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Dienstcode: 1764

Ratenzahlung von Verwaltungsstrafe, Bußgeldbescheid oder Urteil

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Beschreibung

Möglichkeit der Ratenzahlung, welche die Autonome Provinz Bozen Bürgern und Bürgerinnen gewährt, die eine Geldbuße im Veterinärbereich erhalten haben.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Bürger und Bürgerinnen, die eine  Geldbuße infolge eines Bußgeldbescheids oder eines Urteils erhalten haben, die an die Autonome Provinz Bozen zu zahlen ist;
  • Bürger und Bürgerinnen, die sich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befinden, die es ihnen unmöglich macht, den geschuldeten Betrag auf einmal zu bezahlen.

Voraussetzungen

Um die Ratenzahlung zu beantragen, müssen Sie sich in einer objektiven finanziellen Notlage befinden.


Was benötigen Sie

Um die Ratenzahlung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Formular für den Antrag auf Ratenzahlung einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße: Formular;
  • Unterlagen zur Stützung Ihres Antrags.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die gesamten erforderlichen Unterlagen bei (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  • Sie können den Antrag auf Ratenzahlung persönlich beim Landestierärztlichen Dienst im Laura-Conti-Weg 4 in 39100 Bozen oder per E-Mail an die Adresse vet@provinz.bz.it einreichen.

So geht es weiter

  • Der Landesveterinärdirektor oder die Landesveterinärdirektorin prüft Ihren Antrag auf Ratenzahlung und Ihre Voraussetzungen;
  • im Falle einer positiven Prüfung kann Sie der Landesveterinärdirektor oder die Landesveterinärdirektorin ermächtigen, die Sanktion in monatlichen Raten zu zahlen (Anzahl der Raten: drei bis dreißig);
  • jede Rate darf nicht weniger als 15,47 Euro betragen;
  • Sie können die Restschuld jederzeit mit einer einzigen Zahlung tilgen;
  • wenn Sie nach Ablauf der in der Ermächtigung gesetzten Frist auch nur eine einzelne Rate nicht gezahlt haben, müssen Sie den gesamten Restbetrag der Sanktion auf einmal bezahlen.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag auf Ratenzahlung innerhalb der Frist für die Zahlung der Verwaltungsstrafe einreichen, die im Bußgeldbescheid oder im Urteil angegeben ist.

 


Häufig gestellte Fragen

Kann ich den vorgesehenen Betrag der Verwaltungsstrafe sofort in Raten zahlen, ohne den Bußgeldbescheid oder das Urteil abzuwarten?

Nein, das ist nicht möglich.

Können mir auch mehr als dreißig Raten gewährt werden?

Die maximale Anzahl der Raten, die gewährt werden können, beträgt 30.

Sind auch weniger als drei Raten möglich?

Nein, die Mindestanzahl der gewährten Raten beträgt 3.