Die Voraussetzungen betreffen die förderfähigen Ausgaben und die vorgesehene Weiterbildung:
- die förderfähigen Mindestausgaben betragen 2.000,00 €;
- die förderfähigen Höchstausgaben betragen 50.000,00 €;
- die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen oder der Sprachkenntnis dienen;
- die Weiterbildung muss sich an Inhaber oder Inhaberinnen, Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bzw. Beschäftigte des Unternehmens richten;
- die Weiterbildung kann betrieblich organisiert oder durch Teilnahme an externen Kursen erfolgen;
- die Kurse müssen von anerkannten Einrichtungen angeboten werden – also von Unternehmen, Freiberuflern oder Freiberuflerinnen, Instituten, Bildungseinrichtungen, Forschungszentren oder Universitäten.
Zulässige Ausgaben sind:
- Einschreibe- und Teilnahmegebühren für externe Kurse;
- bei direkt organisierten Kursen:
- Honorare für Referenten und Referentinnen (maximal 900,00 € pro Tag oder 112,50 € pro Stunde, einschließlich Spesen);
- Kosten für Raummiete, Unterrichtsmaterial und Simultanübersetzung.
Alle drei Kalenderjahre ist nur ein Antrag zulässig.