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Dienstcode: 1793

Analyse und Meldung asbesthaltiger Materialien sowie Bewertung von Asbestdächern

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Beschreibung

Berichterstattung, Analyse und Bewertung von asbesthaltigen Materialien in Gebäuden. 
Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Einhaltung der in der Autonomen Provinz Bozen geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Asbesthaltige Dächer und andere Bauteile können je nach Erhaltungszustand ein Gesundheitsrisiko für den Menschen darstellen. Vor allem für diejenigen, die sich längere Zeit in der unmittelbaren Umgebung aufhalten.
Wenn bekannt ist, dass asbesthaltige Materialien in Gebäuden vorhanden sind, müssen sie dem Amt für Luft und Lärm gemeldet werden. Das Amt wird sie in das Asbestregister der Autonomen Provinz Bozen eintragen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Unternehmen;
  • öffentliche Körperschaften;
  • Privatpersonen.

Voraussetzungen

Die Bewertung gemäß Beschluss der Landesregierung vom 27. Juni 2011, Nr. 998, betrifft nur asbesthaltige Dacheindeckungen.



So wird es gemacht

  • Um eine Bewertung eines asbesthaltigen Daches zu beantragen, wird ein beauftragter Techniker eine spezielle Inspektion durchführen.
  • Beim Techniker kann es sich um einen Bediensteten der Gemeinde, dem betrieblichen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit oder der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz handeln.
  • Bei der Inspektion werden der Erhaltungszustand des Daches und der Gefährlichkeitsgrad des vorhandenen Asbests überprüft. Die Überprüfung erfolgt anhand des Bewertungsbogen für Asbestdächer der in dem Beschluss der Landesregierung Nr. 998 vom 27. Juni 2011 vorgesehen ist.
  • Um die Analyse eine Probe anzufordern, die Asbest enthalten könnte, senden Sie eine Anfrage per E-Mail an das Labor für Wasseranalysen und Chromatographie. Die E-Mail-Adresse lautet: paolo.battisti@provinz.bz.it. Wenn die Anfrage von einer Privatperson oder einem Unternehmen stammt, wird nur eine Voruntersuchung vorgenommen.  Es müssen einige Fotos des zu bewertenden Materials beigefügt werden. Öffentliche Körperschaften können hingegen eine vollständige Analyse mit Probenahme und Ausstellung eines Analysezertifikats beantragen, indem sie einen formellen Antrag an das Labor für Wasseranalyse und Chromatographie senden.

So geht es weiter

Meldung von asbesthaltigen Materialien zur Eintragung in das Asbestregister von Südtirol:

  1. Das Amt für Luft und Lärm erhält Ihre Meldung;
  2. Das Amt führt Kontrollen durch und trägt das asbesthaltige Material in das Asbestregister der Provinz ein.

Analyse von Asbestproben:

  1. Das Labor für Wasseranalysen und Chromatographie erhält Ihren Antrag;
  2. Ein Labortechniker wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen die erforderlichen Informationen zu geben und gegebenenfalls einen Termin für Entnahme der Probe (nur bei öffentlichen Körperschaften) oder für die Abgabe der Probe zu vereinbaren;
  3. Öffentliche Körperschaften können einen offiziellen Analysebericht anfordern.

Bewertung von asbesthaltigen Dächern:

  1. Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit - Sektion Umweltmedizin oder das Amt für Luft und Lärm erhält Ihren Antrag;
  2. Nach einigen Überprüfungen wird ein Techniker einen Lokalaugenschein durchführen und das asbesthaltige Dach gemäß den Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung vom 27. Juni 2011, Nr. 998 bewerten;
  3. Falls aus der Bewertung ein erhebliches Risiko hervorgeht, wird das Verfahren zur verpflichtenden Sanierung von Asbestdächern eingeleitet.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wer ist für die Kennzeichnung, Verpackung und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen zuständig?

Amt für Abfallwirtschaft.

An wen kann man sich wenden, wenn es um Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, der Asbestbewertung und -sanierung geht?

An betrieblicher Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit S.I.S.P. | Südtiroler Sanitätsbetrieb).

Wo finde ich Informationen über Asbestarten, ihre Verwendung, Sanierungsmethoden, damit verbundene Krankheiten und die geltenden Rechtsvorschriften?

Auf der Website von „Assoamianto“ die sich eingehend mit diesen und anderen asbestbezogenen Fragen befasst.

Wen sollte ich für die Analyse einer Probe kontaktieren?

Labor für Wasseranalysen und Chromatographie.

Wen sollte ich für die Durchführung einer Messung der Asbestfasern in der Luft kontaktieren?

Ein privates und dafür akkreditiertes Messlabor. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wer verwaltet das Asbestregister?

Das Amt für Luft und Lärm.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • staatliche Gesetzgebung: siehe die thematischen Seiten auf der Website von Assoamianto.

  • Landesesetzgebung: Beschluss der Landesregierung vom 27. Juni 2011, Nr. 998, „Erhebung des Zustandes der Dächer, die
    Asbestzement beinhalten und deren Sanierung - Errichtung Asbestregister“.

  • Beschluss der Landesregierung vom 27. Januar 1997, Nr. 274: „Landes-Asbestplan: Durchführung der Umweltschutz-, Dekontaminations-, Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Eindämmung der Gefahren durch Asbest“.

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