web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1798

Ermächtigung von Dienstwohnungen in Gewerbegebieten von Landesinteresse

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Unternehmen können mit entsprechenden Ermächtigung des Amtes für Handwerk und Gewerbegebiete, abweichend vom allgemeinen Wohnungsverbot in Gewerbegebieten und im Rahmen der Bestimmungen des Durchführungsplans, Dienstwohnungen errichten.


Wer kann den Dienst nutzen

Im Gewerbegebiet angesiedelte Unternehmen.


Voraussetzungen

  • Die für die gewerbliche Tätigkeit vorgesehene Fläche muss mindestens das 1,5-fache der zulässigen Wohnfläche betragen;
  • die Wohnfläche darf höchstens 110 Quadratmeter je Betrieb betragen;
  • der Durchführungsplan betreffend das Gewerbegebiet legt die maximale Anzahl von Dienstwohnungen fest, die realisiert werden können;
  • Anmerkung der Bindung der Untrennbarkeit der Wohnung von der betrieblichen Liegenschaft im Grundbuch;
  • die Dienstwohnung ist untrennbarer Bestandteil der betrieblichen Liegenschaft. Eine getrennte Veräußerung, Übereignung oder Belastung mit dinglichen Rechten der Dienstwohnung ist nicht zulässig.

Was benötigen Sie

Sie müssen einen ausführlichen Antrag stellen, in dem Sie die Errichtung der Dienstwohnung begründen. Der Antrag muss Informationen über die ausgeübte Tätigkeit, die Adresse der Immobilie und die Daten der Personen, die sich dort aufhalten werden, beinhalten.

Der Antrag muss mit einer Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro versehen werden.

Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:

  • @e.bollo;
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. das Amt prüft die Voraussetzungen des Antragstellers und die Anzahl der verfügbaren Wohnungen im jeweiligen Gewerbegebiet;
  3. Sind die Voraussetzungen gegeben wird die Ermächtigung ausgestellt.

Zeiten und Fristen

Es sind keine Fristen für diese Anfrage vorgesehen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Dienstwohnung?

Eine Dienstwohnung ist eine Wohnung, die mit einem Unternehmen verbunden ist, sich in einem Gewerbegebiet befindet und für die Eigentümer und Eigentümerinnen, Angestellten und Familienmitglieder des Unternehmens bestimmt ist.

Es darf weder vom Betriebsvermögen getrennt noch veräußert, selbständig übertragen oder mit dinglichen Rechten ausgestattet werden.

Für wen ist die Nutzung der Dienstwohnung gedacht?

Die Nutzung der Dienstwohnungen ist für die Eigentümer und Eigentümerinnen des Unternehmens, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen vorgesehen.

Wie lange gilt die Ermächtigung des Amtes zur Errichtung der Dienstwohnung ?

Damit die Ermächtigung zur Errichtung der Dienstwohnung rechtswirksam bleibt, muss innerhalb eines Jahres ab ihrer Erteilung die Genehmigung für die Baumaßnahme beantragt werden, an die dann die Gültigkeit der Ermächtigung für die Dienstwohnung gebunden wird.

Wer ist für die Eintragung der Bindung der Untrennbarkeit in das Grundbuch zuständig?

Die zuständige Gemeinde beantragt aufgrund der einseitigen Verpflichtungserklärung des Unternehmens die Eintragung der Untrennbarkeit der Wohnung mit dem Betriebsgebäude im Grundbuch. Außerdem beantragt sie die Zustellung des entsprechenden Grundbuchdekretes an die Landesverwaltung, wenn es sich um Immobilien handelt, die in deren Zuständigkeit fallen. Alle Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der zertifizierten Meldung der Bezugsfertigkeit vorgelegt werden.