Beschreibung
Frühzeitige oder verlängerte Mutterschaft, wenn bei der ausgeübten Tätigkeit ein tatsächliches Risiko oder eine Gefahr für Schwangerschaft oder Mutterschaft besteht.

Frühzeitige oder verlängerte Mutterschaft, wenn bei der ausgeübten Tätigkeit ein tatsächliches Risiko oder eine Gefahr für Schwangerschaft oder Mutterschaft besteht.
Die Arbeitnehmerin muss:
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist laut Gesetzgebung verantwortlich für:
Wenn ein Risiko für die Schwangerschaft besteht, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin:
Um eine frühzeitige Mutterschaft zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten.
Wenn Sie eine Arbeitnehmerin sind:
Um eine verlängerte Mutterschaft zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Wenn Sie eine Arbeitnehmerin sind, können Sie Ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCIVIS einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Formulare wie folgt einreichen:
Wenn Sie ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin sind, können Sie Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Formulare wie folgt einreichen:
Nach der Einreichung des Antrags führt das Amt eine Bewertung durch.
Die Genehmigung wird, sofern sie erteilt wird, gleichzeitig übermittelt:
Wenn der Antrag unvollständig ist, fordert das Amt innerhalb von 7 Tagen zusätzliche Unterlagen von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin an.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat 8 Tage Zeit, die angeforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Maßnahme wird innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt und sowohl der Arbeitnehmerin als auch dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitgeteilt.
Es handelt sich um einen Zeitraum, in dem die Arbeitnehmerin nicht arbeitet, um ihre Gesundheit während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung zu schützen.
Angesucht werden kann:
Wenn der Antrag unvollständig ist, sendet Ihnen das Arbeitsinspektorat innerhalb von 7 Tagen eine Aufforderung zur Ergänzung zu.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat 8 Tage Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss:
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 85 59
E-Mail: arbeitsinspektorat@provinz.bz.it
PEC: arbeitsinspektorat.ispettoratolavoro@pec.prov.bz.it
Website: arbeit.provinz.bz.it