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Dienstcode: 1804

Rekurs gegen die Verwaltungsstrafe im Bereich Ticketbefreiung aus Einkommensgründen

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Beschreibung

Wenn Sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen, können Sie ab dem 1. April jedes Jahres die Ersatzerklärung bei den Schaltern der Gesundheitssprengel  einreichen. Die Erklärung dient dazu, die Befreiung von der Zuzahlung zur Gesundheitsausgabe („Ticket“) zu beantragen, d. h. des Eigenanteils, der für bestimmte Gesundheitsleistungen zu entrichten ist. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen überprüft regelmäßig, ob die Angaben in den Erklärungen, die beim Südtiroler Sanitätsbetrieb eingereicht wurden, mit denen in den Steuererklärungen übereinstimmen.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb  dem Betroffenen einen Bescheid zu, in dem der Verstoß und die Höhe der Verwaltungsstrafe angegeben sind. Wenn Sie einen Bescheid erhalten und der Meinung sind, dass dieser Fehler enthält oder die Grundlage für die Strafe falsch ist, können Sie einen begründeten Einspruch einlegen. Der Einspruch dient dazu, die Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder die Überprüfung, d. h. die Neufestsetzung der Höhe des Betrags der Strafe, zu beantragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die ein Protokoll des Südtiroler Sanitätsbetriebs erhalten haben und einen Rekurs für die Aufhebung oder Neufestsetzung der Verwaltungsstrafe im Falle einer aufgrund einer Falscherklärung erlangten Ticketbefreiung aus Einkommensgründen einreichen möchten.


Voraussetzungen

Um Rekurs einlegen zu können, müssen Sie Folgendes vorweisen:

  • Ein vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zugestelltes Protokoll über die Feststellung und Beanstandung einer unrechtmäßigen Befreiung von der Zuzahlung zur Gesundheitsausgabe ("Ticket");
  • die Bestätigung, dass Sie tatsächlich die Voraussetzungen für den Erhalt der "Ticketbefreiung" erfüllen.

Was benötigen Sie

Um den Rekurs einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • das vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ausgestellte Protokoll über die Feststellung und Beanstandung der unrechtmäßigen Ticketbefreiung;
  • Unterlagen, die belegen, dass Sie Anspruch auf die Ticketbefreiung haben (z. B. eine Kopie Ihrer Steuererklärung).

Der Rekurs muss mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen sein.

 


So wird es gemacht

Sie können den Rekurs einreichen:

  • in Papierform durch persönliche Abgabe beim Amt für Gesundheitsbetreuung, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen, 3. Stock, Zimmer 3.66.
  • per Einschreiben;
  • per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an: gesundheitsbetreuung.assistenzasanitaria@pec.prov.bz.it.

Der Rekurs kann auf der Grundlage des Musters für den Rekurs gegen die Verwaltungsstrafe im Bereich Ticketbefreiung aus Einkommensgründen abgefasst werden.


So geht es weiter

  • Sie können die Geldbuße im reduzierten Ausmaß zahlen, wenn Sie innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung zahlen;
  • wenn Sie nach 60 Tagen, aber innerhalb von 90 Tagen zahlen, müssen Sie den vollen Betrag zahlen;
  • wenn Sie nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Zustellung zahlen, erlässt das Amt für Gesundheitsbetreuung einen Bußgeldbescheid. Zuschläge und Kosten gehen dabei zulasten der Bürgerin oder des Bürgers.

Zeiten und Fristen

Gegen die Verwaltungsstrafe kann innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Erhalts des Protokolls Rekurs eingelegt werden.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Position bezüglich der Verwaltungsstrafen einsehen?

Die Landesverwaltung hat keinen Zugang zu Informationen über Ihre frühere und aktuelle Situation in Bezug auf Ticketbefreiungen oder die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Sie ist nur für Rekurse gegen die Verwaltungsstrafe zuständig.
Für Informationen über Ihre Position wenden Sie sich bitte an den Südtiroler Sanitätsbetrieb. Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Verwaltungsstrafe haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gesundheitsbezirk.

Ab welchem Einkommen besteht kein Anspruch mehr auf Ticketbefreiung?

Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Ticketbefreiung haben, muss das gesamte Bruttofamilieneinkommen berücksichtigt werden. Sie können auf Ihre Steuererklärung Bezug nehmen (oder gegebenenfalls auf die Erklärungen aller Personen, die steuerrechtlich zur Kernfamilie gehören). Alternativ können Sie auch Ihr Steuerberatungszentrum ("Patronat"), Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater um Hilfe bitten.

Was kann ich tun, wenn ich im Laufe des Jahres feststelle, dass ich die Ersatzerklärung über den Besitz der Voraussetzungen zur Erlangung der Ticketbefreiung abgegeben habe, aber die Voraussetzungen nicht erfülle?

Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Fehler in Ihrer Erklärung gemacht haben, wenden Sie sich umgehend an den Schalter des Gesundheitssprengels beim Südtiroler Sanitätsbetrieb. Sie müssen eine neue Erklärung abgeben und sich verpflichten, für alle in der Zwischenzeit in Anspruch genommenen Leistungen die Kostenbeteiligung („Ticket“) zu zahlen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

 

 

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