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Dienstcode: 1800

Finanzierung an Gemeinden für die Erschließung von Gewerbebauland

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Beschreibung

Finanzierungen zugunsten der Gemeinden gemäß Artikel 35/septies des Landesgesetzes 15/1972 in geltender Fassung für die Erschließung oder Sanierung von Infrastrukturen in Gewerbegebieten von Gemeindeinteresse.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Gemeinden der Provinz Bozen, die Gewerbegebiete verwalten.


Voraussetzungen

Für die Finanzierung sind folgende Infrastrukturen zugelassen:

  • Straßen, Plätze, Fußgänger- und Radwege, die die Siedlungen versorgen;
  • Parkplätze oder Abstellplätze, auch für Fahrräder und andere nachhaltige Mobilitätsformen, sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur für Elektrogeräte;
  • Regenwasser- und Abwasserentsorgungsnetze;
  • Wasserleitungen;
  • Verteilungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme;
  • öffentliche Beleuchtung;
  • öffentliche Grünflächen;
  • Telekommunikationsnetze;
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Naturkatastrophen;
  • Maßnahmen gegen Lärmbelästigung;
  • Flächen für die Sammlung von Hausmüll und Wertstoff;
  • Anschluss an eine außerhalb des Gebiets gelegene Infrastruktur.

Ausgenommen sind die Kosten für die Baureifmachung der einzelnen Baulose (z. B. Erdarbeiten, Stützmauern usw.).


Was benötigen Sie

Um eine Finanzierung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Anlagen zum Antrag

  • Kopie des Beschlusses der zuständigen Körperschaft  zur Genehmigung des Projekts.
  • Durchführungsplan (Rechtsplan und Durchführungsbestimmungen).
  • Überprüfung und Validierung des Projekts, wenn die Arbeiten von der öffentlichen Körperschaft durchgeführt werden.
  • Erklärung über die  Arbeiten und Ausgaben für welche die Mehrwertsteuer nicht absetzbar ist.
  • etwaige Vereinbarungen mit den Grundeigentümern, mit welchen die Planung und Ausführung übertragen wurden.
  • Ausführungsprojekt.

Ausführungsprojekt

Ausführungsprojekt mit:

  • geologischem und technischem Bericht (mit Dimensionierung der Infrastruktur);
  • Kostenvoranschlag (Leistungsverzeichnis, Massenberechnung - aufgeteilt nach Kosten innerhalb und außerhalb der Zone - und Kostenberechnung laut Richtpreisver­zeichnis für Tiefbauarbeiten abgefasst);
  • Sicherheits- und Koordinierungsplan (Pläne und Kostenvoranschläge);
  • Zeichnungen der Infrastruktur (Lagepläne, Schnitte und Längsschnitte);
  • evtl. Vergleich der Kosten und des technischen Berichts des ursprünglichen Projekts mit Variantenprojekten.

Weitere Informationen

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie“ genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten die Mitteilungen über die Einleitung des Verfahrens, für das der Antrag gestellt wurde;
  3. das Projekt wird von den Fachabteilungen geprüft, die die Zuschussfähigkeit der geplanten Kosten überprüfen und die Höhe der zuschussfähigen Ausgaben festlegen;
  4. das Amt für Handwerk und Gewerbegebiete gewährt die Finanzierung und die betreffende Gemeinde muss die Ausgaben innerhalb des Jahres oder spätestens innerhalb eines Jahres nach der Zweckbindung des Beitrages vorlegen.

Zeiten und Fristen

  • Sie müssen die Anträge vor Beginn der Arbeit einreichen;
  • Die Rechnungen für die Ausführung der Arbeiten müssen nach dem Datum der Antragstellung ausgestellt werden;
  • Werden Ausgaben für die technischen Spesen vorgelegt, dann dürfen diese nicht länger als sechs Monate vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt worden sein;

Betreffen die technischen Spesen den Durchführungsplan, geologische Gutachten oder Machbarkeitsstudien, dürfen die Ausgabenbelege höchstens 24 Monate vor Datum der Antragseinreichung ausgestellt worden sein.


Häufig gestellte Fragen

Ist Leasing als eine Form der Finanzierung vorgesehen?

Leasing ist als Finanzierungsform für den öffentlichen Teil der primären Infrastruktur nicht zulässig.

Ist der CUP auf Rechnungen obligatorisch?

Die Gemeinde ist verpflichtet, den CUP (einheitlicher Projektcode) anzufordern, auch wenn der Bau der primären Erschließungen an einen Dritten vergeben wird.

Welche Verpflichtungen hat eine Gemeinde, die eine Finanzierung erhalten hat?

Die Gemeinde verpflichtet sich, für geförderte Gewerbegebiete die urbanistische Nutzungswidmung als "Gewerbegebiet" für  mindestens 20 Jahre bei sonstigem Widerruf der Finanzierung und einer teilweisen Rückforderung beizubehalten.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen


 

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