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Dienstcode: 1706

Zöliakie: Ausgabe von glutenfreien Produkten

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Beschreibung

Personen mit Zöliakie leiden an Glutenunverträglichkeit. Aus diesem Grund haben sie Anrecht auf kostenlos glutenfreie Lebensmittel. Diese können sie bei den Apotheken oder bei ermächtigten Handelsbetrieben beziehen. Die Kosten übernimmt der Landesgesundheitsdienst.

Die digitalen Gutscheine können nur für den Ankauf von Produkten verwendet werden, die im nationalen Register eingetragen sind, gemäß Artikel 7 des Ministerialdekrets vom 8. Juni 2001, in geltender Fassung.


Wer kann den Dienst nutzen

Patientinnen und Patienten, die an Zöliakie leiden.


Voraussetzungen

Sie müssen beim Landesgesundheitsdienst angemeldet sein. Ihr Wohnsitz kann entweder in Südtirol oder im Ausland sein.

Wenn Sie außerhalb von Südtirol wohnen, haben Sie Anspruch auf die Leistung nach vorheriger Genehmigung durch den Sanitätsbetrieb Ihres Wohnsitzes.

 


Was benötigen Sie

Um den Dienst zu beantragen, müssen Sie Folgendes mitbringen:

  • Gesundheitskarte und persönlichen Zöliakie-Code;
  • Web-App „GFREE“.

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Die Genehmigung für die Ausgabe von glutenfreien Produkten muss beim zuständigen Gesundheitssprengel beantragt werden. Sie müssen die fachärztliche Bescheinigung vorlegen, die die Diagnose und die entsprechende Befreiung bescheinigt.


So geht es weiter

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, wird Ihnen der entsprechende Betrag automatisch monatlich im EDV-System gutgeschrieben. Mit dem EDV-System werden die Vorgänge im Zusammenhang mit der kostenlosen Ausgabe von glutenfreien Produkten elektronisch verwaltet.


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die je nach Alter und Geschlecht vorgesehenen Höchstbeträge?

Die Höchstbeträge für die kostenlose Ausgabe von glutenfreien Produkten lauten wie folgt:

  • Altersgruppe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren: Jungen: 56 €, Mädchen: 56 €.
  • Altersgruppe zwischen 6 und 9 Jahren: Jungen: 70 €, Mädchen: 70 €.
  • Altersgruppe zwischen 10 und 13 Jahren: Jungen: 100 €, Mädchen: 90 €.
  • Altersgruppe zwischen 14 und 17 Jahren: Jungen: 124 €, Mädchen: 99 €.
  • Altersgruppe zwischen 18 und 59 Jahren: Männer: 110 €, Frauen: 90 €.
  • Altersgruppe älter als 60 Jahre: Männer: 89 €, Frauen: 75 €.

In welchen Handelsbetrieben können neben den vertragsgebundenen Apotheken glutenfreie Produkte bezogen werden?

Hier finden Sie das Verzeichnis der mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Handelsbetriebe:

  • GlutenFreeWorld (Bozen);
  • ParaApotheke Miavitas (Eppan);
  • Aspiag (Filialen: Bozen, Leifers, Eppan, Auer, Neumarkt, St. Ulrich, St. Christina, Meran, Lana, Schlanders, Klausen, Brixen, Milland, Sterzing, Bruneck, St. Lorenzen, Stern);
  • Despar Pinggera (Schluderns);
  • Naturalia (Bozen, Meran);

Welche glutenfreien Lebensmittel können vom staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) ausgegeben werden?

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Hier gelangen Sie zum Nationalen Register für glutenfreie Lebensmittel

Richtlinien über kostenlose glutenfreie Produkte für Menschen mit Zöliakie

Aktivierung der Bürger Web-App „GFREE“ - Apotheken
Aktivierung der Bürger-Web-App „GFREE“ - Handelsbetriebe

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz Nr. 123/2015;
  • Landesgesetz Nr. 4/2015;
  • Ministerialdekret vom 10. August 2018;
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 62/2019;
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 763/2020;
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 667/2022.

 


Zuständige Stelle

Südtiroler Sanitätsbetrieb

Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: www.sabes.it

Zöliakie-Ambulanz in der Abteilung Gastroenterologie

Böhlergebäude, Erdgeschoss, violetter Bereich, Wartesaal G1
Lorenz-Böhler-Straße 5, Bozen

Vormerkungen

Im Sekretariat der Abteilung
Telefon: 0471 438 506
E-Mail: gastroenterologie.bz@sabes.it

Von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr