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Dienstcode: 1806

Wettbewerbe für die unbefristete Aufnahme in den Landesdienst

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Beschreibung

Wenn Sie mit unbefristetem Vertrag in der Landesverwaltung arbeiten möchten, müssen Sie an einem Wettbewerb teilnehmen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Voraussetzungen für die Stelle erfüllen, für die Sie sich interessieren. In der Ankündigung des Wettbewerbs finden Sie alle Informationen über das Verfahren, die zuständigen Personen und das Prüfungsprogramm.

Sie können alle Ankündigungen von Wettbewerben, zu denen man sich anmelden kann, unter folgendem Link einsehen: Wettbewerbe für das Verwaltungspersonal im Abschnitt „Wettbewerbe für die unbefristete Aufnahme“. Klicken Sie unter dem Wettbewerb, der Sie interessiert, auf „Ankündigung“, um ihn anzuzeigen. Für jeden Wettbewerb können spezifische Voraussetzungen gelten, weshalb wir Ihnen empfehlen, die Ankündigung, für die Sie sich bewerben möchten, aufmerksam zu lesen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Personen, die interessiert sind und die in der Ankündigung genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich online für den Wettbewerb anmelden.


Voraussetzungen

Um sich bewerben zu können, müssen Sie:

  • das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben;
  • im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein;
  • den Zweisprachigkeitsnachweis der deutschen und der italienischen Sprache (oder den Zweisprachigkeitsnachweis der deutschen und der italienischen Sprache und die ladinische Prüfung, wenn Sie der ladinischen Sprachgruppe angehören) in dem für das Berufsbild vorgesehenen Niveau, für das Sie sich bewerben, besitzen;
  • die Bescheinigung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, besitzen;
  • den Studientitel für das Berufsbild besitzen, für das Sie sich bewerben, so wie in der Ankündigung angegeben;
  • die spezifische Berufserfahrung, die Staatsprüfung oder die Eintragung in ein Berufsverzeichnis haben, falls diese für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, erforderlich ist, so wie in der Ankündigung angegeben;
  • die körperliche und geistige Eignung zur ständigen und uneingeschränkten Ausübung der Aufgaben besitzen;
  • im Besitze der italienischen Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates oder Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates sein.
Falls Sie über die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates verfügen, ist es nötig:
  • ein Familienangehöriger oder eine Familienangehörige zu sein von Bürgern und Bürgerinnen eines EU-Mitgliedstaates, und das Aufenthaltsrecht oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen, oder
  • eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union besitzen, oder
  • den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus besitzen.

Alle Zugangsvoraussetzungen sind in der Ankündigung des Wettbewerbs angegeben.


Was benötigen Sie

Um sich zu bewerben, müssen Sie vorbereiten:

  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zur Sprachgruppe im Original, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, nicht älter als 6 Monate (wie in der Ankündigung angegeben);
  • aktueller Lebenslauf ohne Foto und ohne folgende persönliche Daten: Wohnort, Telefonnummer, E-Mail, Familiensituation;
  • Anerkennung des Studientitels, wenn dieser im Ausland erworben wurde: Die Fristen und Verfahren für die Einreichung des Antrags auf Anerkennung des Studientitels sind in der Ankündigung angegeben.

Die Anmeldung zum Wettbewerb ist für die Bewerber und Bewerberinnen kostenlos.

 


So wird es gemacht

Die Anmeldungen zu den Wettbewerben erfolgen ausschließlich online. Gehen Sie auf die Seite Wettbewerbe für das Verwaltungspersonal und klicken Sie unter der Ankündigung, auf die Sie sich bewerben möchten, zunächst auf „Ankündigung“, um diese zu lesen. Klicken Sie anschließend auf „Online-Anmeldung“, um das Online-Portal aufzurufen, in dem Sie das Anmeldeformular ausfüllen können.

Sie können das Portal wie folgt aufrufen:

  • SPID;
  • elektronische Identitätskarte (CIE);
  • Bürgerkarte.

Wenn Sie weder einen Wohnsitz in Italien noch die italienische Staatsbürgerschaft haben, können Sie die digitale SPID-Identität nicht erhalten. Sie können die Einrichtung eines zertifizierten Zugangs beantragen, wie in der Ankündigung angegeben. Für die Aktivierung sind mindestens zwei Werktage nötig.


So geht es weiter

 Je nach Wettbewerb, für den Sie sich angemeldet haben, müssen Sie eine oder mehrere Prüfungen ablegen. Die Prüfungen müssen in der Sprache der Sprachgruppe abgelegt werden, der Sie zugehören oder angegliedert sind (Italienisch oder Deutsch). Nur wenn Sie der ladinischen Sprachgruppe angehören, können Sie wählen, ob Sie die Prüfungen auf Italienisch oder Deutsch ablegen möchten.

Alle Mitteilungen werden auf der Seite der Personalabteilung veröffentlicht: Infos Bewerber. Hier finden Sie alle Mitteilungen zur Einladung zu den Prüfungen, zum Prüfungskalender, zu den Ergebnissen, den Prüfungsaufgaben und der Rangordnung.

Um die Privatsphäre der Bewerberinnen und Bewerber zu schützen, werden die auf der Website veröffentlichten Mitteilungen mit einem Identifizierungscode versehen. Sie erhalten den Code, wenn der Online-Antrag erfolgreich eingereicht wurde: Der Code ist in der Zusammenfassung des Antrags im PDF-Format angegeben. Sie finden die PDF-Datei in myCIVIS in Ihrem persönlichen Bereich „Meine Dienste/Anträge Wettbewerbe“. Bei jeder Anmeldung zu einer Wettbewerbsausschreibung wird ein anderer Code verwendet. Merken Sie sich Ihren Identifizierungscode: Sie werden ihn während des gesamten Verfahrens benötigen.


Zeiten und Fristen

Vor dem Wettbewerb

Die Ausschreibungen werden je nach Bedarf der Landesverwaltung an Personal veröffentlicht. Wenn Sie über zukünftige Ausschreibungeninformiert werdenmöchten, können Sie sich für unseren Newsletter anmelden: Anmeldung News-Abo.
Für jeden Wettbewerb ist eine Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge vorgesehen.
Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis 12:00 Uhr amin der Ankündigung des Wettbewerbs angegebenen Datum einzureichen.
Die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit ist im Original in einem verschlossenen Umschlag am Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen. Findet keine schriftliche Prüfung statt, müssen Sie Ihre Bescheinigung bei der ersten vorgesehenen Prüfung abgeben.

Nach dem Wettbewerb

Nach der Veröffentlichung ist die Rangordnung in der Regel 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Rangordnunghingegen abgelaufen und die Einstellung ist nicht mehr möglich. Die Dauer der Gültigkeit der Rangordnung ist in der Ankündigung angegeben.
Wenn Sie zu den Gewinnern und Gewinnerinnen des Wettbewerbs gehören, müssen Sie die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Studientitels innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Rangordnung beantragen. Wenn Sie die Eignung erhalten haben, müssen Sie den Antrag innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt eines eventuellen Stellenangebots einreichen.
Zwei Monate nach der Veröffentlichung der Rangordnung werden die Wettbewerbsverfahren archiviert. Sie können sie einsehen, indem Sie „Wettbewerbe“ und „Verwaltungspersonal Unbefristete Aufnahme“ in den Filtern unter folgendem Link auswählen: Stellenangebote.
Die Stellenangebote erfolgen in der Reihenfolge der Rangordnung. Nach der Veröffentlichung der Rangordnung kann es mehrere Monate dauern, bis Sie per E-Mail (oder per PEC, wenn Sie diese in Ihrer Bewerbung angegeben haben) ein Angebot für eine unbefristete Stelle erhalten. Wenn Sie die Eignung erhalten haben, ist eine Einstellung nicht garantiert: Sie hängt davon ab, ob die Landesverwaltung zusätzlich zu den Gewinnern und Gewinnerinnen des Wettbewerbs Personal einstellen muss.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich herausfinden, welches Berufsbild am besten zu meinem Studiengang und/oder meiner Berufserfahrung passt?

Sie können die nach Bereichen oder Funktionsebenen unterteilte Seite, die die Berufsbilder der Autonomen Provinz Bozen beschreibt, hier konsultieren: Berufsbilder.

Hier finden Sie die vorgesehenen Aufgaben und Voraussetzungen für jedes Berufsbild.

Wo finde ich Informationen über die Zweisprachigkeits- und Ladinischprüfung?

Die zuständige Einrichtung ist die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte der Autonomen Provinz Bozen. Alle Informationen über Sprachnachweise, Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen und Vorbereitungshilfen finden Sie auf der entsprechenden Website: Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen.

Muss ich mich für einen Wettbewerb bewerben, auch wenn ich bereits in einer anderen öffentlichen Körperschaft unbefristet angestellt bin?

Das kommt darauf an. Für unbefristet angestellte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (mit bestandener Probezeit) anderer öffentlicher Körperschaften ist es möglich, sich für das Mobilitätsverfahren zwischen den Körperschaften anzumelden. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall raten wir Ihnen, die Ankündigung zur Mobilität sorgfältig zu lesen.

Alle Ankündigungen finden Sie unter folgendem Link: Mobilität zwischen Körperschaften.

Haben Sie weitere Fragen?

Siehe unsere FAQ.



Zuständige Stelle

Amt für Personalaufnahme

Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 15 50
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it
PEC: personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it

Spezifische Informationen über das einzelne Ausschreibungsverfahren erhalten Sie von der in der Wettbewerbsausschreibung, für die Sie sich interessieren, angegebenen Bezugsperson.

Parteienverkehr

Telefon: täglich von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Physischer Schalter: nach Vereinbarung.