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Dienstcode: 1743

Verleihung des Arbeitsverdienststernes

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Beschreibung

Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, werden die „Arbeitsverdienststerne“ verliehen. Es handelt sich um eine Auszeichnung, die Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erhalten, wenn sie sich durch berufliche Verdienste ausgezeichnet haben, oder zum Gedenken an diejenigen, die durch arbeitsbedingte Risiken ihr Leben verloren haben.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Folgende Personen können die Auszeichnung erhalten:

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von öffentlichen oder privaten Unternehmen;
  • Mitglieder von Genossenschaften, Unternehmen oder Einrichtungen des Staates, der Regionen, der Provinzen, der Gemeinden und der öffentlichen Körperschaften, der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie der national anerkannten Vereine;
  • Rentner und Rentnerinnen, die den oben genannten Kategorien angehören;
  • Italienische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Ausland, die eine besondere Verbindung mit der Heimat haben, sachkundig und arbeitsam sind.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre Verdienste, Ihre Staatsbürgerschaft, Ihr Alter und Ihre Berufstätigkeit.

Sie müssen mindestens eine der folgenden Eigenschaften verfügen:
  • durch besondere Sachkundigkeit, Arbeitsamkeit und vorbildlicher Lebensführung erworbene Verdienste;
  • Verdienste aufgrund von technischen bzw. organisatorischen Neuerungen oder Erfindungen, welche die Arbeitsvorgänge effizienter gestaltet haben;
  • selbstentwickelte Neuerung zur Verbesserung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
  • besondere Bemühungen für die Ausbildung und Einführung der neuen Generationen in die berufliche Tätigkeit.
Außerdem müssen Sie die italienische Staatsbürgerschaft haben und zum Zeitpunkt der Gesuchstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Zudem müssen Sie nachweisbar mindestens 25 Jahre ununterbrochen für ein oder mehrere Unternehmen gearbeitet haben. Darüber hinaus dürfen Sie keine persönlichen Beanstandungen erhalten haben.

Was benötigen Sie

Füllen Sie das Formular aus Antragsformular.

Jedem Vorschlag auf stempelfreiem Papier sind folgende Unterlagen als Anlagen beizufügen:
  • Eigenbescheinigung über die Geburt;
  • Eigenbescheinigung über die Staatsbürgerschaft;
  • Arbeitszeugnis oder -zeugnisse über die geleisteten Dienstjahre bis zum Tag des Gesuches oder der Versetzung in den Ruhestand mit Angabe der aktuellen bzw. letzten Arbeitsstelle;
  • Bescheinigung über Professionalität, Sachkenntnis, Fleiß und moralisches Verhalten im Unternehmen sowie eine detaillierte Beschreibung der erworbenen Verdienste;
  • Lebenslauf, Sie finden ein Faksimile unter folgendem Link: Arbeitsverdienststerne - Faksimile Arbeitszeugnis & Lebenslauf;
  • Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die betroffene Person (Artikel 13-14 DSGVO - Verordnung (EU) 2016/679);
  • Auszug der Versicherungsbeiträge INPS/NISF;
  • Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, falls vorhanden.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 



So geht es weiter

  • Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft ihn auf Vollständigkeit.
  • Wenn die Unterlagen korrekt sind, erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt.
  • Die zulässigen Bewerbungen werden vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik an die Nationale Kommission für die Verleihung der Arbeitsverdienststerne weitergeleitet. Die Kommission prüft die Voraussetzungen und macht Vorschläge für die Vergabe.
  • Die Verleihung der Orden wird auf Vorschlag des Arbeitsministers durch ein Dekret des Präsidenten der Republik angeordnet.
  • Die Übergabe findet traditionell am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, statt.

Zeiten und Fristen

Die Bewerbungen sind innerhalb der vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik festgelegten Frist an das Arbeitsinspektorat Bozen (Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1) zu richten:

  • die Frist liegt in der Regel zwischen Ende September und Mitte Oktober des Jahres, das der Vergabe vorausgeht;
  • das genaue Datum wird jährlich durch ein ministerielles Rundschreiben und durch eine öffentliche Bekanntmachung auf der Website des Ministeriums und der Autonomen Provinz Bozen bekannt gegeben.


Häufig gestellte Fragen

Wer ist für den Antrag für mehrere Kandidaten oder Kandidatinnen zuständig?

Beabsichtigt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, mehrere Bewerbungen für verschiedene Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen einzureichen, muss er/sie für jeden Bewerber/jede Bewerberin einen eigenen Antrag ausfüllen, auch wenn dasselbe Formular verwendet wird, um eine individuelle Prüfung für jeden Antrag zu ermöglichen

Was geschieht, wenn der Antrag nach Ablauf der von der Ausschreibung vorgesehenen Frist eingereicht wird?

Anträge, die nach Ablauf der Frist (z. B. 15. Oktober 2025 für die Ausschreibung 2026) eingehen, werden als unzulässig betrachtet, d. h. sie werden nicht bewertet. Eine Verlängerung oder verspätete Annahme von Anträgen ist nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nicht angenommen wird? Kann er erneut eingereicht werden?

Ja, wenn der Antrag aus dokumentarischen Gründen oder wegen fehlender Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, abgelehnt wurde, kann er in den folgenden Jahren erneut eingereicht werden, sofern die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Wiedereinreichung erfüllt sind.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Arbeitsinspektorats Bozen (Tel. 0471 418540/41).