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Dienstcode: 1762

Beiträge an ehrenamtliche Organisationen, die in Südtirol im Tierschutz tätig sind

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Beschreibung

Die Landesverwaltung kann ehrenamtlichen Organisationen, die auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen tätig sind, Beiträge gewähren. Insbesondere zugunsten von Organisationen, die im Tierschutz tätig sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Ehrenamtliche Organisationen, die im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen im Tierschutz tätig sind.


Voraussetzungen

Anspruch auf die Beiträge für den Tierschutz haben ehrenamtliche Organisationen:

  • die gemäß den geltenden Bestimmungen gegründet wurden und im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • seit mindestens 12 Monaten vor dem Jahr, für das der Beitrag beantragt wird, tätig sind;
  • die in voller Übereinstimmung mit den geltenden nationalen, europäischen und Landesvorschriften über den Tierschutz tätig sind.

Sie haben keinen Anspruch auf den Beitrag, wenn gegen Sie ein Strafverfahren im Bereich des Tierschutzes und des Tierwohls eingeleitet wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Strafverfahren auf das Vorjahr vor der Gewährung des Beitrags zurückgeht.


Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • eine originalgetreue Kopie der Satzung und des Gründungsaktes der Organisation, falls Sie den Antrag zum ersten Mal stellen oder diese geändert oder ergänzt wurden;
  • einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten, die Sie im Jahr der Einreichung des Antrages durchgeführt haben;
  • einen kurzen Planungsbericht über die geplanten Tätigkeiten in dem Jahr, für das Sie den Beitrag beantragen, und den entsprechenden Ausgabenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan, in dem die Einnahmen, getrennt nach Posten, und eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben, getrennt nach Posten, angegeben sind;
  • die Übersicht der Abschlussrechnung der Organisation für den Zeitraum von Jänner bis November des Jahres, in dem Sie den Antrag stellen;
  • das Antragsformular: Antrag auf Gewährung des Beitrags.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  • senden Sie die Unterlagen auf elektronischem Weg an den Landestierärztlichen Dienst:
  1. vorzugsweise per PEC an die Adresse vet@pec.prov.bz.it oder,
  2. per E-Mail an die Adresse vet@provinz.bz.it, wobei Sie eine Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin der Organisation beifügen müssen;
  • alternativ können Sie Ihren Antrag auch per Einschreiben einreichen. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Nachweis der Zusendung.

 


So geht es weiter

  1. Der Landestierärztliche Dienst nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft:
  • ob die Voraussetzungen bestehen;
  • ob alle Unterlagen vorhanden sind und ordnungsgemäß einreicht wurden;
  1. im Falle eines unvollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Antrags fordert der Landestierärztliche Dienst Sie schriftlich auf, den Antrag zu korrigieren oder zu ergänzen und erforderlichenfalls die entsprechenden Unterlagen nachzureichen. Sie müssen die Unterlagen innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen einreichen;
  2. geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, wird der Antrag abgelehnt und archiviert.


Zeiten und Fristen

  • Reichen Sie Ihren Beitragsantrag bis zum 15. Dezember des Jahres ein, das dem Jahr, für das die Finanzierung beantragt wird, vorausgeht;
  • legen Sie die Rechnungslegung spätestens am Februar des Jahres vor, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde.

 


Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Beitrag beantragen, wenn ich eine Privatperson bin?

Nein, es ist nicht möglich, den Beitrag zugunsten von natürlichen Personen zu gewähren.

Wir sind ein Verein außerhalb der Provinz. Haben wir Anspruch auf einen Beitrag?

Nein, der Beitrag wird nur Vereinen gewährt, die ihren Sitz in Südtirol haben.

Kann ich Ausgaben für das vergangene Jahr einreichen?

Nein, nur Ausgaben, die sich auf das laufende Jahr beziehen, sind zulässig.