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Dienstcode: 1752

Anerkennung der Bildungsguthaben für die Eintragung in das regionale Verzeichnis der Rechnungsprüfer und -prüferinnen der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften

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Beschreibung

Jährliche Eintragung in das regionale Verzeichnis der Rechnungsprüfer der örtlichen Körperschaften im Rahmen des Systems der nachträglichen Kontrolle der Verwaltung der örtlichen Körperschaften.

Die Provinzen organisieren die für die jährliche Eintragung in das Verzeichnis erforderlichen Schulungen und Auffrischungskurse. Diese zielen auf den Erwerb spezifischer Kompetenzen in den Tätigkeitsbereichen der Örtlichen Körperschaften und in jenen Bereichen ab, in denen die Provinzen Kontrollfunktionen ausüben. Diese Kurse werden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufskammer und den Verbänden der Wirtschaftsprüfer (ANCREL und ODCEC) organisiert.

Die Modalitäten, die Häufigkeit und die Bewertung dieser Schulungen werden durch Beschluss der Landesregierung nach Anhörung der zuständigen Berufskammer und der repräsentativen Verbände der Wirtschaftsprüfer festgelegt. Die Eintragung in dieses Verzeichnis ist Voraussetzung für die Ernennung zum Rechnungsprüfer oder zur Rechnungsprüferin in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften des Landes Südtirol.

 


Wer kann den Dienst nutzen

In der Region Trentino-Südtirol ansässige Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen, die im Verzeichnis der Abschlussprüfer oder in der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eingetragen sind.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen den Rechnungsprüfer oder die Rechnungsprüferin und die Bildungsguthaben.

Rechnungsprüfer oder Rechnungsprüferin

Um jährlich in das regionale Verzeichnis – Sektion Bozen – eingetragen zu werden, müssen Sie im Vorjahr mindestens 10 Bildungsguthaben durch Fortbildungsveranstaltungen und Kurse mit Fernunterricht (online) erworben haben.

Bildungsguthaben

Für die Bewertung der Bildungsguthaben wird Folgendes festgelegt:
  • der Rechnungsprüfer oder die Rechnungsprüferin muss im Laufe des Jahres kumulativ mindestens 50 Prozent der im Schulungsprogramm vorgesehenen Kurse besuchen;
  • die Ausbildungskriterien für Online-Kurse, die nicht im Programm enthalten sind, werden nach denselben Kriterien entsprechend den Themenbereichen wie im Ausbildungsprogramm bewertet;
  • die Bewertung der Bildungsguthaben für persönlich besuchte Fortbildungsveranstaltungen, die nicht im Programm enthalten sind, erfolgt auf derselben Grundlage wie für die im Fortbildungsprogramm aufgeführten Kurse;
  • der Inhalt von Online-Kursen und persönlich besuchten Fortbildungsveranstaltungen, die nicht im Programm enthalten sind, muss auf jeden Fall die im Ausbildungsprogramm genannten Themenbereiche abdecken.

Was benötigen Sie

Um die Eintragung in das regionale Verzeichnis zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen für die im Fortbildungsprogramm enthaltenen Fortbildungsveranstaltungen, wenn Sie nur in das Verzeichnis der Abschlussprüfer eingetragen sind;
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen für persönlich besuchte Fortbildungsveranstaltungen und/oder Kurse mit Fernunterricht (online) außerhalb des Fortbildungsprogramms.

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag über den Online-Dienst myCIVIS stellen, indem Sie den folgenden Link aufrufen: Anmeldung.

Authentifizierung durch SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), CIE (elektronische Identitätskarte) oder Bürgerkarte, die für den Zugang zum Dienst aktiviert wurde.


So geht es weiter

Das regionale Verzeichnis der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen – Sektion Bozen – für das laufende Jahr wird in der Regel auf der Website der Abteilung Örtliche Körperschaften veröffentlicht und über die repräsentativen Verbände der Rechnungsprüfer oder Rechnungsprüferinnen (ODCEC und ANCREL) bekannt gemacht.


Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres bei der Abteilung Örtliche Körperschaften einreichen.

Das regionale Verzeichnis der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen – Sektion Bozen – für das laufende Jahr wird normalerweise im Februar veröffentlicht.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der zuständigen Einrichtung für diesen Dienst.

Soll ich weitere Fortbildungen machen?

Ja, Sie müssen jedes Jahr eine Fortbildung absolvieren, um im Verzeichnis eingetragen zu bleiben.

Wann ist eine Anmeldung erforderlich?

Die Eintragung in das Verzeichnis ist Voraussetzung für die Ernennung zum Rechnungsprüfer oder zur Rechnungsprüferin in den örtliche Körperschaften des Landes.

Wie viele Aufträge können Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen maximal gleichzeitig wahrnehmen?

In Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften können maximal acht Aufträge als Rechnungsprüfer oder Rechnungsprüferinnen gleichzeitig ausgeübt werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und der Region Trentino Südtirol. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

 

Rechtsgrundlagen