Beschreibung
Verlustbeitrag für betriebliche Investitionen im Bereich Tourismus für gastgewerbliche Betriebe mit Betriebsstätten in der Provinz Bozen. Der Beitrag wird im Ausmaß zwischen 13 % und 20 % der zulässigen Ausgaben in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung über „De-minimis-Beihilfen“ gewährt.
Zulässig sind alle strukturellen Maßnahmen und die Investitionen in dauerhafte Güter, die zur Durchführung der betriebstypischen Tätigkeiten bestimmt sind.
Vorhaben wie Modernisierung, Restaurierung, Wiederaufbau von bestehenden öffentlichen Betrieben, Erweiterung von Beherbergungs-, Speise- und Schankbetrieben, sowie der Bau und Modernisierung von Sport- und Erholungseinrichtungen.
Darlehen aus dem Rotationsfonds und Darlehen zur Beschaffung von Liquidität sind gemäß dem Beschluss der Landesregierung vom 22.12.2020, Nr. 1028 weiterhin bis auf Widerruf ausgesetzt.
