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Dienstcode: 1803

Verfahren für den Generationswechsel bei frei wählbaren Kinderärzten und -ärztinnen

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Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie den Antrag auf Aufnahme in die APP-Liste (Anticipo Prestazioni Previdenziali) stellen, die für zu beauftragende Kinderärzte gemäß Anhang 5 des ACN vorgesehen ist. Diese Liste unterstützt den Generationenwechsel, indem sie es Kinderärzten, die kurz vor der Beendigung ihrer Tätigkeit stehen, ermöglicht, ihre Patientinnen und Patienten schrittweise an jüngere Kolleginnen und Kollegen zu übergeben.
Das Verfahren der Vorauszahlung von Sozialversicherungsleistungen (APP) für frei wählbare Kinderärzte wird durch Anhang 5 des ACN geregelt. Es besteht aus einer Reihe von Schritten, die es den Kinderärzten, die kurz vor der Beendigung ihrer Tätigkeit stehen, erlauben, ihre Patienten an einen jüngeren Kollegen zu übergeben. Ziel ist es, den Generationenwechsel in der vertragsärztlichen Pädiatrie zu fördern.


Wer kann den Dienst nutzen

Kinderärzte oder Kinderärztinnen freier Wahl, die keine vertragsgebundene Stelle innehaben (zu beauftragender Kinderarzt oder zu beauftragende Kinderärztin).

Kinderärzte oder Kinderärztinnen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, müssen Ihren Antrag beim Südtiroler Sanitätsbetrieb einreichen (niedergelassene Kinderärzte und Kinderärztinnen).


Voraussetzungen

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen in der gültige Landesrangordnung eingetragen sein;

  • Sie dürfen keinen vertragsgebundene Stelle innehaben.




So geht es weiter

Das Amt wird Ihren Antrag prüfen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie in die APP-Liste der zu beauftragenden Kinderärzte aufgenommen. Diese Liste wird jedes Jahr bis zum 31. Mai unter dieser Adresse veröffentlicht: APP – Kinderärzten und Kinderärztinnen freier Wahl.
Für die Erstellung der Liste wird die Punktzahl verwendet, die Ihnen bereits in der Landesrangordnung zugewiesen wurde.
Wenn Sie bereits in der APP-Liste eingetragen sind, ist es erforderlich, jedes Jahr Ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Verfahren zu bestätigen. Die Bestätigung muss bis zum 30. April per PEC gesendet werden, gemäß den zuvor angegebenen Modalitäten. Bei Nichtvorlage der Bestätigung könnten Sie aus der Liste ausgeschlossen werden.
Auch ein Widerruf muss per PEC erfolgen.
Nach der Veröffentlichung der APP-Liste obliegt es dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, den „Inhaber“-Kinderarzt auszuwählen, den Sie gemäß den Bestimmungen von Art. 6 des Nationalen Kollektivvertrags begleiten werden.


Zeiten und Fristen

Der „Inhaber“-Kinderarzt, also der Kinderarzt, der die Sozialversicherungsleistungen vorzeitig beanspruchen möchte, kann den Antrag bis zum 31. Dezember bei der Gesundheitsagentur Südtirol stellen.

Der Kinderarzt „zu beauftragen“, also derjenige, der den „Inhaber“-Kinderarzt unterstützen wird, kann den Antrag bis zum 30. April jedes Jahres stellen. Der Antrag muss nach den auf dieser Seite angegebenen Modalitäten erfolgen. Es handelt sich um den Antrag für die Zulassung zum Verfahren für den Generationenwechsel (APP).


Häufig gestellte Fragen

Ich bin ein bereits niedergelassener Kinderarzt bzw. eine niedergelassene Kinderärztin, der oder die das Verfahren für den Generationenwechsel (APP) in Anspruch nehmen möchte. An wen kann ich mich wenden?

Niedergelassene Kinderärzten und Kinderärztinnen, die das Verfahren für den Generationenwechsel (APP) in Anspruch nehmen möchten, müssen den Antrag beim Südtiroler Sanitätsbetriebs einreichen.

Wie lange dauert die Unterstützung des/der niedergelassenen Kinderarztes/Kinderärztin?

Der Zeitraum dauert 60 tatsächliche Diensttage. Während dieser Zeit üben beide Kinderärzten bzw. Kinderärztinnen gemeinsam die übliche Tätigkeit gegenüber den Patienten und Patientinnen aus.

Bin ich während der Unterstützung weiterhin in der APP-Liste eingetragen?

Nein, während dieses Zeitraums werden Sie von der APP-Liste genommen, bleiben aber weiterhin in der Landesrangordnung.