Beschreibung
Erteilung einer Genehmigung durch das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz für besonders lärmintensive Anlagen.

Erteilung einer Genehmigung durch das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz für besonders lärmintensive Anlagen.
Betreiber von besonders lärmintensiven Anlagen wie:
Nähere Angaben über die Beschreibung der Anlagen finden Sie im „Verzeichnis der Anlagen, welche der Bewertung der Lärmeinwirkung unterliegen (Anhang B)“ des Landesgesetzes vom 5. Dezember 2012, Nr. 20.
Die Bewertung muss gemäß den Bestimmungen von Artikel 9, Absatz 3 des geltenden Landesgesetzes vom 05. Dezember 2012, Nr. 20, erstellt werden.
Für das Ansuchen müssen Sie eine Bewertung der Lärmeinwirkung einreichen.
Im Besonderen:
Die Bewertung muss die folgenden Informationen enthalten:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Für die Genehmigung muss die für die Anlage verantwortliche Person der Gemeinde per PEC die Bewertung der Lärmeinwirkung im PDF-Format einreichen, die die Einhaltung des Planungsgrenzwertes nachweist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Sie müssen bei der Gemeinde die Bewertung der Lärmeinwirkung zusammen mit dem Antrag auf Baukonzession (oder eine andere vom Gesetzt vorgesehene Bewilligung) einreichen.
Die Gemeinde leitet dann das Ansuchen um eine bindende Stellungnahme an das Amt für Luft und Lärm weiter.
Liegt keine Baukonzession oder eine andere vom Gesetzt vorgesehene Bewilligung vor, ist die Bewertung der Lärmeinwirkung direkt an das Amt für Luft und Lärm zu übermitteln, mit einer Kopie an die Gemeinde.
Ja, auch für Anlagen, die gemäß Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8 „Bestimmungen zur Luftreinhaltung“ einer Emissionsermächtigung unterliegen, kann das Amt für Luft und Lärm eine Bewertung der Lärmeinwirkung verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Anlagen nicht in Anhang B angeführt sind.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 20
E-Mail: all@provinz.bz.it
PEC: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it