Beschreibung
Der Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung (G.A.K.) dient dazu, die akustische Klasse aller Zonen des Gemeindegebietes unter Berücksichtigung ihrer vorwiegenden und tatsächlichen Nutzung zu ermitteln.
Die aneinander grenzenden Zonen sollten in der Regel akustischen Klassen angehören, deren Grenzwerte sich nicht um mehr als 5 dB(A) unterscheiden.
Zu diesem Zweck kann eine urbanistische Zone auch mehr als eine akustische Zone enthalten. Will eine Gemeinde eine neue akustische Klasse an Gebieten, die an Nachbargemeinden angrenzen, zuweisen, muss der Entwurf auch an diese Gemeinden übermittelt werden.
