Um sich bewerben zu können, müssen Sie:
mindestens 18 Jahre alt sein;
im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein;
nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, muss die Zweisprachigkeitsprüfung (italienisch/deutsch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, abgelegt werden;
körperlich und geistig in der Lage sein, die Aufgaben kontinuierlich und uneingeschränkt auszuüben;
über den für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, wie unter „Ausbildungsvoraussetzungen” näher beschrieben;
Außerdem benötigen Sie die italienische Staatsbürgerschaft, eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Nicht-EU-Staates. Im Falle der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates gilt:
- ein Familienangehöriger bzw. eine Familienangehörige von Bürgern bzw. Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sein und das Aufenthaltsrecht oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen oder
- eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union besitzen oder
- den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus besitzen.
Ausbildungsvoraussetzungen
Die folgenden Voraussetzungen sind für die Einstellung von Personal im Berufsbild des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin für die Integration an Schulen und Bildungseinrichtungen erforderlich. Für diese Voraussetzungen gibt es zwei Varianten.
1. Variante:
- Abschluss einer Mittelschule;
- zusätzlich Besuch von mindestens zwei weiteren Jahren Vollzeitschule oder Abschluss einer Berufsschule;
- sowie ein Qualifikationsnachweis als Sozialbetreuer oder Sozialbetreuerin;
- und eine zusätzliche methodisch-didaktische Spezialisierung von mindestens 200 Stunden.
2. Variante:
- ein Abschlusszeugnis der Staatsprüfung des zweiten Studienzyklus (ehemals Matura);
- zusätzliche methodisch-didaktische Spezialisierung von mindestens 200 Stunden;
- zusätzlich eine Ausbildung im heilpädagogischen Bereich von mindestens 200 Stunden.
Zweisprachigkeit
Ein Nachweis über die Zweisprachigkeit ist nicht erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, muss die Zweisprachigkeitsprüfung (italienisch/deutsch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, abgelegt werden.
Nützliche Informationen
Die methodisch-didaktische Spezialisierung und die Ausbildung im heilpädagogischen Bereich werden entsprechend den Möglichkeiten und Ressourcen in den folgenden Schulen angeboten:
- deutschsprachige Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“ in Bozen;
- italienischsprachige Landesberufsschule für soziale Berufe „Emmanuel Lévinas“ in Bozen.
Sie müssen über diese Spezialisierungen verfügen, die von den oben genannten Schulen angeboten werden, da es keine anderen gleichwertigen Ausbildungen gibt.
Zusätzliche Spezialisierungen können in Deutsch oder Italienisch erworben werden, unabhängig von der Unterrichts- und Erziehungssprache der Schule und der Bildungseinrichtungen, die man anstrebt.