Beschreibung
Staatsprüfung zum Arbeitsrechtsberater oder zur Arbeitsrechtsberaterin: Sie ist für die Ausübung des Berufs obligatorisch und kann erst nach Absolvierung des 18-monatigen Pflichtpraktikums abgelegt werden.
Die Staatsprüfung wird jedes Jahr auf nationaler Ebene durch ein spezielles Ministerialdekret Prüfungsverordnung 2025 ausgeschrieben und besteht aus: zwei schriftlichen Prüfungen und einer mündliche Prüfung.
Schriftliche Prüfungen
Zwei schriftliche Prüfungen:- eine zu den Themen Arbeits- und Sozialrecht;
- und eine theoretisch-praktische Prüfung zu den Themen Steuerrecht.
Mündliche Prüfung
Eine mündliche Prüfung über die folgenden Themen:- Arbeitsrecht;
- Sozialgesetzgebung;
- Steuerrecht;
- Elemente des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts;
- allgemeine Begriffe des Rechnungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung von Arbeitskosten und die Budgetierung.
Weitere Informationen
- Alle, die in beiden schriftlichen Prüfungen die Mindestpunktzahl (6/10) erreicht haben, werden zur mündlichen Prüfung zugelassen.
- Alle, die bei der schriftlichen und der mündlichen Prüfung mindestens 6/10 erreicht haben, werden für qualifiziert erklärt.
Die Zulassungs- und Prüfungsergebnisse werden im Abschnitt „Die nächsten Schritte“ veröffentlicht.
