Beschreibung
Mit diesem Dienst können Unternehmen eine Zusatzgenehmigung für die Beschäftigung von Minderjährigen beantragen. Die Genehmigung stellt das Arbeitsinspektorat aus. Voraussetzung ist die positive Stellungnahme des Sanitätsbetriebs.
Die Zusatzgenehmigung ermöglicht es Unternehmen, Minderjährige im Alter von 15 bis 18 Jahren im Rahmen von Ausbildungsverträgen bei Tätigkeiten einzusetzen, bei denen sie Risiken ausgesetzt sind, die grundsätzlich gesetzlich verboten sind.
