Beschreibung
Mit Beschluss Nr. 94 vom 11.02.2025 hat die Südtiroler Landesregierung sämtliche Tätigkeiten, die die Musikförderung betreffen, an die Hilfskörperschaft IDM Südtirol übertragen.
Für neue Förderanträge ab 01.01.2025 wenden Sie sich bitte an die IDM Film Commission Südtirol.
Die Abteilung Wirtschaftsentwicklung bleibt zuständig für die Anträge auf Auszahlung der gewährten Beiträge laut Call 1 und Call 2 des Jahres 2024.
