diese?  Nein, die verlieren Sie nicht. Die Dienstaltersstufen werden beibehalten, wenn die beiden Körperschaften, die Herkunfts- und die Zielkörperschaft, dasselbe Einstufungssystem haben (z. B. das des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags des Landes, wie im Fall der Mobilität zwischen dem Land und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb oder mit einer Gemeinde der 116 Gemeinden der Provinz Bozen).