Beschreibung
Anmeldung zur Prüfung für Dampfkesselwärter oder Dampfkesselwärterinnen. Die Prüfungen finden im Dezember / Januar statt, am Tag, der vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt wird.
Die Befähigungsnachweise für den Betrieb von Dampferzeugern sind in vier Stufen unterteilt:
- der Befähigungsnachweis der Stufe 1 berechtigt zum Betrieb von Dampferzeugern aller Art und jeder Größe;
- der Befähigungsnachweis der Stufe 2 berechtigt zum Betrieb von Dampferzeugern bis zu 20 t/h oder mit einer Heizfläche bis zu 500 m², wenn die Produktionsleistung nicht angegeben ist;
- der Befähigungsnachweis der Stufe 3 berechtigt Sie zum Betrieb von Dampferzeugern bis zu 3 t/h oder mit einer Heizfläche bis zu 100 m², wenn keine Angaben zur Produktionsleistung gemacht werden;
- der Befähigungsnachweis der Stufe 4 berechtigt Sie zum Betrieb von Dampferzeugern bis zu 1 t/h oder mit einer Heizfläche bis zu 30 m², wenn keine Angaben zur Produktionsleistung gemacht werden. Die Kandidaten oder Kandidatinnen werden über den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Prüfung benachrichtigt.
Die Kandidaten werden über Tag, Uhrzeit und Ort der Prüfung informiert.
