Beschreibung
Die Landesverwaltung kann ehrenamtlichen Organisationen, die auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen tätig sind, Beiträge gewähren. Insbesondere zugunsten von Organisationen, die im Tierschutz tätig sind.

Die Landesverwaltung kann ehrenamtlichen Organisationen, die auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen tätig sind, Beiträge gewähren. Insbesondere zugunsten von Organisationen, die im Tierschutz tätig sind.
Ehrenamtliche Organisationen, die im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen im Tierschutz tätig sind.
Anspruch auf die Beiträge für den Tierschutz haben ehrenamtliche Organisationen:
Sie haben keinen Anspruch auf den Beitrag, wenn gegen Sie ein Strafverfahren im Bereich des Tierschutzes und des Tierwohls eingeleitet wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Strafverfahren auf das Vorjahr vor der Gewährung des Beitrags zurückgeht.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Wie Sie den Antrag stellen:
Nein, es ist nicht möglich, den Beitrag zugunsten von natürlichen Personen zu gewähren.
Nein, der Beitrag wird nur Vereinen gewährt, die ihren Sitz in Südtirol haben.
Nein, nur Ausgaben, die sich auf das laufende Jahr beziehen, sind zulässig.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für den Tierschutz (abgeändert mit Beschluss vom 20. Dezember 2022, Nr. 994).
Laura-Conti-Weg 4, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 63 51 00
E-Mail: vet@provinz.bz.it
PEC: vet@pec.prov.bz.it
Website: agricoltura.provincia.bz.it
Ansprechpartner:
Anita Dissertori: Telefon +39 0471 63 51 05
Parteienverkehr: Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.