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Dienstcode: 1702

Beiträge für betriebliche Investitionen für gastgewerbliche Betriebe

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Beschreibung

Verlustbeitrag für betriebliche Investitionen im Bereich Tourismus für gastgewerbliche Betriebe mit Betriebsstätten in der Provinz Bozen. Der Beitrag wird im Ausmaß zwischen 13 % und 20 % der zulässigen Ausgaben in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung über „De-minimis-Beihilfen“ gewährt. 

Zulässig sind alle strukturellen Maßnahmen und die Investitionen in dauerhafte Güter, die zur Durchführung der betriebstypischen Tätigkeiten bestimmt sind.
Vorhaben wie Modernisierung, Restaurierung, Wiederaufbau von bestehenden öffentlichen Betrieben, Erweiterung von Beherbergungs-, Speise- und Schankbetrieben, sowie der Bau und Modernisierung von Sport- und Erholungseinrichtungen.
 

Darlehen aus dem Rotationsfonds und Darlehen zur Beschaffung von Liquidität sind gemäß dem Beschluss der Landesregierung vom 22.12.2020, Nr. 1028 weiterhin bis auf Widerruf ausgesetzt.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Unternehmen die bei der Handelskammer als Einzelunternehmen, Gesellschaften, Konsortien oder Interessensgemeinschaften eingetragen sind und eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben.

 


Voraussetzungen

 

- Voraussetzungen
Die Voraussetzungen betreffen den Sitz des Unternehmens, den durchschnittlichen Umsatz, das Tourismusgebiet und den Zeitpunkt der Antragstellung:

  1. die Betriebsstätte muss in der Autonomen Provinz Bozen liegen;
  2. der Durchschnittsumsatz der letzten drei Jahre darf nicht über 500.000,00 Euro liegen;
  3. die Betriebsstätte darf nicht in den stark entwickelten touristischen Gebieten gemäß Beschluss Nr. 375 vom 24.04.2018 (Anlage A), angesiedelt sein;
  4. Sie können nur einen Antrag im Zeitraum von drei Kalenderjahren stellen;
  5. der Antrag muss vor Beginn der Investition eingereicht werden;
  6. bei Bauarbeiten, bei denen die Meldung des Baubeginns verpflichtend ist müssen Sie den Antrag vor dieser Meldung oder vor Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung einreichen;
  7. das Eingehen einer jeglichen rechtlichen Verpflichtung oder die Ausstellung auch nur teilweise von Ausgabenbelegen wie Akontorechnungen, Kaufvorverträgen mit Anzahlung oder Ähnliches, vor dem Datum der Antragseinreichung führen zum Ausschluss von der Förderung.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, muss Folgendes vorbereitet werden:

  • Beschreibung des Vorhabens (mit Angabe des Beginns und des Abschlusses);
  • Kostenvoranschläge und/oder detaillierte Kostenaufstellung;
  • bei Investitionen, die einer Baugenehmigung unterliegen: Baugenehmigung und die eingereichten genehmigten Pläne.

Für Anträge, die bis zum 31.12.2023 eingereicht wurden: gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe –  Auszahlung für betriebliche Investitionen: Auszahlungsansuchen.


So wird es gemacht

Sie können einen neuen Beitragsantrag einreichen:

Über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie diese Schritte befolgen:
  • klicken Sie auf den Link: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1021424 , melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen weitergeleitet;
  • geben Sie die erforderlichen Daten ein;
  • laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch (siehe Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  • Sie benötigen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro (Sie müssen das Datum und den eindeutigen Identifikationscode angeben oder sie können auch eine eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden;
  • senden Sie den Antrag ab.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt den Antrag entgegen und sendet den CUP-Code zu;
  2. Das Amt prüft den Antrag und bewertet die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Anwendungsrichtlinien;
  3. Im Falle einer positiven Bewertung wird die Mitteilung über den gewährten Beitrag versendet;
  4. Nach Erhalt der Mitteilung und nach der Realisierung der Investition müssen Sie den Antrag über den Online-Dienst myCIVIS versenden;
  5. Der Beitrag wird auf der Grundlage der abgerechneten Ausgaben ausbezahlt;
  6. Liegen die abgerechneten Ausgaben unter den zulässigen Ausgaben, wird der Beitrag anteilsmäßig gekürzt;
  7. Das realisierte Vorhaben muss mit dem im Antrag genehmigten Projekt übereinstimmen;
  8. Wenn die Abrechnung der Ausgaben nicht innerhalb der in der Mitteilung über die Gewährung des Beitrages angegebenen Frist vorgelegt wurde, wird der Beitrag widerrufen.

 


Zeiten und Fristen

  • Sie können nur einen Antrag innerhalb von drei Kalenderjahren stellen;
  • Sie müssen den Antrag vor Beginn der Investition bzw. vor dem Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung einreichen;
  • Die Frist für die Abrechnung der Ausgaben ist in der Mitteilung über die Gewährung des Beitrages angegeben;
  • Ist die Frist abgelaufen und Sie haben aus eigenem Verschulden keine Abrechnungsunterlagen vorgelegt, wird die Förderung widerrufen;
  • Aus schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen kann vor Ablauf der Frist eine Verlängerung von einem weiteren Jahr (auf einem entsprechenden Antrag mit Stempelmarke zu 16 Euro) beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Förderung automatisch widerrufen.

 


Häufig gestellte Fragen

Welche Ausgabengrenzen müssen eingehalten werden, um den Beitrag zu erhalten?

Um einen Verlustbeitrag beanspruchen zu können, müssen die folgenden Mindestausgaben für die Investition eingehalten werden:

  • Speise- und Schankbetriebe, Berggasthöfe, Campingplätze, Ski- und Alpinschulen sowie gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe mit weniger als 20 Betten: 15.000,00 Euro;
  • gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe mit 20 bis 25 Betten: 25.000,00 Euro;
  • gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe mit 26 bis 40 Betten: 45.000,00 Euro;
  • gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe mit 41 bis 60 Betten: 65.000,00 Euro;
  • gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe mit über 60 Betten: 85.000,00 Euro.

Die maximale Investitionssumme beträgt für Kleinunternehmen 500.000,00 Euro (bei einem Fördersatz von 13 % oder 20 %). In bestimmten Sonderfällen sind Erhöhungen des Prozentsatzes vorgesehen.