Beschreibung
Wenn Sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen, können Sie ab dem 1. April jedes Jahres die Ersatzerklärung bei den Schaltern der Gesundheitssprengel einreichen. Die Erklärung dient dazu, die Befreiung von der Zuzahlung zur Gesundheitsausgabe („Ticket“) zu beantragen, d. h. des Eigenanteils, der für bestimmte Gesundheitsleistungen zu entrichten ist. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen überprüft regelmäßig, ob die Angaben in den Erklärungen, die beim Südtiroler Sanitätsbetrieb eingereicht wurden, mit denen in den Steuererklärungen übereinstimmen.
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb dem Betroffenen einen Bescheid zu, in dem der Verstoß und die Höhe der Verwaltungsstrafe angegeben sind. Wenn Sie einen Bescheid erhalten und der Meinung sind, dass dieser Fehler enthält oder die Grundlage für die Strafe falsch ist, können Sie einen begründeten Einspruch einlegen. Der Einspruch dient dazu, die Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder die Überprüfung, d. h. die Neufestsetzung der Höhe des Betrags der Strafe, zu beantragen.
