web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1763

Ernennung und Erneuerung als ehrenamtliche Tierschutzwache

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Antrag auf Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin oder auf Verlängerung der Ernennung unter der Koordination des betrieblichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin ausüben möchten.

 


Voraussetzungen

Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin ausüben möchten, müssen Sie:

  • einen Befähigungskurs besucht haben;
  • die vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden haben.


Was benötigen Sie

  • Das folgende Formular für das Ansuchen um Ernennung zum Tierschutzpolizisten und zur Tierschutzpolizistin oder um Erneuerung eines bestehenden Ernennungsdekrets: Ernennung oder Erneuerung;
  • im Falle der Absolvierung des Befähigungskurses außerhalb des Landesgebiets der Provinz Bozen die Unterlagen über die Dauer und den Inhalt des Befähigungskurses sowie die Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache;
  • im Falle der Erneuerung zusätzlich zum Formular das Original des Erkennungsausweises.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  1. laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei;
  2. senden Sie alles an den betriebsärztlichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes per:

So geht es weiter

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen.
  2. wenn alles in Ordnung ist, werden Sie zum Tierpolizisten oder zur Tierpolizistin ernannt oder Ihr bestehendes Ernennungsdekret wird erneuert;
  3. Sie können jederzeit auf Ihre Funktion als Tierpolizist oder Tierpolizistin verzichten, indem Sie das folgende Formular ausfüllen: Verzichtsformular.

Zeiten und Fristen

Die Ernennung erfolgt für fünf Jahre.


Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Kurs für Tierpolizisten und Tierpolizistinnen außerhalb der Provinz besucht. Wird der Titel in Bozen anerkannt?

Ja, wenn die eingereichten Unterlagen in Ordnung sind.

Muss ich nach 5 Jahren um eine Erneuerung ansuchen oder geschieht dies automatisch?

Nein, Sie werden vom Landestierärztlichen Dienst kontaktiert, der das Erneuerungsverfahren durchführt.

Wird der Befähigungskurs für Tierpolizisten und Tierpolizistinnen jedes Jahr organisiert?

Der Kurs wird vom Landestierärztlichen Dienst auf Antrag des Tierärztlichen Dienstes des Bozner Sanitätsbetriebs organisiert.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

-->