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Dienstcode: 1748

Prüfung für Aufzugswartungssachkundige

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Beschreibung

Jedes Jahr findet eine Prüfungssitzung zur Erteilung der Befähigung als Aufzugswartungstechnikerinnen oder Aufzugswartungstechniker statt.

Die Prüfungen finden im Dezember/Januar zu einem vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden der Prüfungskommission festzulegenden Termin statt.

Die Zulassungs- und Prüfungsergebnisse werden im Abschnitt „Die nächsten Schritte“ veröffentlicht.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die Aufzugswartungstechniker oder Aufzugswartungstechnikerin werden wollen.


Voraussetzungen

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie:

  • zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung des Antrags mindestens 18 Jahre alt sein;
  • an einem spezifischen theoretischen Lehrgang teilgenommen haben;
  • ein Praktikum von mindestens 12 Monaten Dauer absolviert haben.

Was benötigen Sie

Sie benötigen:

  • zwei Stempelmarken zu je 16,00 €;
  • zwei aktuelle Fotos in Passgröße;
  • Teilnahmebestätigung am Qualifizierungskurs für Aufzugswartungstechniker und Aufzugswartungstechnikerinnen im Umfang von mindestens 60 Stunden mit dem entsprechenden Studientitel, der für die Zulassung zum Kurs erforderlich ist, in der Anlage;
  • Bestätigung über ein erfolgreich durchgeführtes, mindestens zwölfmonatiges Praktikum unter der Aufsicht eines befähigten Wartungstechnikers oder einer befähigten Wartungstechnikerin; diese Bestätigung ist von dem Unternehmen auszustellen, bei dem die praktische Ausbildung durchgeführt wurde;
  • Fotokopie eines gültigen Personalausweises, sowie bei Nicht-EU-Bürgern oder -Bürgerinnen die Kopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung.

Für die Prüfung müssen Sie einen gültigen Personalausweis, einen Stift und einen Taschenrechner mitbringen.


Erklärung zu den Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro:

  • eine Stempelmarke für die Einreichung des Antrags unter Verwendung des entsprechenden Formulars Stempelmarke für die Selbstzertifizierung (bei elektronischer Einreichung);
  • eine zweite Stempelmarke, die auf Ihrem neuen Wartungsheft für Aufzüge angebracht wird und in Papierform eingereicht werden muss.


So geht es weiter

  1. Nach der Einreichung des Gesuchs bewertet die Prüfungskommission die Unterlagen;
  2. Die Liste der zu den Prüfungen zugelassenen Kandidaten und Kandidatinnen wird veröffentlicht. Anschließend werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen veröffentlicht. Dann wird die Einladung zu den mündlichen Prüfungen veröffentlicht. Anschließend werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen mit der Gesamtbewertung veröffentlicht;
  3. Das Arbeitsinspektorat stellt Ihnen bei positivem Prüfungsergebnis die Befähigung als Aufzugwartungssachkundige aus.

Zeiten und Fristen

Termine der Prüfungen:

  • Theoretische Prüfung am .... um .... Uhr im Auditorium im Erdgeschoss der Landesberufsschule für Handwerk und Industrie „Luigi Einaudi“, St.-Gertraud-Weg 3, in Bozen.

Zur mündlichen Prüfung werden nur die Kandidaten oder Kandidatinnen zugelassen, die die schriftliche Prüfung bestehen.

  • mündliche praktische Prüfung am .... um ..... Uhr an der Landesberufsschule für Handwerk und Industrie „Luigi Einaudi“, St.-Gertraud-Weg 3, in Bozen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aufgabe eines Aufzugswartungstechniker oder einer Aufzugswartungstechnikerin?

Die Aufgabe eines Aufzugswartungstechniker oder einer Aufzugswartungstechnikerin besteht darin, das ordnungsgemäße Funktionieren und die Sicherheit von Aufzugssystemen zu gewährleisten. Diese Tätigkeit erfolgt durch Installation, ordentliche und außerordentliche Wartung, Reparatur und Nachrüstung. Er oder sie ist auch für die Überprüfung aller Komponenten verantwortlich, z. B. Seile, Türen und Sicherheitssysteme. Der Wartungstechniker oder die Wartungstechnikerin greift im Falle einer Störung schnell ein, um die im Aufzug eingeschlossenen Personen zu befreien und zu retten und zu überprüfen.

Wie lange ist die von mir erworbene Lizenz gültig? Brauche ich eine Erneuerung?

Die Lizenz, die Sie erhalten, ist unbegrenzt gültig und muss nicht erneuert werden.

Wenn ich eine in Südtirol erworbenen Lizenz habe, ist dieser dann in ganz Italien gültig?

Ja, die vom Arbeitsinspektorat in Bozen ausgestellte Lizenz ist im ganzen Land gültig.

Ist der Lehrgang obligatorisch?

Ja, die Teilnahme ist obligatorisch. Der Kurs muss den gesetzlichen Mindestanforderungen an Inhalt und Dauer entsprechen.

Was sind die Voraussetzungen für die Anmeldung zu einem Aufzugskurs?

Sie müssen nur über 18 Jahre alt sein und einen Sekundarschulabschluss haben, um sich anzumelden. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie über gute Kenntnisse der italienischen Sprache verfügen, um die Inhalte gut verstehen zu können.

Wie ist die Prüfung aufgebaut und zu welchen Themen werde ich befragt?

Sie unterziehen sich einer theoretischen (mündlichen) und einer praktischen Prüfung.

In der theoretischen Prüfung wird überprüft, ob Sie mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden technischen Normen vertraut sind.

In der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob Sie über ausreichende Kenntnisse in der Wartung der einzelnen Bauteile von Aufzugsanlagen sowie in der Prüfung von Tragseilen verfügen. Mit der praktischen Prüfung wird zudem nachgewiesen, dass Sie mit den wichtigsten Aufzugstypen sowie mit deren elektrischen und mechanischen Baugruppen und Komponenten vertraut sind.

Darüber hinaus wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, Verriegelungseinrichtungen, Steuergeräte, Endschalter, Fangvorrichtungen (Fallschirme) sowie den Isolationszustand der elektrischen Anlage fachgerecht zu überprüfen.

Weiters müssen Sie nachweisen, dass Sie wissen, wie bei einem Stillstand der Kabine zwischen den Etagen sowie bei Unfällen geeignete Rettungsmaßnahmen durchzuführen sind und wie im Falle von Manipulationen oder Störungen an der Anlage sachgerecht einzugreifen ist.

Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, bleibt dann der bereits absolvierte Kurs gültig und kann ich ihn beim nächsten Termin wiederholen?

Der theoretische Kurs und auch das Praktikum bleiben gültig und Sie können sich erneut zur Prüfung anmelden.