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Dienstcode: 1797

Eintragung in das nationale Verzeichnis der Lärmshcutztechniker

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Beschreibung

Anerkennung der Berufsbezeichnung als befähigter/e Lärmschutztechniker/in.

Wer die Tätigkeit als Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin ausüben möchte, mussin das Nationale Verzeichnis der Lärmschutztechniker eingetragen sein, wie im Artikel 21, Absatz 2, des GvD. 42/2017 vorgesehen.


Wer kann den Dienst nutzen

Diejenigen, die als Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin arbeiten wollen.



Was benötigen Sie

Um die Eintragung zu beantragen oder einen Weiterbildungskurs mitzuteilen, müssen Sie vorbereiten:

  1. Für die Eintragung in das Nationale Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker: Gesuchsformular Eintragung Nationales Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker/Lärmschutztechn.
  2. Für die Mitteilung des Weiterbildungskurses Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerinnen: Gesuchsformular für die Mitteilung Weiterbildungskurs Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerinnen.

Nur für die Eintragung müssen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

  • Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.
  • Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).

So wird es gemacht

Füllen Sie bitte je nach Ansuchen das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie“ aus und befolgen Sie dabei eines der folgenden Verfahren:

Elektronisches Ausfüllen:
  • füllen Sie das Formular im PDF-Format aus;
  • setzen Sie die digitale Unterschrift darunter.
Manuelles Ausfüllen:
  • wenn Sie keine digitale Unterschrift haben, drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es dann in digitaler Form ein:
  • fügen Sie eine Farbkopie eines gültigen Erkennungsausweises bei.

Wenn Sie die Unterlagen vorbereitet haben, senden Sie diese per PEC an die Adresse: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it


So geht es weiter

  1. Das Amt für Luft und Lärm nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Eintragung, die auch Ihre Eintragungsnummer in ENTECA enthält;
  3. auf der Plattform ENTECA wird die Liste der Personen veröffentlicht, die im Nationalen Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker eingetragen sind;
  4. berufliche Fortbildung: Ab dem 10.12.2018 müssen Sie, sobald Sie in das Nationale Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker gemäß Art. 21, Absatz 1 des GvD. 42/2017 eingetragen sind, an Fortbildungskursen teilnehmen. Diese Kurse müssen sich über einen Zeitraum von 8 Jahren erstrecken und für jeden folgenden Fünfjahreszeitraum insgesamt mindestens 30 Stunden dauern. Die 30 Stunden müssen auf mindestens 3 Jahre verteilt sein. Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen muss dem Amt für Luft und Lärm gemäß Anhang 1, Punkt 2 des GvD. 42/2017 mitgeteilt werden;
  5. die Akustikkurse für befähigte Lärmschutztechniker müssen mindestens 180 Stunden dauern. Die Akustikkurse für befähigte Lärmschutztechniker und die in Südtirol organisierten Fortbildungskurse müssen vom Amt für Luft und Lärm anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt gemäß Anhang 2, Teil B des GvD. 42/2017. Kurse, die gemäß den geltenden Vorschriften von einer anderen Region oder Autonomen Provinz anerkannt sind, gelten auch in der Autonomen Provinz Bozen.

Zeiten und Fristen

Für die Eintragung in das Nationale Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker gibt es keine spezifischen Fristen. Für die Weiterbildung müssen jedoch die Bestimmungen gemäß Anhang 1, Absatz 2, des GvD. 42/2017 eingehalten werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Wie erfahre ich, wie viele Weiterbildungsstunden mir anerkannt wurden und ob ich die Fristen eingehalten habe?

Informationen erhalten Sie derzeit beim Amt für Luft und Lärm. In der Folge wird ein spezielles Tool in der Plattform ENTECA bereitgestellt.

Welche Kurse kann ich besuchen, damit die Weiterbildungsstunden anerkannt werden?

Anerkannt werden Akustik- und Weiterbildungskurse, die auf der ENTECA-Plattform angeboten werden, unabhängig davon, welche Region oder Autonome Provinz die Genehmigung erteilt hat.