Beschreibung
Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung für eine langfristig aufenthaltsberechtigte, fahrzeugführende Person aus einem Nicht-EU-Land für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Für die Durchführung internationaler Transporte ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Kommt die fahrzeugführende Person aus einem Drittland (Nicht-EU), muss sie auch eine Fahrerbescheinigung vorweisen können.
Die Bescheinigung wird auf Antrag der innehabenden Person der Gemeinschaftslizenz ausgestellt. Sie wird jeder fahrzeugführenden Person erteilt, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt und keinen langfristigen Wohnsitz hat.
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2003/109/EG muss die fahrzeugführende Person rechtmäßig beschäftigt sein und dem Transportunternehmer für den Transport rechtmäßig zur Verfügung stehen.
