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Dienstcode: 1805

Einschreibung in die Rangordnung des Landes als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Integration für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung

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Beschreibung

Beschäftigung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin für die Integration von Kindern und Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung in den folgenden schulischen Einrichtungen in der Autonomen Provinz Bozen:

  • Berufsschulen;
  • Musikschulen;
  • staatliche Schulen;
  • Kindergärten.

Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle interessierten Personen, die die in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich um die Aufnahme in die Rangordnung bewerben.

 


Voraussetzungen

Um sich bewerben zu können, müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein;
  • nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, muss die Zweisprachigkeitsprüfung (italienisch/deutsch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, abgelegt werden;
  • körperlich und geistig in der Lage sein, die Aufgaben kontinuierlich und uneingeschränkt auszuüben;
  • über den für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, wie unter „Ausbildungsvoraussetzungen” näher beschrieben;
Außerdem benötigen Sie die italienische Staatsbürgerschaft, eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Nicht-EU-Staates. Im Falle der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates gilt:
  • ein Familienangehöriger bzw. eine Familienangehörige von Bürgern bzw. Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sein und das Aufenthaltsrecht oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen oder
  • eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union besitzen oder
  • den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus besitzen.

Ausbildungsvoraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen sind für die Einstellung von Personal im Berufsbild des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin für die Integration an Schulen und Bildungseinrichtungen erforderlich. Für diese Voraussetzungen gibt es zwei Varianten.

1. Variante:

  • Abschluss einer Mittelschule;
  • zusätzlich Besuch von mindestens zwei weiteren Jahren Vollzeitschule oder Abschluss einer Berufsschule;
  • sowie ein Qualifikationsnachweis als Sozialbetreuer oder Sozialbetreuerin;
  • und eine zusätzliche methodisch-didaktische Spezialisierung von mindestens 200 Stunden.

2. Variante:

  • ein Abschlusszeugnis der Staatsprüfung des zweiten Studienzyklus (ehemals Matura);
  • zusätzliche methodisch-didaktische Spezialisierung von mindestens 200 Stunden;
  • zusätzlich eine Ausbildung im heilpädagogischen Bereich von mindestens 200 Stunden.

Zweisprachigkeit

Ein Nachweis über die Zweisprachigkeit ist nicht erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, muss die Zweisprachigkeitsprüfung (italienisch/deutsch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, abgelegt werden.

Nützliche Informationen

Die methodisch-didaktische Spezialisierung und die Ausbildung im heilpädagogischen Bereich werden entsprechend den Möglichkeiten und Ressourcen in den folgenden Schulen angeboten:

  • deutschsprachige Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“ in Bozen;
  • italienischsprachige Landesberufsschule für soziale Berufe „Emmanuel Lévinas“ in Bozen.

Sie müssen über diese Spezialisierungen verfügen, die von den oben genannten Schulen angeboten werden, da es keine anderen gleichwertigen Ausbildungen gibt.

Zusätzliche Spezialisierungen können in Deutsch oder Italienisch erworben werden, unabhängig von der Unterrichts- und Erziehungssprache der Schule und der Bildungseinrichtungen, die man anstrebt.


Was benötigen Sie

Um in die Rangordnung aufgenommen zu werden, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular;
  • Lebenslauf;
  • Kopie eines Erkennungsausweises.

Das Formular für den Antrag finden Sie hier (sobald die Einschreibungen offen sind, steht das Formular hier zur Verfügung).



So geht es weiter

Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in die Rangordnungen aufgenommen.

Die vorläufigen Rangordnungen werden ab 1. Juni veröffentlicht: Sie können Ihre Position überprüfen und eventuelle Fehler vor Erstellung der endgültigen Rangordnungen melden.

Darüber hinaus können persönliche Erklärungen oder Unterlagen, die bereits mit der eingereichten Bewerbung eingereicht wurden, während dieses Zeitraums korrigiert werden. Hingegen ist es nicht zulässig, neue Unterlagen vorzulegen und/oder neue Erklärungen abzugeben.

Die Rangordnungen werden auf der Grundlage der Angabe der Muttersprache erstellt. Wenn Sie deutsche Muttersprachler oder Muttersprachlerinnen sind, können Sie sich nur bei deutschen Schulen bewerben. Hier können Sie Ihre Position in der Rangordnung überprüfen: personal.provinz.bz.it/de/ihre-position-in-der-rangordnung.

Anschließend werden die endgültigen Rangordnungen veröffentlicht und die Termine für die Stellenwahl bekannt gegeben.

Unter folgendem Link können Sie den Zeitplan für die Stellenwahl einsehen, die elektronisch erfolgt: Stellenwahl und Stellenbestätigung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration.


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.
Die Fristen für die Erstellung der Rangordnungen sind wie folgt:

  • die vorläufigen Rangordnungen werden am 1. Juni eines jeden Jahres veröffentlicht;
  • die endgültigen Rangordnungen werden am 15. Juni eines jeden Jahres veröffentlicht.

 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich die Voraussetzung für 200 Stunden Zusatzausbildung erlangen?

Die methodisch-didaktische Spezialisierung und die Ausbildung im Bereich der Rehabilitationspädagogik werden entsprechend den Möglichkeiten und Ressourcen an den folgenden Schulen angeboten:

  • deutschsprachige Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“ in Bozen;
  • die italienischsprachige Landesberufsschule für soziale Berufe „Emmanuel Lévinas“ in Bozen.

Dabei handelt es sich um Spezialisierungen, die speziell auf das obgenannte Berufsprofil zugeschnitten sind. Sie müssen über diese Spezialisierungen verfügen, die von den oben genannten Schulen angeboten werden, da es keine andere gleichwertige Ausbildung gibt.

Diese Spezialisierungen können in Deutsch oder Italienisch erworben werden. Dies gilt unabhängig von der Unterrichtssprache und den Bildungseinrichtungen, die man anstrebt.

Wo gibt es in der Provinz Beschäftigungsmöglichkeiten für Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen für die Integration von Kindern sowie von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung?

Die Arbeitsplätze befinden sich in den verschiedenen Schulstrukturen der Berufs- und Musikschulen der Provinz Bozen sowie in den staatlichen Schulen und in den Kindergärten der Provinz Bozen.

Wer muss die Sprachprüfung ablegen und wo?

  • Wenn Ihre Muttersprache nicht zu den drei Sprachen gehört, auf die sich die Rangliste bezieht (Deutsch, Italienisch, Ladinisch);
  • wenn Ihre Muttersprache nicht der Unterrichtssprache der von Ihnen besuchten Oberschule entspricht.

Sie können die Sprachprüfung bei der Abteilung Personal ablegen (die Prüfungen finden einmal im Jahr statt). Die bei der Deutschen Bildungsdirektion oder bei der Direktion Italienische Bildung bereits abgelegte Sprachprüfung wird als gültig betrachtet. Das Zertifikat der Stufe C2 ist ebenfalls gültig.



Zuständige Stelle

Amt für Personalaufnahme 

Nähere Informationen zu der Wettbewerbsausschreibung, für die Sie sich interessieren, erhalten Sie von der in der Ausschreibung angegebenen Kontaktperson.

Parteienverkehr:

Der Telefondienst ist aktiv von Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr.

Den Schalterdienst können Sie nutzen, nachdem Sie einen Termin vereinbart haben.