web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1721

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Der Dienst ermöglicht die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.


Wer kann den Dienst nutzen

Anspruch auf Eintragung haben:

  • italienische Staatsbürger oder italienische Staatsbürgerinnen mit meldeamtlichem Wohnsitz oder Domizil in Südtirol. Die Löschung kann nur infolge einer meldeamtlichen Übersiedlung (A.I.R.E.), der Eintragung bei einem anderen Sanitätsbetrieb außerhalb der Provinz, bei verpflichtender Eintragung aufgrund der Arbeitstätigkeit in einem anderem EU-Land oder wegen Todes erfolgen;
  • italienische Staatsbürger oder italienische Staatsbürgerinnen ohne Wohnsitz in Südtirol, die sich aus Arbeits- Studien- oder Gesundheitsgründen vorübergehend in Südtirol aufhalten. Die Mindestdauer der Eintragung beträgt drei Monate und die Höchstdauer ein Jahr und kann verlängert werden.

Voraussetzungen

Italienische Staatsbürgerschaft und meldeamtlicher Wohnsitz oder Domizil in Südtirol.


Was benötigen Sie

Um die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst zu beantragen, müssen Sie das folgende Antragsformular ausfüllen: Formular.

Anlagen zum Antrag:

  • Wohnsitzbescheinigung, gleichwertiges Dokument oder Eigenbescheinigung;
  • Erkennungsausweis;
  • Steuernummer;
  • Geburtsurkunde (oder Eigenerklärung) für Neugeborene.

Für italienische Staatsbürger oder italienische Staatsbürgerinnen ohne Wohnsitz in Südtirol:

  • Bestätigung der Löschung des Arztes oder der Ärztin für Allgemeinmedizin, die von dem Sanitätsbetrieb des Wohnsitzes ausgestellt wurde, falls die Eintragung aus Arbeits- Studien- oder Gesundheitsgründen erfolgt ist.

Dieser Dienst ist kostenos.


So wird es gemacht

Für die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst können Sie sich an das Verwaltungsamt des zuständigen Sprengels des Südtiroler Sanitätsbetriebs wenden.

Dort können Sie auch den Arzt oder die Ärztin für Allgemeinmedizin sowie den Kinderarzt oder die Kinderärztin freier Wahl auswählen.

Zuständig ist das Verwaltungsamt des Sprengels, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt.


So geht es weiter

Sie werden in den Landesgesundheitsdienst eingetragen.