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Dienstcode: 1772

Beiträge für den Schienengüterverkehr auf der Strecke Brenner-Salurn zur Förderung des kombinierten Verkehrs

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Beschreibung

Um die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu unterstützen, gewährt die Autonome Provinz Bozen Beiträge für den Kombiverkehr in der Provinz Bozen:

  • Die Beiträge zielen darauf ab, die verschiedenen externen Kosten des Güterverkehrs auf der Straße und Schiene auszugleichen. Sie werden für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen an MTOs (Multimodal Transport Operator) und Eisenbahnverkehrsunternehmen gewährt;
  • Es wird ein Beitrag für jede intermodal versendete Transporteinheit, die auf der Strecke Brenner – Salurn im begleiteten oder unbegleiteten Kombiverkehr sowie im traditionellen Verkehr befördert wird, gewährt;
  • Für leer beförderte Eisenbahnwagen werden keine Beiträge gewährt.

Wer kann den Dienst nutzen

MTOs (Multimodal Transport Operator) und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienengüterverkehrsleistungen in der Autonomen Provinz Bozen erbringen.


Voraussetzungen

Beiträge können MTOs (Multimodal Transport Operator) und Eisenbahnverkehrsunternehmen gewährt werden:

  • die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben;
  • die Schienengüterverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen erbringen.

Die begünstigten Unternehmen müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • sie müssen ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister mit der Haupttätigkeit Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr eingetragen sein;
  • im vollen Besitz und freier Ausübung der eigenen Rechte sein;
  • sich nicht in freiwilliger Liquidation oder einem Insolvenzverfahren befinden;
  • sie dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Absatz 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Was benötigen Sie

  • Beitragsantrag;
  • den Finanzierungsplan. Sie müssen jede Änderung unverzüglich dem Verwaltungsamt Mobilität mitteilen. Das Amt wird die Änderungen von Mal zu Mal auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel prüfen und ermächtigen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.



So geht es weiter

  • Die Beihilfe wird vorbehaltlich der positiven Entscheidung der Europäischen Kommission über die Verlängerung der Beihilferegelung und vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses der Landesregierung gewährt;
  • die Höhe der Beiträge wird auf der Grundlage der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und der Anzahl der intermodalen Transporteinheiten, für die ein Beitrag beantragt wurde, festgelegt. Sie werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge auf der Website der Abteilung Mobilität veröffentlicht;
  • Sie müssen zugunsten Ihrer Endkunden und Endkundinnen, die Schienengüterverkehrsleistungen nutzen, eine Tarifermäßigung anwenden. Die Ermäßigung entspricht dem Betrag des erhaltenen Beitrags und muss von Ihnen nachgewiesen werden;
  • für die Auszahlung der Beiträge müssen Sie folgende Unterlagen an das Verwaltungsamt Mobilität übermitteln:
    • Unterlagen, aus denen der Auf- und Abladeort, das Datum der Durchführung, die Zugnummer, die Wagenliste, die Nummer der Transporteinheiten und die Empfänger oder Empfängerinnen/Endkunden oder Endkundinnen hervorgehen;
    • Unterlagen über den für den Endkunden oder die Endkundin angewandten Preis. Daraus muss die durch den gemäß Landesgesetz gewährten Beitrag effektiv entstehende Begünstigung hervorgehen (z. B. Vertrag, Rechnungen, Gutschrift zugunsten des Endkunden oder der Endkundin usw.);
    • Kopie des mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossenen Vertrages (verpflichtend, wenn der Antrag von einem MTO gestellt wird).
  • Veröffentlichungspflicht: Alle Provinzbeiträge, die seit 2018 gewährt wurden und den Betrag von 10.000 Euro überschreiten, unterliegen der Veröffentlichungspflicht. Das heißt, dass bis zum 30. Juni jedes Jahres auf den eigenen Websites oder digitalen Portalen Informationen über die im Vorjahr erhaltenen Beiträge veröffentlicht werden müssen. Unternehmer, die gemäß Art. 2195 des italienischen Zivilgesetzbuches registrierungspflichtig sind, müssen die entsprechenden Daten im Anhang zum Jahresabschluss angeben. Diese Daten müssen auch im Anhang zum eventuellen Konzernabschluss angegeben werden. Die Nichtveröffentlichung der angegebenen Daten hat für die Begünstigten die Verpflichtung zur Zahlung von Strafen zur Folge.

Zeiten und Fristen

Die Frist endet am 31. Dezember des Vorjahres. Die Beitragsanträge müssen in jedem Fall vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Kann der Beitrag mit anderen Beiträgen kumuliert werden?

Die Beiträge gemäß dieser Kriterien können mit anderen öffentlichen Beihilfen (der EU, des Staates, der Region oder Gemeinde) kumuliert werden, sofern die geltenden EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen eingehalten werden.

Werden Kontrollen durchgeführt?

Gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung führt die zuständige Landesabteilung Mobilität Stichprobenkontrollen der angenommenen Anträge durch.

Kann der Beitrag widerrufen werden?

Unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte wird der Beitrag in folgenden Fällen widerrufen:

  • wenn der/die Begünstigte die in den Erklärungen im Antrag übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt;
  • bei falschen oder unwahren Erklärungen;
  • wenn der Beitrag nicht für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet wird;
  • wenn der/die Begünstigte den Endnutzern und Endnutzerinnen des integrierten Verkehrs nicht den gesamten Anteil des Beitrags für die Reduzierung der tatsächlich angewendeten Tarife gewährt;
  • wenn die in Artikel 12, Absatz 2 genannten Unterlagen nicht vollständig vorgelegt wurden.