Beschreibung
Antrag auf Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin oder auf Verlängerung der Ernennung unter der Koordination des betrieblichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Antrag auf Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin oder auf Verlängerung der Ernennung unter der Koordination des betrieblichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin ausüben möchten.
Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin ausüben möchten, müssen Sie:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Wie Sie den Antrag stellen:
Die Ernennung erfolgt für fünf Jahre.
Ja, wenn die eingereichten Unterlagen in Ordnung sind.
Nein, Sie werden vom Landestierärztlichen Dienst kontaktiert, der das Erneuerungsverfahren durchführt.
Der Kurs wird vom Landestierärztlichen Dienst auf Antrag des Tierärztlichen Dienstes des Bozner Sanitätsbetriebs organisiert.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Landesgesetz vom 15. Mai 2000, Nr. 9 in geltender Fassung, „Massnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“, Artikel 15.
Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juli 2013, Nr. 19 in geltender Fassung, „Durchführungsverordnung im Bereich Schutz der Tierwelt“, Abschnitt IV.
Beschluss vom 23.05.2005, Nr. 1749, „Tierschutzpolizei - Übertragung der mit der Koordinierung der Tierschutzpolizisten verbundenen Aufgaben an den überbetrieblichen Tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes Bozen“.
Laura-Conti-Weg 4, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 63 51 00
E-Mail: vet@provinz.bz.it
PEC: vet@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it