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Dienstcode: 1794

Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW

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Beschreibung

Landesbeitrag zur Ergänzung der GSE-Förderung (Conto Termico) für den Austausch besonders umweltschädlicher oder veralteter holzbetriebener Generatoren durch emissionsarme Anlagen.  Der Beitrag wird nur für Interventionen anerkannt, die Zugang zum Conto Termico hatten (Interventionslinien 2a, 2b, 2e des Ministerialdekrets vom 16.02.2016 oder Interventionslinien III.A, III.B, III.C des Ministerialdekrets vom 7.08.2025).

Höhe der Beiträge

Für Anträge, die zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2025 eingereicht werden (Art. 7):

Natürliche Personen oder Organisationen ohne Erwerbszweck:
  • bis zu 80 % bei 5-Sterne-Holzheizkesseln
  • 90 % für Elektro-, Gas- oder Hybridwärmepumpen, die aerothermische, geothermische oder hydrothermische Energie nutzen
  • Unternehmen: 65 % Kleinst- und Kleinunternehmen (einschließlich Einzelunternehmen); 55 % mittlere Unternehmen

Für Anträge, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 30.06.2027 eingereicht werden (Art. 7-bis - reduzierte Prozentsätze):

  • 65 % für natürliche Personen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Kleinst- und Kleinunternehmen (einschließlich Einzelpersonen)
  • 55 % für mittlere Unternehmen

Obergrenze: Pro von der GSE genehmigten Einzelantrag darf der Beitrag der Provinz 80.000 € nicht übersteigen.


Wer kann den Dienst nutzen

Förderfähig sind folgende Einrichtungen, die die Maßnahme in der Provinz durchführen:

  • natürliche Personen;
  • gemeinnützige Einrichtungen;
  • KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen).

Für KMU gilt die De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831.


Voraussetzungen

Die Intervention muss Zugang zu den Förderungen des „GSE Conto Termico" erhalten haben (Interventionslinien 2a, 2b, 2e des Ministerialdekrets vom 16.02.2016 oder Interventionslinien III.A, III.B, III.C des Ministerialdekrets vom 07.08.2025). Sie ist zulässig, wenn der Antrag bei der GSE am oder nach dem 13.01.2023 eingereicht wird.

Die Ersetzung muss Holzheizkessel mit einer Nennleistung von 35–500 kW und einem Baujahr ≤ 2003 betreffen.

Neue Holzheizkessel müssen 5-Sterne-zertifiziert sein (Ministerialdekret 7.11.2017).

Die Gesamtwärmeleistung der neu installierten Wärmeerzeuger darf die vom GSE ermittelte und anerkannte Leistung der ersetzten Wärmeerzeuger nicht überschreiten.

Ausschluss von Fernwärme: Es wird kein Beitrag gewährt, wenn sich die Anlage in einem Gebiet befindet, das mit Fernwärme versorgt wird.


Was benötigen Sie

  • Antragsformular
  • „Scheda contratto GSE” oder „Lettera di accoglimento degli incentivi GSE“
  • Einen von einem zugelassenen Techniker oder einer zugelassenen Technikerin unterzeichneten technischen Bericht. Unter dem folgenden Link können Sie die Richtlinien für den technischen Bericht einsehen: Richtlinien technischer Bericht
  • Excel: Daten Antrag Beiträge Biomasseanlagen PAB
  • Umweltzertifizierung des neuen Holzheizkessels (Ministerialdekret 7.11.2017)
  • Kopie der Konformitätserklärung für die Installation der neuen Generatoren
  • Kopie des Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist)

Sie benötigen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro. Bei telematischer Einreichung geben Sie die Nummer und das Datum der digitalen Stempelmarke an und erklären, dass sie ausschließlich für das Verfahren verwendet wird.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Unterlagen an die Landesverwaltung folgendermaßen senden:

natürliche Personen (nur eine der folgenden Möglichkeiten):

Körperschaften ohne Erwerbszweck und juristische Personen (KMU):

Hinweis: Der Versand per E-Mail ist nicht vorgesehen.


So geht es weiter

  • Die Anträge werden in der chronologischen Reihenfolge des Einreichungsdatums geprüft und genehmigt;
  • Protokoll und Prüfung: Das Amt prüft die Vollständigkeit; fehlen Dokumente/Unterlagen, sendet es eine Aufforderung zur Ergänzung, die innerhalb von 30 Tagen (in begründeten Fällen um weitere 30 Tage verlängerbar) zu vervollständigen ist;
  • die Auszahlung erfolgt im Anschluss an eine Buchführungs-/Verwaltungskontrolle innerhalb des Jahres der Antragstellung.

Zeiten und Fristen

  • Beitragsanträge können vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres vom 1. Januar 2024 bis 2027 eingereicht werden;
  • die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Rechnungslegungs- und Verwaltungskontrollen innerhalb des Jahres nach Antragstellung.