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Dienstcode: 1801

Ansiedlung auf Gewerbeflächen von Landesinteresse

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Beschreibung

Die Ansiedlung von Unternehmen in Gewerbegebiete von Landesinteresse erfolgt durch öffentliche Auswahlverfahren, welche vom Amt für Handwerk und Gewerbegebiete durchgeführt werden. 
Die Ansiedlung erfolgt durch:

  • Verkauf;
  • Verpachtung oder Vermietung;
  • Einräumung eines Überbaurechtes.

Die Gewerbegebiete von Landesinteresse befinden sich in den Gemeinden Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Freienfeld, Neumarkt, Lajen, Leifers, Lana, Salurn, Pfatten, Vahrn und Sterzing. Hier finden Sie die vollständige Auflistung der Gewerbegebiete von Landesinteresse.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen und Konsortien.


Voraussetzungen

Unternehmen, die Tätigkeiten im Sinne von Artikel 27, Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes Nr.  9/2018 ausüben, können am Auswahlverfahren teilnehmen:
  • Handwerksunternehmen;
  • Industrieunternehmen;
  • Großhandel-/Einzelhandelsunternehmen, nur in den vorgesehenen Fällen;
  • Unternehmen zur Verarbeitung und Konservierung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
  • Dienstleistungsunternehmen, nur, wenn diese Tätigkeit im Durchführungsplan ausdrücklich vorgesehen ist.

Privatpersonen sind von diesem Dienst ausgeschlossen.


Was benötigen Sie

Sobald ein neues  Auswahlverfahren  veröffentlicht wird, sind alle erforderlichen Unterlagen auf der Website „Informationssystem für öffentliche Aufträge – Ausschreibungen und besondere Bekanntmachungen“ zu finden. Diese Unterlagen sind auch auf der Webseite  der Abteilung Wirtschaftsentwicklung abrufbar. 

Der Preis der Liegenschaft wird vom Amt für Schätzungen  auf der Grundlage des Marktwertes ermittelt. In der Schätzung werden eine eventuelle Wertminderung aufgrund der vom Landesgesetz Raum und Landschaft vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtungen und die allfälligen von der zuweisenden Körperschaft getragenen Kosten für die Erstellung des Durchführungsplanes und die Erschließung berücksichtigt.

Der Antrag muss mit einer Stempelmarke zu  16 Euro versehen werden.

Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:

  • @e.bollo;
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag.
Das Amt sammelt alle Anträge und bewertet sie. Die Fachkommission vergibt die Punkte und erstellt die Rangordnung. Aufgrund der Rangordnung wird das Grundstück an das Unternehmen vergeben, das den Zuschlag erhalten hat.
Folgende Verpflichtungen müssen eingehalten werden:
  • Beginn und Art der auszuübenden Tätigkeit;
  • Art der zu errichtenden Baumaßnahme;
  • Zeitplan für den Beginn der Arbeiten;
  • Umweltstandards und Emissionen.

Die Nichteinhaltung der Fristen für den Beginn der Bauarbeiten und Bauätigkeiten bewirkt die Einleitung des Widerrufsverfahrens  der Ansiedlung.


Zeiten und Fristen

Im Falle der Einleitung eines neuen öffentlichen Auswahlverfahren werden auch die entsprechenden Fristen veröffentlicht.


Häufig gestellte Fragen

Bei Punktegleichheit, wie wird das Grundstück zugeteilt?

Besteht nach der Gesamtwertung von Teil I und Teil II der Bewertungskriterien an der Spitze der Rangordnung noch Punktegleichheit, wird das   zuschlagsbegünstigte Unternehmen durch eine öffentliche Verlosung ermittelt.

Muss ich eine Anzahlung leisten, um am Verfahren teilnehmen zu können?

Als Beweis der Vertrauenswürdigkeit des teilnehmenden Unternehmens muss dieses beim Schatzamt der Provinz 2% des  Ansiedlungspreises als Kaution für die Teilnahme hinterlegen.

Wer trägt die Kosten, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag?

Alle Kosten, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss gehen zu Lasten des zuschlagsbegünstigten  Unternehmens. Diese Kosten werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet  und sind vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags an das Ökonomat des Landes zu überweisen.